- Was tun 3Play Kunden bei Anbieterwechsel des Vermieters? Beitrag #1
supergrobi2010
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Hallo Leute....
Wir wohnen in einem kleinen Ort bei Hamm und können über die Telefonnetze nur minderwertiges DSL empfangen.
Revolutionär war dann für und das 3Play Angebot, welches uns das dort vorhandene Kabelnetz ermöglicht.
Nun aber hat sich mit einem großen Projekt ein lokaler Anbieter (Helinet/City2020) mit Glasfasernetz im Ort breit gemacht und wirbt derzeit mit der zukunftsweisenden Glasfasertechnik ;-)
Dieser schmiert nun mit Hilfe von Klingelputzern den Hausbesitzern Brei ums Maul mit entsprechenden Grundstücknutzerverträgen und Vergünstigungen bei den Anschlussinstallationen...ohne die an UM-Verträge gebundenen Endbenutzer wie mir und einigen anderen im Haus zu beachten.
Der neue Anbieter ist allerdings mit seinen Produkten erheblich teurer. So kostet bei denen ein Internetanschluss mit 10Mbit-down/0,5Mbit-up 29,95€ + Installation der Glasfasertechnik bis in den Wohnraum mit 199,00€ + Aktivierungsgebühr von 50,00€ für die Schaltung des Anschlusses.
Hardware wird zum "vergünstigten Preis" angeboten und nicht zur Verfügung gestellt, wie bei UM. Die Preise sind allerdings alles andere als "günstig"!!!
Es wird also ein Glasfaserkabel parallel zum UM-Kabel gelegt und an die Hausverteilung angschlossen und somit UM abgeklemmt!
Meine Frage wäre jetzt:
Kann der UM-Anschluss, der sich ja dann unbenutzt im Haus befindet,in Form von Einzelnutzervertrag weiter benutzt werden?
Muss der Vermieter einer Benutzung zustimmen, wenn ich mir selbst eine Multimedia-Dose in meiner Wohnung installiere und entsprechendes Kabel bis zum UM-Anschluss verlege?
Oder besteht für UM das Recht (ggf. durch entpr. Nutzungsverträge), meine Wohnung mit UM-eigenen Kabel anzuschließen?
Wir wohnen in einem kleinen Ort bei Hamm und können über die Telefonnetze nur minderwertiges DSL empfangen.
Revolutionär war dann für und das 3Play Angebot, welches uns das dort vorhandene Kabelnetz ermöglicht.
Nun aber hat sich mit einem großen Projekt ein lokaler Anbieter (Helinet/City2020) mit Glasfasernetz im Ort breit gemacht und wirbt derzeit mit der zukunftsweisenden Glasfasertechnik ;-)
Dieser schmiert nun mit Hilfe von Klingelputzern den Hausbesitzern Brei ums Maul mit entsprechenden Grundstücknutzerverträgen und Vergünstigungen bei den Anschlussinstallationen...ohne die an UM-Verträge gebundenen Endbenutzer wie mir und einigen anderen im Haus zu beachten.
Der neue Anbieter ist allerdings mit seinen Produkten erheblich teurer. So kostet bei denen ein Internetanschluss mit 10Mbit-down/0,5Mbit-up 29,95€ + Installation der Glasfasertechnik bis in den Wohnraum mit 199,00€ + Aktivierungsgebühr von 50,00€ für die Schaltung des Anschlusses.
Hardware wird zum "vergünstigten Preis" angeboten und nicht zur Verfügung gestellt, wie bei UM. Die Preise sind allerdings alles andere als "günstig"!!!
Es wird also ein Glasfaserkabel parallel zum UM-Kabel gelegt und an die Hausverteilung angschlossen und somit UM abgeklemmt!
Meine Frage wäre jetzt:
Kann der UM-Anschluss, der sich ja dann unbenutzt im Haus befindet,in Form von Einzelnutzervertrag weiter benutzt werden?
Muss der Vermieter einer Benutzung zustimmen, wenn ich mir selbst eine Multimedia-Dose in meiner Wohnung installiere und entsprechendes Kabel bis zum UM-Anschluss verlege?
Oder besteht für UM das Recht (ggf. durch entpr. Nutzungsverträge), meine Wohnung mit UM-eigenen Kabel anzuschließen?