- Beginn der Laufzeit bei Tarifwechsel Beitrag #1
Gustav_Gans
- Beiträge
- 2
- Punkte Reaktionen
- 0
Hallo zusammen,
Ich hoffe das mir geholfen werden kann....
Ich habe meinen 20000 3play Anschluss auf 3play 64000+Allstars+HD Recorder umstellen lassen-das war am 3 januar.
Habe 2 Tage später eine Auftragsbestätigung erhalten in der mir auch mitgeteilt worden ist das die Installation bis zu 4 wochen dauern kann, ich aber erst ab dem Tag des Technikerbesuchs den neuen Tarif bezahlen müsste. nun war der am 18. Januar da und hat alles angeschlossen. Hatte aber noch 2 Wochen Probleme mit der Leitung und nur Ärger
Habe dann gestern meine Rechnung online einsehen können in welcher mir der Zeitraum 3. Januar - 31 Januar mit den Gebühren für den neuen anschluss berechnet wird.
bei der Hotline wollte man mit nur nach vielem jammern und betteln eine Kulanzgutschrift i.H. v 20 euro geben für den Ausfall, bestand aber darauf das der Tarif bei Bestandskunden ab dem Zeitpunkt der Bestellung auf den neuen Preis umgestellt wird auch wenn die Leistung noch garnicht erbracht wird.
Nun aber die Frage ob mir einer bestätigen kann das dies wirklich so umgesetz wird und mit welcher Rechtsgrundlage.....
Ich will mich nicht mit dem Kundenservice anlegen- sonst streichen die mir die Kulanzgutschrift auch noch.
Ich hoffe das mir geholfen werden kann....
Ich habe meinen 20000 3play Anschluss auf 3play 64000+Allstars+HD Recorder umstellen lassen-das war am 3 januar.
Habe 2 Tage später eine Auftragsbestätigung erhalten in der mir auch mitgeteilt worden ist das die Installation bis zu 4 wochen dauern kann, ich aber erst ab dem Tag des Technikerbesuchs den neuen Tarif bezahlen müsste. nun war der am 18. Januar da und hat alles angeschlossen. Hatte aber noch 2 Wochen Probleme mit der Leitung und nur Ärger
Habe dann gestern meine Rechnung online einsehen können in welcher mir der Zeitraum 3. Januar - 31 Januar mit den Gebühren für den neuen anschluss berechnet wird.
bei der Hotline wollte man mit nur nach vielem jammern und betteln eine Kulanzgutschrift i.H. v 20 euro geben für den Ausfall, bestand aber darauf das der Tarif bei Bestandskunden ab dem Zeitpunkt der Bestellung auf den neuen Preis umgestellt wird auch wenn die Leistung noch garnicht erbracht wird.
Nun aber die Frage ob mir einer bestätigen kann das dies wirklich so umgesetz wird und mit welcher Rechtsgrundlage.....
Ich will mich nicht mit dem Kundenservice anlegen- sonst streichen die mir die Kulanzgutschrift auch noch.