Nur das Problem UM auch hin.Siehe die HD Zwangsbox mit Karte.Ich kann man mir keinen HD Receiver selber aussuchen.Bei Sat(Aussen vor HD+)
Das sehe ich bei bei meinen Arnbeitskollegen.Er hat ein Technisat.Er hat Voll Abo Sky und HD+.Und er kann den Jugendschutzpin auschalten.Er hat die volle Dröhnung
HD.Das kann man bei UM wohl nicht behaupten.Und auserdem nimmt er nix auf von den HD+ bzw selten.Bei Sky kann man ja aufnehmen.Und das Kartelamt sagt zu was nix wie auch frei Wahl
beim HD Receiver bei UM.Aber gegen die Übernahme von Kabel BW sind sie,ausser die Grundverschlüsselung fällt.
Beim HD+ von sky sind keine Aufnahmen erlaubt, überprüfe mal die Aussage von deinem Kollegen.
Wenn es doch geht dann umgeht er die Restriktionen und das ist bei UM ebenso leicht möglich, eher noch leichter da UM kein NDS einsetzt !
Bei UM kannst du dir auch einen Receiver aussuchen, nur halt nicht VON UM, daß ist bei sky ebenfalls identisch !
Ob das BKartA auf den Vorschlag von UM eingeht steht überhaupt nicht fest, ich habe da keine Stellungnahme vom BKartA gelesen.
Da HD bei UM sch*isse ist brauchst du mir nicht zu sagen , daß weiß ich ja selbst mit meinen 3 720p HD Light Sendern.
Man kann aber UM nicht für Dinge die Schuld in die Schuhe schieben die andere Anbieter ebenso machen,
sky ist hier kein gutes Beispiel und HD+ mal ÜBERHAUPT nicht !
UM nutzt halt seine Monopolstellung im Kabel voll und ganz aus und weiß das kaum jemand seine Zwangsmitgliedschaft in dem Verein beenden kann.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert denn ohne diesen kann auch das BKartA nichts unternehmen bei dem was UM da abzieht sonst würden sie das sicherlich machen.
Die Privaten wurden wegen ihrer HD+ Mitgliedschaft schon 2x "hausdurchsucht" , Ergebnis bisher leider Fehlanzeige.
Selbst aus dem Fakt das UM aus Free TV Sendern im Kabel Pay TV Sender bastelt obwohl man da auch noch eine Kabelgebühr bezahlt scheint man wohl nichts unternehmen zu können, sonst hätte man das wohl schon längst gemacht
Im Kabel zahlt man für die Privaten in SD DOPPELT und auf SAT halt GAR NICHT !