Bist Du denn ganz sich das am neuen Wohnort nicht doch zumindest der TV Empfang über UM möglich ist!?
Es gibt ja auch noch "nicht ausgebaute" Gebiete in denen zwar kein Telefon und Internet aber eben zumindest TV möglich ist.
Und dazu reicht es auch wenn im neuen Haus ein Hausübergabepunkt von UM ist.
Übrigens hier mal ein Bericht zu dem sagenumwobenen Sonderkündigungsrecht (das es eigentlich nicht gibt):
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/41139/0/Sonderkuendigung-von-DSL-und-Kabel-Internet Dieser Bericht stammt aus der Zeit kurz nach dem ein Gerichtsurteil besagte das ein Kunde auch wenn sein Anbieter am neuen Wohnort
gar keine Dienste anbieten kann der Anbieter den Kunden nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen muss.
Also besser erst noch mal die Verfügbarkeitsabfrage auf der UM HP nutzen um zu klären ob nicht doch noch Kabel TV angeboten werden kann.
Wie oben schon geschrieben reicht es das ein HÜP im Haus ist, auch wenn z. B. keine Kabel TV Dose in der Wohnung ist und ggf. z. Z. dort TV per Sat oder DVB-T empfangen wird.
UM entlässt den Kunden zwar auch aus Kulanz aber eben nur teilweise, also wenn doch noch Dienste und sei es nur Kabel TV am neuen Wohnort angeboten werden können muss man für diese dann doch den Vertrag weiter erfüllen.
Ach ja, UM ist aber dann im neuen Haus auch nicht dafür zuständig einen Kabelanschluss in die neue Wohnung zu legen falls dort keiner ist, da muss man dann schon selbst für sorgen.