Unitymedia Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht.

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  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #1

volkerhoerner

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Hallo zusammen,

ich wohne seit 2 Monaten in den USA Orlando Florida. Vorher wohnhaft in der Nähe von Giessen (Hessen). Vertrag Telefon/Digitales Fernsehen und Internet bei Unitymedia gehabt. Ende Mai/Juni habe ich bereits an Kündigungsschreiben an Unitymedia verfasst und verschickt. Kurz darauf erhielt ich von Unitymedia Rücksende-Aufkleber für Receiver und sonstiges technisches Gerät was ich von Unitymedia erhalten hatte. Vorne weg nur noch mal kurz ich war mit dem Service den mir Unitymedia während des Vertrages geboten hat immer zufrieden.

Am 01.08. zog die neue Mieterin in unsere Wohnung ein und am 03.08. 2011 zogen wir in die USA. Per normalen Einschreiben wurden die Geräte mit Abmeldebescheinigung des Rathauses meiner Stadt an Unitymedia geschickt.

Komischerweise wurde jetzt für August sowie September von meinem Konto Geld abgebucht. Man lese und Staune in meinem Unitymedia Account stand dan am 19.09. das meine Kündigung eingegangen wäre und man Sie bearbeiten würde.......(komisch Monate vorher schon passiert...Rücksendebelege etc. von Unitymedia schon lange bekommen und verwendet).

Gerade eben eine E-Mail von der Kundenbetreuung bekommen das Sie eine Abmeldebescheinigung mit meiner Kundennummer benötigen um die Sonderkündigung bearbeiten zu können. (lag im Paket bei der Rücksendung der Geräte bei).

Was für eine Frechheit. Kurz nach meiner Septemberrechnung wurde mir von 2 ehemaligen Arbeitskolleginnen meiner Frau aus Giessen mitgeteilt das es bei Ihrer Kündigung bei Unitymedia damals zu genau ähnlichem gekommen ist. d.h. Kündigung wäre nicht eingegangen etc.

Ich stehe kurz davor meinen Anwalt einzuschalten in Deutschland. (zu diesem Zeitpunkt der Kündigung war meine Rechtsschutzversicherung noch in Kraft. Nach Rücksprache würden Sie für die Kosten einspringen).
Außerdem Veröffentlichung in verschiedenen Foren und Schreiben an verschiedene Zeitschriften (Computerbild etc. bereits bei Kündigungsproblemen 1&1 getätigt der Forumsbeitrag war kaum veröffentlicht 15 Minuten später Anruf von 1&1 sie hätten im Forum meinen Beitrag gelesen bei Computerbild ich könnte ab sofort den Vertrag als beendet betrachten).

Wie würdet Ihr weiter verfahren.

Auch als Hinweis für Euch...Betreuung während Ihr Kunde seit und Neukunde super. Bei Kündigung wird versucht so lange wie möglich Geld zu bekomen.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #2
Die Ummeldebescheinigung vielleicht nicht nach Großbeeren schicken, sondern an den Kundenservice in Marburg? :kratz:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #3
Du schickst die Kündigung inkl. der Geräte und der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes zusammen? Aber Unitymedia ist schuld, wenn das nicht alles sofort direkt gesichtet wird? Du weisst schon, dass die Geräte-Rücksendung und der Kundenservice zwei verschiedene Paar Schuhe sind?
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #4
Ich hab mir geschworen zu solchen Threads nix mehr zu sagen. Ist eh vergebene Liebesmüh´ :traurig:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #5
Alles falsch gemacht und sich dann beschweren :super:
Der Logistikbereich freut sich über deine Ummeldebescheinigung .. die können damit aber nichts anfangen.
Wie lange lief denn dein Vertrag noch?
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #6
Der Logistikbereich freut sich über deine Ummeldebescheinigung .. die können damit aber nichts anfangen.
Selbst wenn dem so ist, dann sollen die es entsprechend weiterleiten. Kundenfreundlich ist das nicht.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #7
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #8
Wenn sie sie überhaupt finden und nicht mit dem Packpapier entsorgen.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #9
Selbst wenn dem so ist, dann sollen die es entsprechend weiterleiten. Kundenfreundlich ist das nicht.

Doch, das ist kundenfreundlich: UM gewährt Dir auf *KULANZ* ein Kündigungsrecht wegen Umzug, dass Du laut Gesetz und Gerichtsurteil nicht hast. bzw. was Dir UM von Gesetzteswegen nicht gewähren braucht.
Und wie die Verzögerungen zu Stande gekommen ist, wurde ja schon erklärt. So what?
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #10
Selbst wenn dem so ist, dann sollen die es entsprechend weiterleiten. Kundenfreundlich ist das nicht.

Doch, das ist kundenfreundlich: UM gewährt Dir auf *KULANZ* ein Kündigungsrecht wegen Umzug, dass Du laut Gesetz und Gerichtsurteil nicht hast. bzw. was Dir UM von Gesetzteswegen nicht gewähren braucht.
Und wie die Verzögerungen zu Stande gekommen ist, wurde ja schon erklärt. So what?

Was nicht ganz korrekt sein dürfte, wenn Unitymedia am neuen Wohnort die Leistung nicht mehr erbringen KANN, dann ist nämlich eine ausserordentliche Kündigung schon möglich soweit ich weiß. Wenn ich mich recht entsinne hat der Thread-Ersteller erwähnt er sei nach Florida gezogen, sprich sogar dazu noch ausgewandert, wenn er sich hier vollständig abgemeldet hat. Also meines wissens nach ist dann eine Sonderkündigung schon möglich, es sei denn UM kann dort vor Ort die vertraglichen Leistungen weiter erbringen.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #11
Doch, das ist kundenfreundlich: UM gewährt Dir auf *KULANZ* ein Kündigungsrecht wegen Umzug, dass Du laut Gesetz und Gerichtsurteil nicht hast. bzw. was Dir UM von Gesetzteswegen nicht gewähren braucht.
Und wie die Verzögerungen zu Stande gekommen ist, wurde ja schon erklärt. So what?

Was nicht ganz korrekt sein dürfte, wenn Unitymedia am neuen Wohnung die Leistung nicht mehr erbringen KANN, dann ist nämlich eine ausserordentliche Kündigung schon möglich. Wenn ich mich recht entsinne hat der Thread-Ersteller erwähnt er sei nach Florida gezogen, sprich sogar dazu noch ausgewandert, wenn er sich hier vollständig abgemeldet hat. Also meines wissens nach ist dann eine Sonderkündigung schon möglich, es sei denn UM kann dort vor Ort die vertraglichen Leistungen weiter erbringen.

Ohne jetzt wirklich Anwalt zu sein und obwohl es ich bei UM nicht um einen DSL-Anbieter handelt: Der BGH scheint dort leicht anderer Meinung zu sein: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

Ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fenster und sage, dass das Urteil mehr oder minder 1 zu 1 auf UM und den O-Poster anwendbar wäre.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #12
1.) Schreibt der TE sicher eh nix mehr (wie so oft)

2.) Kein Gerichtsvollzieher wird in Florida vollstrecken :D
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #13
Das ist auch mein letzter Wissensstand @ Dringi
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #14
Ohne jetzt wirklich Anwalt zu sein und obwohl es ich bei UM nicht um einen DSL-Anbieter handelt: Der BGH scheint dort leicht anderer Meinung zu sein: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

Ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fenster und sage, dass das Urteil mehr oder minder 1 zu 1 auf UM und den O-Poster anwendbar wäre.

Aus dem Urteil (AZ III ZR 57/10) ergeben sich allerdings zwei wichtige Unterschiede zur Situation im Kabel:
Er habe sich zur Eingehung einer Dauerschuldverpflichtung
entschlossen, welche ihn in den Genuss einer vergleichsweise niedrigen monat-lichen Pauschalgebühr unter Inkaufnahme einer längeren Laufzeit gebracht ha-be. Er sei dem Vortrag der Beklagten nicht entgegen getreten, dass es am Markt auch kurzfristig kündbare DSL-Anschlussverträge gebe, welche dem Fle-xibilitätsbedürfnis des Kunden Rechnung trügen, jedoch nur gegen Aufpreis angeboten würden.

1. Konkurrenzangebote im selben Gebiet (Straße) wären vorhanden gewesen
2. Angebote mit kürzerer Laufzeit wären vorhanden gewesen

UM als natürlicher Monopolist ohne Durchleitungsregulierung hat jedoch keine Gebietskonkurrenz (im Kabel), und bietet selbst keine kürzeren Laufzeiten an. Das führt regelmäßig zu Einschränkungen der Vetragsfreiheit solcher Anbieter, bis hin zu verschärfter Drittwirkung von Grundrechten, auch wenn das GG hier nicht weiter relevant ist. Allerdings gibt es ja seit einigen Jahren den Trend zur Konvergenz der Zugangswege (Triple Play, TV über VDSL, DVB-T etc), so dass UM zumindest in Gebieten mit mehreren Zugangsmöglichkeiten in diese Richtung argumentieren könnte; nämlich, dass es gar kein natürliches Monopol mehr gibt.

Jedenfalls sehe ich da aber keine "problemlose 1zu1-Übertragung" des Urteils von DSL auf Kabel/UM. SOndern im Gegenteil einen ganz verzwickten Streitfall, der wohl irgendwann auch zum BGH geht, wenn mal einer durchklagt.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #15
1.) Schreibt der TE sicher eh nix mehr (wie so oft)

2.) Kein Gerichtsvollzieher wird in Florida vollstrecken :D

1. Du hast sicher Recht.
2. Scheinbar hat er (noch?) ein deutsches Konto. :streber: :streber:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #16
gibt das jetzt hier eine "grosse Palandt" Diskussion?
Tatsache ist, der TE hat seine Abmeldung an die falsche Adresse geschickt und moppert nun rum.
Schuld sind eh immer die anderen, insbesondere UM.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #17
gibt das jetzt hier eine "grosse Palandt" Diskussion?

Oh Schreck, da kann einer weiter als bis Drei zählen, auf Ihn!! :brüll:
Tatsache ist, der TE hat seine Abmeldung an die falsche Adresse geschickt und moppert nun rum.
Schuld sind eh immer die anderen, insbesondere UM.

Ja, das ist doch auch längst geklärt.

Wenn dann aber zusätzlich zu so einem Fehler (falsche Adresse) hier im Forum beim Thema Kündigung jedesmal mit Vehemenz ein Urteil rausgeholt wird, das nicht so einfach für UM gilt, dann nimmt der Thread eben eine kleine Wende. Wir können ja gerne einen neuen aufmachen.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #18
Ich muss zugeben, von dem BGH Urteil hab ich nix mitbekommen, wodurch ich meine Aussage wohl zurück ziehen muss, zumindest zum Teil, da ja scheinbar nicht geklärt ist, ob das gleiche nun auch im Fall UM gilt oder nicht.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #19
nur mal so zur Erklärung: UM verhält sich grade im Bezug zum sog. "Sonderkünigungsrecht", was es eigentlich nicht gibt, äusserst kulant.
Allerdings auf Luftblasen wird, meiner Meinung nach zu recht, keine Rücksicht genommen.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #20
Die Telcos berufen sich aber alle auf die eine oder andere Weise darauf. Außerdem haben BGH-Urteile ja auch einen grundsätzlichen Charakter und vergleichbare Fälle müssen nicht 1:1 dem des Urteils entsprechen.

UM ist speziell bei Internet/Telefon auch kein Monopolist, und außerdem werden Wechselboni, Freimonate und ermäßigte Entgelte für Neukunden gewâhrt. Deshalb geht der Anbieter ja erstmal in Vorleistung. Ist es das Problemdes Anbieters, dass der Kunde auswandert? Warum muss das zu Lasten des Anbieters gehen?
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #21
die Diskussion ist eh hinfällig, Volker aus USA wird die vorher abgeschlossene Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und klagen, kost ja nix.
Der Anwalt freut sich. die Versicherung weniger, Volker wird die Kündigung zum rechten Zeitpunkt eingeräumt, alle haben recht und sin zufrieden.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #22
nur mal so zur Erklärung: UM verhält sich grade im Bezug zum sog. "Sonderkünigungsrecht", was es eigentlich nicht gibt, äusserst kulant.
Allerdings auf Luftblasen wird, meiner Meinung nach zu recht, keine Rücksicht genommen.

Ein Sonderkünigungsrecht gibt es in der Tat nicht :)... Sorry konnte ich mir nicht verkneifen...

@gordon
in einem stimm ich dir zu, zu lasten des Anbieters sollten solche kündigungen definitiv nicht gehen, solange keine Subventionierten Geräte Vertragsbestandteil sind finde ich, sollte so ein Vertrag im Falle einer Auswanderung aber auch nicht zu lasten des Verbrauchers gehen. Handyverträge sind überall erfüllbar kein Kündigungsgrund.
Da ich für die Hardware von UM ja auch nur eine "Leihgebühr" bezahle und im Verwandtenkreis durchaus mitbekommen habe, das funktionsfähige gebrauchte Hardware auch Neukunden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden erleidet UM ja bei solch einer Ausserordentlichen Kündigung auch kein Verlust. Für die Freimonate sollte es eine Möglichkeit geben Vertraglich festzuhalten, das diese nachzuzahlen sind bei vorzeitiger Kündigung und somit nicht Erfüllung. Der ehemalige Kunde wäre zufrieden und macht übers Medium Internet vielleicht weiter gute Werbung, der Dienstleister erleidet kein Schaden und der Steuerzahler wird nicht durch ein meiner Meinung nach überflüssiges mögliches Gerichtsverfahren belastet.
Und bei Verträgen wie meinem Einzelnutzer Kabelvertrag erhalte ich ja null Subventionen, vergünstigungen oder sonstiges. Und solange ich mir keine Sat-Anlage installieren darf, kann ich ja nur langfristige Verträge abschließen.
Man sollte da wie in vielen Fällen einen gesunden Mittelweg finden.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #23
Ich darf vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass ich überhaupt nicht für den OP dieses Threads hier argumentiere (freiwilliges Auswandern als Kündigungsgrund oder ähnliches). Das behauptet ihr bloß. Ich habe einzig einen Kommentar zu dem von mir zitierten Satz von jemandem geschrieben, dass sich das Telefonkabel/DSL-Urteil problemlos 1zu1 auf das Fernsehkabel übertragen lasse, weil dieses Urteil hier im Forum immer wieder mit größter Selbstverständlichkeit auf den Tisch geknallt wird.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #24
:schnarch: :schnarch: :schnarch:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #25
Ich darf vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass ich überhaupt nicht für den OP dieses Threads hier argumentiere (freiwilliges Auswandern als Kündigungsgrund oder ähnliches). Das behauptet ihr bloß. Ich habe einzig einen Kommentar zu dem von mir zitierten Satz von jemandem geschrieben, dass sich das Telefonkabel/DSL-Urteil problemlos 1zu1 auf das Fernsehkabel übertragen lasse, weil dieses Urteil hier im Forum immer wieder mit größter Selbstverständlichkeit auf den Tisch geknallt wird.
Es lässt sich ja auch auf das Glasfaserkabel übertragen. Was hat das Kabel damit zu tun? Es geht um einen Vertrag über Internet und Telefon.
 
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