Re: Die neue AVM Fritz!Box 6360 - Bilder, Impressionen, Bugs.. <r><QUOTE author="piotr"><s>
</s>Wir reden hier von der Fritzbox oder vom WLAN Router?<br/>
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Beides ist zwar fuer den Endanwender dassselbe, aber... nicht fuer UM.<br/>
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Unter WLAN Router versteht UM die optional erhaeltlichen D-Link Router DIR-300, DIR-600 und DIR-655.<br/>
Nix Fritzbox.<br/>
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Wenn UM eine Fritzbox meint ist steht bei UM auch Fritzbox da.<br/>
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Und mit Absicht nannte ich om obigen Satz kein Fritzbox-Modell.<br/>
Denn das ist auch wieder abhaengig welchen Anschluss Du bekommst.<br/>
Bei 64000 und 128000 ist es immer die 6360.<br/>
Bei 32000 abhaengig von Lagebestaenden...entweder 7170 oder 6360.<br/>
Bei 16000 koennte es wie bei 32000 sein, kann aber auch nur die 7170 sein<br/>
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Die Produktbeschreibung des WLAN-Routers (siehe oben, damit ist keine Fritzbox gemeint) auf der Seite garantiert hier gar nichts, sie erlaeutert nur was moeglich ist.<br/>
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Und jetzt nenne uns doch mal die entsprechende Passage in den AGBs, wo die WLAN-Garantie drin steht.<e>
</e></QUOTE>
Gleich mehrere Fehler auf einmal in diesem Beitrag.<br/>
1. Die Fritz!Box ist eindeutig und unbestreitbar ein WLAN-Router.<br/>
2. Es geht nicht um die Produktbeschreibung des WLAN-Routers selbst, es geht um den Funktionsumfang des Produktes WLAN-Router in Verbindung mit dem Produkt "Internet".<br/>
Folgendes ist auf der Seite von UnityMedia zu finden:<br/>
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Folgende Hardware-Komponenten werden <B><s>
</s>abhängig von Ihrer persönlichen Produktauswahl<e></e></B> in den Kategorien Internet, Telefon oder Fernsehenmitgeliefert.<br/>
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Kategorie Internet<br/>
WLAN-Router<br/>
Nutzen Sie mehrere Computer an einem Anschluss und <B><s>
</s>surfen Sie innerhalb der Reichweite ohne Kabel-Wirrwarr.<e></e></B> Für eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 24,90 € nutzen Sie den WLAN-Router von Unitymedia ohne weitere monatliche Kosten<br/>
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Kategorie Telefon<br/>
AVM Fritz!Box 6360 Cable (mit der Option Telefon PLUS)<br/>
Wenn Sie sich für unsere 2play oder 3play Angebote mit der Option Telefon PLUS entscheiden, erhalten Sie diesen komfortablen <B><s>
</s>WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem sowie Anrufbeantworter- und Faxempfangsfunktion<e></e></B>. Sie können 2 analoge Endgeräte, bis zu 8 ISDN-Geräte sowie bis zu 6 DECT-Schnurlostelefone anschließen.<br/>
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Sobald jemand also die Option Telefon Plus hinzubucht, ersetzt die Fritz!Box den sonst üblichen WLAN-Router. da die sonst üblichen WLAN-Router nicht ISDN-geeignet sind. Da die 6360 ebenfalls ein WLAN-Router ist (steht ja auch deutlich da!), nur eben einer mit Sonderfunktionen im Bereich Telefon, ändert sich an dem oben genannten Funktionsumfang der Kategorie Internet absolut nichts.<br/>
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Dafür braucht man keine AGB, zumal auch die AGB nicht die Grundbestandteile einer Funktion oder eines Produktes erklären müssen, die ergeben sich aus dem Produkt selbst. Ein WLAN-Router muss WLAN können, kann er das nicht, erfüllt er eine Grundfunktion nicht und ist daher mangelhaft und auf die Beseitigung eines Mangels besteht eine zweijährige Gewährleistung oder der Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung der Gegenleistung, sprich die Nichtzahlung eines Anteils der Kosten.<br/>
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Und jetzt mal ein Beispiel dazu, dass aus einer anderen Sparte ist, aber das Gleiche meint und vielleicht auch für veschiedene Leute plastischer und somit einfacher verständlich ist:<br/>
Man kauft sich ein Auto, will an der nächsten Ecke Bremsen und die Fußbremse geht nicht. Rückkehr zum Händler und den Mangel gemeldet. Der Händler (UnityMedia) sagt dann: "Ja, das Problem mit der Fußbremse (WLAN) ist bekannt und wird mit dem nächsten Update (Firmware) des Autos (Fritz!Box) durch den Hersteller (AVM) behoben, solange müssen sie halt mit der Handbremse (Kabel-Lan) vorliebt nehmen."<br/>
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Glaubst du also ernsthaft, dass irgendwo im Kaufvertrag oder den AGB steht, dass der Verkäufer garantiert, dass die Bremsen am Auto funktioneren?<br/>
Natürlich steht das nirgendwo, weil es ein Grundbestandteil des Autos ist, und somit funktionieren muss!<br/>
Tut es das nicht, ist es ein Mangel, der zu den o.g. Folgen führt.<br/>
Steht übrigens auch alles im BGB, welches aber zugegebenermaßen schwer zu lesen ist, daher erspare ich es mir hier die einzelnen Paragrafen dazu aufzuzählen. Und das BGB steht übrigens IMMER über irgendwelchen AGB.<br/>
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Übrigens ist die Nennung AGBs völlig falsch, denn AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedigungen, ist also schon plural.<br/>
AGBs würde also heißen Allgemeine Geschäftsbedingungens.<br/>
Um jetzt mal ein Zitat aus einem Film zu nennen: "Du nennst Chinesen ja auch nicht Chinesens oder?" <E>

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