Unitymedia Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht.

Diskutiere Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Die Diskussion hier geht mal wieder am Problem des TE vorbei: Er beschwert sich, dass er eine Ummeldebestätigung einsenden soll, obwohl er diese...
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #26
Die Diskussion hier geht mal wieder am Problem des TE vorbei:

Er beschwert sich, dass er eine Ummeldebestätigung einsenden soll, obwohl er diese im Paket mit der Hardware an UM verschickt hat. Zum Zeitpunkt seines Posts hatte er dieses UM noch nicht mitgeteilt, er droht sofort mit Klage.

Möglicherweise findet UM die Ummeldebestätigung tatsächlich im Paket - dann hat sich das Problem erledigt, da UM seine Kündigung bereits akzeptiert hat und nur noch auf die Zusendung der Ummeldebestätigung wartet.

Wenn sich die Ummeldebestätigung nicht findet, könnte man diese erneut zusenden.

Andernfalls könnte er gerichtlich klären lassen, ob die Zusendung an eine andere als die im Vertrag genannte Adresse als rechtsverbindlich zugegangen gilt. Möglicherweise gibt es zu dem Thema aber auch schon Grundsatzurteile.

Zum zweiten schliesst der TE aus ihm bekannten zwei Fällen, bei denen es angeblich mit der Kündigung nicht geklappt hat, darauf, dass es bei UM grundsätzlich mit der Kündigung nicht klappt.

Es werden sich sicherlich auch Fälle finden, bei denen eine Kündigung problemlos möglich war.

Ob das zitierte BGH-Urteil für UM anwendbar ist, ist solange unerheblich, solange kein Gericht festgestellt hat, dass dem so ist.
Möglicherweise hat auch Unitymedia kein Interesse daran, dass dieses Problem geklärt wird, sondern akzeptiert solche Kündigungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", damit man sie nicht umgekehrt auf Vertragserfüllung verklagt, wenn man an einen Ort ohne Kabelanschluss umzieht.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #27
Hallo Alabtross


Die Diskussion hier geht mal wieder am Problem des TE vorbei:

Er beschwert sich, dass er eine Ummeldebestätigung einsenden soll, obwohl er diese im Paket mit der Hardware an UM verschickt hat. Zum Zeitpunkt seines Posts hatte er dieses UM noch nicht mitgeteilt, er droht sofort mit Klage.

Möglicherweise findet UM die Ummeldebestätigung tatsächlich im Paket - dann hat sich das Problem erledigt, da UM seine Kündigung bereits akzeptiert hat und nur noch auf die Zusendung der Ummeldebestätigung wartet.

Wenn sich die Ummeldebestätigung nicht findet, könnte man diese erneut zusenden.

Andernfalls könnte er gerichtlich klären lassen, ob die Zusendung an eine andere als die im Vertrag genannte Adresse als rechtsverbindlich zugegangen gilt. Möglicherweise gibt es zu dem Thema aber auch schon Grundsatzurteile.

Zum zweiten schliesst der TE aus ihm bekannten zwei Fällen, bei denen es angeblich mit der Kündigung nicht geklappt hat, darauf, dass es bei UM grundsätzlich mit der Kündigung nicht klappt.

Es werden sich sicherlich auch Fälle finden, bei denen eine Kündigung problemlos möglich war.

Ob das zitierte BGH-Urteil für UM anwendbar ist, ist solange unerheblich, solange kein Gericht festgestellt hat, dass dem so ist.
Möglicherweise hat auch Unitymedia kein Interesse daran, dass dieses Problem geklärt wird, sondern akzeptiert solche Kündigungen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", damit man sie nicht umgekehrt auf Vertragserfüllung verklagt, wenn man an einen Ort ohne Kabelanschluss umzieht.

UM hat die Kündigung doch bekommen:
Komischerweise wurde jetzt für August sowie September von meinem Konto Geld abgebucht. Man lese und Staune in meinem Unitymedia Account stand dan am 19.09. das meine Kündigung eingegangen wäre und man Sie bearbeiten würde.......(komisch Monate vorher schon passiert...Rücksendebelege etc. von Unitymedia schon lange bekommen und verwendet).

Um hat die Kündigung akzeptiert - zunächst zum Ende der normalen Vertragslaufzeit und bei Beibringung einer Ummeldebescheinigung früher.

Um kündigt dann bei einem Umzug ins Ausland wie in diesem Fall mit einer Frist zum Monatsende des folgenden Monats.


Gruß
Herse
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #28
Einen Anwalt einschalten, weil man die Belege an eine falsche Adresse verschickt und der Anbieter bis jetzt keine Kulanzkündigung eingestellt hat ... FAIL :D

Du kannst dich glücklich schätzen wenn man dir eine frühere Kündigung gewährt, da durch Auszug kein Sonderkündigungsrecht gesetzlich in Kraft tritt :zwinker:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #29
Wenn ich das alles Lese wird mir richtig schlecht.

Natürlich gibt es ein Sonder Kündigungsrecht wenn man umzieht und es in der neuen Wohnung kein Unity Media gibt.

Meine waere ja noch schöner wenn man auf Kulanz hoffen müsste und die sagen dann einfach nöööööö, finde manche user hier im Forum echt Hammer.
Liebe UGM Mitarbeiter auch wenn ihr dafür bezahlt werdet alle schön nach UGM regeln zu posten so solltet ihr in betracht ziehen das hier nicht alle RTL Zuschauer sind :D
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #30
Wo steht denn das man ein Sonderkündigungsrecht hat?
Dein Sticheleien mit UGM kannste dir auch sparen.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #31
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #32
UGM soll genau was bedeuten?
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #33
Man weiss es nicht ..
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #34
Natürlich gibt es ein Sonder Kündigungsrecht wenn man umzieht und es in der neuen Wohnung kein Unity Media gibt.

Meine waere ja noch schöner wenn man auf Kulanz hoffen müsste und die sagen dann einfach nöööööö, finde manche user hier im Forum echt Hammer.
das wäre erst mal eine außerordentliche Kündigung. Und man schließt ja mit dem Anbieter einen Vertrag darüber ab, die bestehende Wohnung zu versorgen. Wenn mir dann nach Umziehen ist, dann ist das alles das Problem des Anbieters? Warum eigentlich? Der würde am alten Wohnort doch auch weiterhin liefern können.

Aber abgesehen davon akzeptiert UM ja die meisten dieser Fälle, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Der eine oder andere Experte macht sich dann zwar unnötig das Leben schwer und will dann alle verklagen, weil man das Blatt Papier zwischen Modem und Receiver nicht gefunden hat, aber die Diskussion ist doch eher unnötig.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #35
Wenn ich das alles Lese wird mir richtig schlecht.

Natürlich gibt es ein Sonder Kündigungsrecht wenn man umzieht und es in der neuen Wohnung kein Unity Media gibt.

Meine waere ja noch schöner wenn man auf Kulanz hoffen müsste und die sagen dann einfach nöööööö, finde manche user hier im Forum echt Hammer.
Liebe UGM Mitarbeiter auch wenn ihr dafür bezahlt werdet alle schön nach UGM regeln zu posten so solltet ihr in betracht ziehen das hier nicht alle RTL Zuschauer sind :D

Nein es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug; wenn dann ist es nur Kulanz vom jeweiligen Anbieter. Ein Kunde eines anderen Anbieters hatte ja mal geklagt weil er durch Umzug sein schönes DSL nicht nutzen konnte und er hat verloren, da er seine Mindestvertragslaufzeit erfüllen muss. Wenn man einen Vertrag abschließt spielt es keine Rolle ob man mal umzieht oder nicht. Man hat doch selber schuld wenn man laufende Verträge hat und dann umzieht wo es nicht verfügbar ist.

UGM sind bestimmt die Ultras von UM :D
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #36
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #37
Nein es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug; wenn dann ist es nur Kulanz vom jeweiligen Anbieter. Ein Kunde eines anderen Anbieters hatte ja mal geklagt weil er durch Umzug sein schönes DSL nicht nutzen konnte und er hat verloren, da er seine Mindestvertragslaufzeit erfüllen muss. Wenn man einen Vertrag abschließt spielt es keine Rolle ob man mal umzieht oder nicht. Man hat doch selber schuld wenn man laufende Verträge hat und dann umzieht wo es nicht verfügbar ist.

UGM sind bestimmt die Ultras von UM :D

Widerspruch für alle.

nappi hat recht.

Es gibt ja einen Sonderkündigungsrecht, man hat ein Sonderkündigungsrecht wenn man umzieht und der neue Ort/Wohnung nicht versorgt werden kann. Benötigt wird nur eine Ummeldebescheinungung und ein Schreiben des Vermieters das er keinem innerhäuslichen Umbau der Anlage zustimmt.
Zusätzlich ist es einem möglich den Anschluß zu überschreiben, insofern der Nachmieter dies wünscht.

Meiner Bekannter hat auch gemacht, weil er neuer wohnung kein UM versorgt kann, weil es dort kein Kabel gibt. (Naja klar, weil es einen ruhig Dorf ist), kann den Vertrag sofort auflösen, wenn UM alles überprüfen Z.B stimmt, ob es dort Kabel unter Straße gibt oder nicht.... und einen Richtigkeit übereinstimmen. Und dann aber muss alle Receiver, Modem usw zurückschicken. Alles ist gelöst. Andere Bekannter hat schon auch gemacht.

Kündigung läuft wunderbar und zufrieden abgeschlossen. mein beiden Bekannter geht es gut. und wenn Bekannter aus familier Grund nochmal in Großstadt umziehen, und wenn dort es mit UM gibt, macht er nochmal für UM was bestellen.

Wenn sie nicht glauben oder auch nicht glauben wollen, ist ihr Problem, nicht mein Problem.

Grüße Alf2011
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #38
Alles wird gut!

Amen :kafffee:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #39
http://www.netzwelt.de/news/84709-dsl-vertrag-kein-sonderkuendigungsrecht-umzug.html
:kafffee:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #40
Es gibt ja einen Sonderkündigungsrecht, man hat ein Sonderkündigungsrecht wenn man umzieht und der neue Ort/Wohnung nicht versorgt werden kann. Benötigt wird nur eine Ummeldebescheinungung und ein Schreiben des Vermieters das er keinem innerhäuslichen Umbau der Anlage zustimmt.
UM akzeptiert in diesen Fällen die Kündigung. Daraus lässt sich aber per se kein Recht darauf herleiten. (siehe Grundsatzurteil).
Was man hier so liest, ist UM in der Konstellation idR äußerst kulant. Manch einer schreibt sich aber erstmal in Rage, und manch einer klagt dann, weil er die Unterlagen falsch verschickt hat. Klar könnte Rhenus das weiterleiten und man tut es ja auch, allerdings kann da auch nicht ständig wer sitzen und derartige Konstellationen prüfen. Man sollte schon im eigenen Interesse ein bisschen mehr nachdenken, schließlich will man ja möglichst mühelos den Vertrag beenden.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #41
Widerspruch für alle.

nappi hat recht.

Es gibt ja einen Sonderkündigungsrecht, man hat ein Sonderkündigungsrecht wenn man umzieht und der neue Ort/Wohnung nicht versorgt werden kann. Benötigt wird nur eine Ummeldebescheinungung und ein Schreiben des Vermieters das er keinem innerhäuslichen Umbau der Anlage zustimmt..... Grüße Alf2011

Ich weiß dass Unitymedia dann eine vorzeitige Kündigung durchführt, aber das ist halt nur so gesehen Kulanz vom Anbieter. Es gibt kein Gesetz dass beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht durchgeführt wird und darauf pochen ja bestimmte Personen hier ... aber irgendwie will das hier keiner kapieren :D
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #42
So nachdem ich noch mal einige "nette Worte" an Unitymedia gerichtet habe + die noch mal versandte Abmeldebescheinigung hab ich gerade Antwort von Unitymedia bekommen.
Der Vertrag wird rückwirkend zum 29.07. gekündigt. So dann muss wohl doch keinen Rechtsanwalt beauftragen.
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #43
:hammer3:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #44
So nachdem ich noch mal einige "nette Worte" an Unitymedia gerichtet habe + die noch mal versandte Abmeldebescheinigung hab ich gerade Antwort von Unitymedia bekommen.
Der Vertrag wird rückwirkend zum 29.07. gekündigt. So dann muss wohl doch keinen Rechtsanwalt beauftragen.


Haste fein gemacht :winken:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #45
So nachdem ich noch mal einige "nette Worte" an Unitymedia gerichtet habe + die noch mal versandte Abmeldebescheinigung hab ich gerade Antwort von Unitymedia bekommen.
Der Vertrag wird rückwirkend zum 29.07. gekündigt. So dann muss wohl doch keinen Rechtsanwalt beauftragen.
Super, du hast natürlich alles richtig gemacht. :super:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #46
Hab auch ein Problem mit UM
Hatte noch ein Vertrag über den digitalen Videorecorder von Samsung bis einschließlich 9. Oktober laufen
Nach den 9. Oktober hab ich auch das Gerät wieder zu UM gesendet.
Auf meiner aktuellen Oktober Rechnung wurde trotzdem die volle 10 € Miete dafür berechnet
Ist das so üblich ?
Wird das bei der nä Rechnung irgendwie verrechnet?
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #47
10 EUR? Ist das nicht ein bischen zu viel als Recordermiete? :kratz:
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #48
10 EUR? Ist das nicht ein bischen zu viel als Recordermiete? :kratz:

Nein der PVR hat schon immer 10€ gekostet

@thom82: Hast du denn schon eine Bestätigung deier Kündigung erhalten? Wenn nicht würde ich mal ganz flott bei UM anrufen
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #49
Zuerst war die Miete 10€ dann 5€.
Zurücksenden der Ware ... ohne schriftlich zu kündigen?
 
  • Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht. Beitrag #50
Natürlich hab ich gekündigt und diese auch schriftlich bestätigt bekommen.
Nach den Kündigungstermin hab ich das Gerät dann wieder zurück geschickt.
Leider musste ich seinerzeit noch 10 € monatlich bezahlen
 
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Kündigung bei Unitymedia! Behinderung wo es nur geht.

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