Unitymedia urteil zu kündigung bei umzug

Diskutiere urteil zu kündigung bei umzug im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; ich habe gehört unitymedia wäre kulant wenn man in ein gebiet zieht in dem sie nicht anbieten. allerdings kann sich das ja ändern, steht hierzu...
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #1

mrnewton

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ich habe gehört unitymedia wäre kulant wenn man in ein gebiet zieht in dem sie nicht anbieten.
allerdings kann sich das ja ändern, steht hierzu was im vertrag oder muss man auf die kulanz hoffen?
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #2
da es sich, wie du richtig erkannt hast, um Kulanz handelt, wird es wohl kaum irgendwo fixiert sein
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #3
Ich kann dazu nur das alltbekannte Statement wiederholen:
Service-Wüste Deutschland! :bäh:

Ich habe die letzen vier Jahre in Finnland gewohnt, da gibt es solche Knebelverträge nicht. Mein Vertrag für Internet per Kabel (also ohne TV und Telefon) war von Anfang an monatlich kündbar und enthielt trotzdem ein gratis Kabelmodem und ein Verbindungskabel. (Wem das nicht genügt und wer obendrein einen (WLAN-)Router braucht, kann sich ja einfach einen kaufen.) Warum geht das in Deutschland nicht auch???

Wenn ich in Deutschland dreimal umziehe, habe ich dann drei Kabelmodems und drei WLAN-Router rumstehen... :wand:
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #4
und was hast du da monatlich bezahlt?

Kabelmodems bekommst du hier auch gestellt. Nen WLAN-Router musst du nicht nehmen. Und ein Jahr Vertragslaufzeit ist ja nun auch nicht so unerträglich, oder?
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #5
Wenn ich in Deutschland dreimal umziehe, habe ich dann drei Kabelmodems und drei WLAN-Router rumstehen... :wand:

Wenn du ein Modem gestellt bekommst, musst du es auch zurückgeben. Du musst keins kaufen und hast also auch immer nur ein Modem rumstehen.

Du kaufst dir jedesmal einen neuen Router? Wieso?

BTW: An den TE... Geiler Threadtitel...
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #6
ich habe gehört unitymedia wäre kulant wenn man in ein gebiet zieht in dem sie nicht anbieten.
allerdings kann sich das ja ändern, steht hierzu was im vertrag oder muss man auf die kulanz hoffen?

Hallo,

ich hatte damals das Problem bei der Telekom. Sie konnten mir meinen Vertragsinhalt an der neuen Adresse nicht liefern, war denen aber egal und ich solle weiter zahlen, da ja der Vertrag als Standortbezogen, also nur für diese alte Adresse, gebucht wurde. Ich wollte den Anschluss dann aber gekündigt haben, da er eben nicht mehr erfüllt werden konnte. Meine Kündigungen wurden dann immer von der Telekom abgewiesen, mit der Begründung, ich kann ja gefälligst einen schlechteren Tarif, mit schlechterer Bandbreite, nehmen, aber den gleichen Preis bezahlen.

Ich bin dann zu meiner Anwältin, die hat ein paar Gerichtsurteile zudiesem Thema rausgesucht. Nach einigen Briefen meiner Anwältin an die Telekom und der Androhung, dass man die Sache nun ans Gericht gibt, war die Sache dann erledigt und mein Vertrag wurde gekündigt.
Laut meiner Anwältin hat das auch nichts mit Kulanz zu tun. Wenn man umzieht und die Leistung an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann, hat man ein Sonderkündigungsrecht. So klar hat es mir meine Anwältin gesagt.
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #7
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #8
Laut meiner Anwältin hat das auch nichts mit Kulanz zu tun. Wenn man umzieht und die Leistung an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann, hat man ein Sonderkündigungsrecht. So klar hat es mir meine Anwältin gesagt.

Glück gehabt, mehr nicht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

Hallo,

ah, ok. Gut zu wissen. Scheint ja jetzt erst gefällt worden zu sein, das Urteil. Mein Fall, mit der Telekom, war bereits Anfang des Jahres.

Wobei ich die Entscheidung trotzdem nicht verstehen kann.
Die Richter sagen in diesem Fall doch selber, er hätte die Möglichkeit gehabt, auch einen kürzeren Vertrag zu schließen und höhere Beiträge zu zahlen. Das ist meines Wissen bei Unitymedia, oder auch bei der Telekom nicht möglich. Und einen Umzug dann nur zu Lasten des Kunden zu legen, ist auch etwas daneben. Klar kann der Provider nichts dafür, aber der Kunde in vielen Fällen auch nicht. Wenn er berufsbedingt umziehen muss, soll er dann sagen: "Nö, ich muss arbeitslos bleiben, weil ich hier in der Wohnung noch einen DSL Vertrag habe, den ich bezahlen muss."

Gas- und Strom-Verträge sind doch auch speziell auf die Wohnung geschlossen, dennoch ist es kein Problem, bei einem Umzug sofort zu kündigen und einen anderen Anbieter zu nehmen.
Wo ist da die Gleichheit?

Sehr merkwürdige Rechtssprechung.... zumindest für mich.
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #9
ich hatte damalsdas Problem bei der Telekom.

Damals gab es das Urteil noch nicht, also nix mit Glück gehabt. Trotzdem interessant...

Jetzt passt wenigstens der Titel. :D
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #10
ich hatte damalsdas Problem bei der Telekom.

Damals gab es das Urteil noch nicht, also nix mit Glück gehabt. Trotzdem interessant...

Jetzt passt wenigstens der Titel. :D

Doch Glück gehabt. Hätte sich die Telekom quer gestellt, wäre es ggf. mit RonnyHa's Anliegen zum BGH gegangen. Klar hätte 'ne Chance bestanden, dass der BGH in RonnyHa's Fall anders entschieden hätte. Aber...
Oder es wäre die ganz normalen Instanzen gegangen und die zweite oder dritte Instanz hätte RonnyHa's Forderung mit dem gerade ergangenen BGH-Urteil abgewiesen. Wenn man bedenkt, dass der Typ schon seit 2007 mit der Telekom im Klinsch liegt... Deutsche Behördenmühlen mahlen langsam.
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #11
Wobei ich die Entscheidung trotzdem nicht verstehen kann.
Die Richter sagen in diesem Fall doch selber, er hätte die Möglichkeit gehabt, auch einen kürzeren Vertrag zu schließen und höhere Beiträge zu zahlen. Das ist meines Wissen bei Unitymedia, oder auch bei der Telekom nicht möglich.
Die Richter haben das alles weiteres Kriterium angeführt, nicht als allein ausschlaggebend.
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #12
Wobei ich die Entscheidung trotzdem nicht verstehen kann.
Die Richter sagen in diesem Fall doch selber, er hätte die Möglichkeit gehabt, auch einen kürzeren Vertrag zu schließen und höhere Beiträge zu zahlen. Das ist meines Wissen bei Unitymedia, oder auch bei der Telekom nicht möglich.
Die Richter haben das alles weiteres Kriterium angeführt, nicht als allein ausschlaggebend.

Hallo,

ja, ok, trotzdem ist es ein Punkt von zweien. Es bleibt, dass der Kunde klar benachteiligt wird, weil er eben, gerade in der heutigen Zeit, nicht vorhersehen kann, ob er umziehen muss.
Dann müssten die Anbieter gezwungen werden, generell verschiedene Modelle, mit verschiedenen Laufzeiten anzubieten, wo jeder entscheiden kann. Dann wäre es ja fair und jeder könnte entscheiden.
Bei Alice ist das wohl jetzt möglich, warum nicht bei anderen Anbietern?

Denn so schützen sie ja ausschließlich die Provider und das kann nicht sein. Schließlich weiß kaum einer von uns, wann und ob er umziehen muss, aus beruflichen Gründen oder anderen Gründen. Selbst wenn eine Wohnung baufällig ist bleibe ich doch nicht wohnen, nur weil ich einen laufenden Vertrag habe. Wie gesagt, Strom- Gas - ist doch das gleiche Prinzip, warum funktioniert es da? Da sagt der Anbieter doch auch nicht: "In deiner neuen Wohnung kann ich dir aber das Gas nicht liefern. Du musst also für den Rest deiner Laufzeit hier noch weiter bezahlen."

Das Gericht macht es den Providern da schon recht einfach und gibt ihnen eine Freikarte. Dann sollen sie, wie gesagt, klare Vorgaben machen, eben z.b. verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Laufzeiten. Dann kann jeder entscheiden und Punkt.

Aber wenn die Leistung nicht in der neuen Wohnung erbracht werden kann, ist es schon sehr merkwürdig, dass man den Providern Recht gibt und der Kunde soll weiterzahlen. Mit welchem Grund? Der Kunde hätte ja wissen müssen, das er in x Monaten oder Jahren umzieht? Lächerlich! Der Kund soll sich am besten noch ne Wohnung suchen, in dem der Provider die gleiche Leistung bieten kann? Lächerlich!

Wenn in der neuen Wohnung die gleiche Leistung verfügbar ist, ist es ja ok und selbstverständlich, den Vertrag weiterlaufen zu lassen.
Aber wenn die Leistung überhauotp nicht erbracht werden kann..ist das einfach nur lächerlich.

Aus Trotz könnte ich dann ja sagen und verlangen, ok, dann zahle ich den Vertrag zuende und verlange aber, dass in der alten Wohnung die Leitung bestehen bleibt und mein Nachmieter dann nicht mehr telefonieren und surfen kann, solange mein Vertrag noch läuft....erst wenn mein Vertrag abgelaufen ist, darf dann mein Nachmieter die Leitung bekommen und telefonieren und surfen...

Ich kann nicht verstehen, dass die Richter, quasi, sagen, der Kunde würde einseitig recht bekommen bzw. der Provider wäre dann klar benachteiligt, aber auf der anderen Seite geben sie dem Provider in allen Punkten recht und fällen ein einseitiges Urteil, was nur den Kunden klar benachteiligt. Welche Maßnahmen soll denn der Kunde ergreifen? Keinen Vertrag mehr abschließen, oder nur noch einen Handyvertrag? Er ist ja teilweise gezwungen nur zwischen einem Provider wählen zu können und muss seine Bedingungen aktzeptieren...und wird dann dafür, im Ernstfall, auch noch bestraft, weil er umziehen muss?

Wie gesagt, ICH finde das Urteil sehr unfair und empfinde es als unrecht. Dann hätten die Richter klare Regeln vorgeben müssen, für den Provider, aber so ist es wieder einmal nur ein Witz.

Ich sehe es ein, dass Provider kalkulieren müssen und ihr Geld erwirtschaften müssen, darum geht es nicht...aber dann müssen sie eben auch entsprechende Angebote vorlegen. Denn wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss ich sonst, in anderen wirtschaftlichen Kreisen, auch nicht bezahlen. In Sachen Telekommunikation aber schon....
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #13
Aber wenn die Leistung nicht in der neuen Wohnung erbracht werden kann, ist es schon sehr merkwürdig, dass man den Providern Recht gibt und der Kunde soll weiterzahlen. Mit welchem Grund? Der Kunde hätte ja wissen müssen, das er in x Monaten oder Jahren umzieht? Lächerlich! Der Kund soll sich am besten noch ne Wohnung suchen, in dem der Provider die gleiche Leistung bieten kann? Lächerlich!
Bei dem Umzug handelt sich um einen Umstand, der ausschließlich im privaten Umfeld des Kunden liegt und den der Anbieter in keinster Weise zu vertreten hat. Schließlich ist nicht der Anbieter schuld, dass er nicht liefern kann. Vielmehr ist der Kunde schuld, weil er umgezogen ist.
Somit ist für mich rechtlich verständlich, dass entschieden wurde, dass der Vertrag Bestand hat.

Es geht ja nicht um die Frage, was man selbst für angemessen und sinnvoll handelt, es geht darum, was geltendes Recht ist.
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #14
Aber wenn die Leistung nicht in der neuen Wohnung erbracht werden kann, ist es schon sehr merkwürdig, dass man den Providern Recht gibt und der Kunde soll weiterzahlen. Mit welchem Grund? Der Kunde hätte ja wissen müssen, das er in x Monaten oder Jahren umzieht? Lächerlich! Der Kund soll sich am besten noch ne Wohnung suchen, in dem der Provider die gleiche Leistung bieten kann? Lächerlich!
Bei dem Umzug handelt sich um einen Umstand, der ausschließlich im privaten Umfeld des Kunden liegt und den der Anbieter in keinster Weise zu vertreten hat. Schließlich ist nicht der Anbieter schuld, dass er nicht liefern kann. Vielmehr ist der Kunde schuld, weil er umgezogen ist.
Somit ist für mich rechtlich verständlich, dass entschieden wurde, dass der Vertrag Bestand hat.

Es geht ja nicht um die Frage, was man selbst für angemessen und sinnvoll handelt, es geht darum, was geltendes Recht ist.

Das habe ich ja auch nie bestritten, ich halte es eben weiterhin für mich als Unrecht.
Was "Umzug" bedeutet, ist mir klar,...im übrigen gibt es das Wort "keinster" nicht, die absolute Steigerung ist "keiner"... ;) (sorry, musste sein)
Denn muss ich doch nicht alles für richtig halten, was deutsche Richter entscheiden... da gibt es genug unsinnige Urteile. (aus meiner Sicht)
Außerdem will ich nichts, was ich für angemessen halte, sondern was für beide Parteien fair wäre.

Und dennoch bleibe ich dabei, dass das Urteil dann eben nur gegen den Kunden getroffen wurde. Denn der Kunde ist ja in vielen Fällen nicht schuld, dass er umziehen muss. Das sollten auch die obrigen Herrn endlich mal verstehen, in der heutigen Zeit. Und wenn dann die Leistung nicht erbracht werden kann, ist das auch nicht Schuld des Kunden. Aber du scheinst da ja wirklich anders zu sehen. Da hat eben jeder seine Meinung, ich kann es nicht verstehen und nachvollziehen, weil es ein Urteil ist, was der momentanen Situation der Bürger in keiner Weise entspricht. Wie gesagt, ich möchte dann eine sinnvolle Begründung dafür, weshalb es bei Energie-Versorgern nicht gilt und dort ohne Weiteres gekündigt werden kann.
Und dann wird es in Zukunft als Nachmieter lustig. Dann muss man vor Einzug fragen, ob der Vormieter noch einen laufenden Vertrag hat oder ob die Leitung in der Wohnung frei ist, damit er einen Telefonanschluss bekommen. Andernfalls kann man ja die Wohnung nicht nehmen, weil man dann einen gewissen Zeitraum nicht telefnoieren und surfen kann, wenn der Vormieter dem nicht zustimmt.
Halte ich rechtlich für sehr bedenklich.

nunja....egal....es hat da jeder eine andere Auffassung.
 
  • urteil zu kündigung bei umzug Beitrag #15
Alice bietet schon länger die Tarife mit kurzer Kündigungsfrist an.

Bei 1&1 kann man auch Verträge ohne MVL abschließen.

Allen gemein ist: Es gibt keine Vergünstigungen, sie sind teurer und/oder zusätzliche Kosten (Aktivierungsgebühr) fallen an.

Das will in der heutigen Geiz-ist-Geil Gesellschaft dann auch keiner.

Bin ja mal gespannt, was die Verbraucherzentralen zu dem Urteil sagen.
 
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