- Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #26
albatros
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Die Diskussion hier geht mal wieder am Problem des TE vorbei:
Er beschwert sich, dass er eine Ummeldebestätigung einsenden soll, obwohl er diese im Paket mit der Hardware an UM verschickt hat. Zum Zeitpunkt seines Posts hatte er dieses UM noch nicht mitgeteilt, er droht sofort mit Klage.
Möglicherweise findet UM die Ummeldebestätigung tatsächlich im Paket - dann hat sich das Problem erledigt, da UM seine Kündigung bereits akzeptiert hat und nur noch auf die Zusendung der Ummeldebestätigung wartet.
Wenn sich die Ummeldebestätigung nicht findet, könnte man diese erneut zusenden.
Andernfalls könnte er gerichtlich klären lassen, ob die Zusendung an eine andere als die im Vertrag genannte Adresse als rechtsverbindlich zugegangen gilt. Möglicherweise gibt es zu dem Thema aber auch schon Grundsatzurteile.
Zum zweiten schliesst der TE aus ihm bekannten zwei Fällen, bei denen es angeblich mit der Kündigung nicht geklappt hat, darauf, dass es bei UM grundsätzlich mit der Kündigung nicht klappt.
Es werden sich sicherlich auch Fälle finden, bei denen eine Kündigung problemlos möglich war.
Ob das zitierte BGH-Urteil für UM anwendbar ist, ist solange unerheblich, solange kein Gericht festgestellt hat, dass dem so ist.
Möglicherweise hat auch Unitymedia kein Interesse daran, dass dieses Problem geklärt wird, sondern akzeptiert solche Kündigungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", damit man sie nicht umgekehrt auf Vertragserfüllung verklagt, wenn man an einen Ort ohne Kabelanschluss umzieht.
Er beschwert sich, dass er eine Ummeldebestätigung einsenden soll, obwohl er diese im Paket mit der Hardware an UM verschickt hat. Zum Zeitpunkt seines Posts hatte er dieses UM noch nicht mitgeteilt, er droht sofort mit Klage.
Möglicherweise findet UM die Ummeldebestätigung tatsächlich im Paket - dann hat sich das Problem erledigt, da UM seine Kündigung bereits akzeptiert hat und nur noch auf die Zusendung der Ummeldebestätigung wartet.
Wenn sich die Ummeldebestätigung nicht findet, könnte man diese erneut zusenden.
Andernfalls könnte er gerichtlich klären lassen, ob die Zusendung an eine andere als die im Vertrag genannte Adresse als rechtsverbindlich zugegangen gilt. Möglicherweise gibt es zu dem Thema aber auch schon Grundsatzurteile.
Zum zweiten schliesst der TE aus ihm bekannten zwei Fällen, bei denen es angeblich mit der Kündigung nicht geklappt hat, darauf, dass es bei UM grundsätzlich mit der Kündigung nicht klappt.
Es werden sich sicherlich auch Fälle finden, bei denen eine Kündigung problemlos möglich war.
Ob das zitierte BGH-Urteil für UM anwendbar ist, ist solange unerheblich, solange kein Gericht festgestellt hat, dass dem so ist.
Möglicherweise hat auch Unitymedia kein Interesse daran, dass dieses Problem geklärt wird, sondern akzeptiert solche Kündigungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", damit man sie nicht umgekehrt auf Vertragserfüllung verklagt, wenn man an einen Ort ohne Kabelanschluss umzieht.