Unitymedia Techniker kommt morgen, Fragen hierzu

Diskutiere Techniker kommt morgen, Fragen hierzu im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen! Ich bin nun auch Unitymediakunde und morgen kommt der Techniker. Nun, wie ich bereits gelesen habe, bringt dieser anscheinend...
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #1

Sharingantom

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Hallo zusammen! Ich bin nun auch Unitymediakunde und morgen kommt der Techniker. Nun, wie ich bereits gelesen habe, bringt dieser anscheinend sämtliche Geräte und die Smartcard mit, da ich bisher gar nichts erhalten habe. Ich habe da aber eine Frage. Ich wohne in einem 6-Familienhaus und habe oft gelesen, dass die häufig den Verstärker im Keller austauschen müssen. Brauche ich da nicht die Einwilligung des Vermieters? Und wie sieht das währenddessen mit den anderen Hausparteien aus? Bekommen die dadurch Ausfälle oder Störungen? Habe leider absolut keine Ahnung und würde das vorher gerne wissen, bevor ich Ärger an der Backe habe! Verzeiht den Textbrei, ich schreibe übers Handy.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #2
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich das 3play 32000 Paket gebucht habe.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #3
Zustimmung des Vermieters ist IMHO nicht notwendig. Du solltest gegebenenfalls dafür Sorge tragen, dass der Techniker auch Zugang zu den entsprechenden Anlagen hat.

Ausfälle kann's kurzzeitig mal geben, war jedenfalls bei mir damals so.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #4
Danke für deine Antwort! Ich hatte vorhin aufgeschnappt, dass der Vermieter evtl. für das neue Gerät bzw. Verstärker aufkommen müsse. Das hatte mich ziemlich beunruhigt. Ist ein Privateigentümer und keine Gesellschaft oder ähnliches. Wie lange würde die Störungs- oder Ausfallzeit denn andauern? Der Austausch würde ja sicher nicht innerhalb weniger Minuten von statten gehen.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #5
Bei mir wars in 2 Stunden erledigt. Austausch HÜP, Verstärker, Steckdose und restliche Verkabelung im Keller.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #6
Zustimmung des Vermieters ist IMHO nicht notwendig. Du solltest gegebenenfalls dafür Sorge tragen, dass der Techniker auch Zugang zu den entsprechenden Anlagen hat.

Ausfälle kann's kurzzeitig mal geben, war jedenfalls bei mir damals so.

Klar ist die Zustimmung des Vermieters nötig. Dein erster Absatz widerspricht sich ja, wenn du sagst, dass eine Zustimmung nicht notwendig ist, aber Zugang zur aktuellen Technik dann doch. Die Hausverteilanlage gehört nunmal dem Hauseigentümer. Was würdest du sagen, wenn Irgendwer an deinem Auto rumschraubt, ohne dich gefragt zu haben?

Dem zweiten Absatz muss man nichts hinzufügen. Wird der HAV getauscht, kommt es für ein Paar Minuten zu einem Totalausfall.
Gruß
Reinhold
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #7
Dem Vermieter entstehen keine Kosten für den notwendigen Wechsel eines rückkanalfähigen Verstärkers, ebenfalls nicht für alle Arbeiten des TK.
Der Vermieter sollte allerdings zumindest informiert sein, was in seinem Haus passiert, eine Einverständnisserklärung würde es 100 % sicher machen, schon allein, um den Hausfrieden zu wahren.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #8
Ok, dann werde ich meinen Vermieter mal informieren! Vielen dank euch allen für eure Hilfe! :)
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #9
Klar ist die Zustimmung des Vermieters nötig. Dein erster Absatz widerspricht sich ja, wenn du sagst, dass eine Zustimmung nicht notwendig ist, aber Zugang zur aktuellen Technik dann doch. Die Hausverteilanlage gehört nunmal dem Hauseigentümer. Was würdest du sagen, wenn Irgendwer an deinem Auto rumschraubt, ohne dich gefragt zu haben?

Die Hausverteilanlage gehört nicht zwingend den Hauseigentümer, eher ist das Gegenteil der Fall. Das hängt von dem Vertrag zwischen UM und Hauseigentümer ab. Daher muss dieser auch nicht zustimmen, da dies in der Regel bereits vertraglich geregelt ist.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #10
Klar ist die Zustimmung des Vermieters nötig. Dein erster Absatz widerspricht sich ja, wenn du sagst, dass eine Zustimmung nicht notwendig ist, aber Zugang zur aktuellen Technik dann doch. Die Hausverteilanlage gehört nunmal dem Hauseigentümer. Was würdest du sagen, wenn Irgendwer an deinem Auto rumschraubt, ohne dich gefragt zu haben?

Die Hausverteilanlage gehört nicht zwingend den Hauseigentümer, eher ist das Gegenteil der Fall. Das hängt von dem Vertrag zwischen UM und Hauseigentümer ab. Daher muss dieser auch nicht zustimmen, da dies in der Regel bereits vertraglich geregelt ist.


Ich stimme mege völlig zu. es muss keinen Zustimmung holen. da der vermieter nicht gehört, sondern gehört den UM. Wenn Vermieter selbst basteln ,ohne den Wissen von Um, ist strafbar! weil es möglich schwarzfernsehen (heimlich anschauen, ohne Anschlussgebühr zu zahlen) also den Kabel allein von UM gehört. Es muss mit Vertrag zwischen UM und Vermieter immer dabei. Deswegen muss "schwarzfernehen durch Vertrag verhindern!
Falls den Vermieter verstoßt den Vertragsvorschrift, ist Geldstrafe, mehrerer Tausend Euro !!

Mein Bekannter hat bestellen und fragt den Techiker ob Genemigung der Vermieter holen, da antworten den Techniker, nicht nötig, weil Anlage nicht Vermieter gehört und als Techniker darf da dadurch im Auftrag von UM machen! und fertig !!

nur ein Problem es muss Vermieter fragen, wenn den Raum eingesperrten sind, deswegen bitten um "aufmachen"

Grüße Alf2011
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #11
Falsch.
Im Regelfall gehört der Verwaltung / dem Vermieter die Kabelfernsehanlage und er kann daran rumfummeln wie er will.
Nur Objekte mit Servicevertrag liegen im direkten Zuständigkeitsbereich von Unitymedia und die Anlage sind dann meist auch mit Kästen gesichert.
Die Zustimmung ist also immer nötig wenn man nicht schon Multimediadosen hat.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #12
Zustimmung des Vermieters ist IMHO nicht notwendig.
Ganz ehrlich, bei solchen Aussagen hier bekomme ich das Kotzen.

Genau das führt dazu, dass sich die Kunden vorher nicht um die Erlaubnis (und oft auch Zugänglichkeiten) kümmern, und es entweder Ärger gibt, wenn man als Techniker einfach so anfängt zu schrauben (als "TK" ist man eigentlich nicht verpflichtet, sich vorher zu vergewissern, dass man an die Anlage darf), oder der Techniker ohne Erlaubnis nicht schrauben will (was ein "TK", der klar denken kann eigentlich immer so machen würde), und die Kunden dann erst, wenn der TK schon da ist und die Lage erklärt hat, versuchen die Erlaubnis einzuholen und somit die Installation unnötig verlängern.

Nur bei Serviceverträgen oder Anlagen, wo die NE4 von UM betrieben wird sieht es anders aus, das sind zwar auch viele, aber im Vergleich zu den normalen Privatanschlüssen sind es vergleichsweise wenige...
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #13
Zustimmung des Vermieters ist IMHO nicht notwendig.
Ganz ehrlich, bei solchen Aussagen hier bekomme ich das Kotzen.

Genau das führt dazu, dass sich die Kunden vorher nicht um die Erlaubnis (und oft auch Zugänglichkeiten) kümmern,

Schön, dass Du den zweiten Satz weggeschnippselt hast: "Du solltest gegebenenfalls dafür Sorge tragen, dass der Techniker auch Zugang zu den entsprechenden Anlagen hat." Bei solchem Selektiv-Zitieren wie bei Dir bekomme ich das Kotzen.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #14
Der zweite Satz widerspricht dem ersten :zwinker: .
Aber egal.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #15
Zustimmung des Vermieters ist IMHO nicht notwendig.
Ganz ehrlich, bei solchen Aussagen hier bekomme ich das Kotzen.

Genau das führt dazu, dass sich die Kunden vorher nicht um die Erlaubnis (und oft auch Zugänglichkeiten) kümmern,

Schön, dass Du den zweiten Satz weggeschnippselt hast: "Du solltest gegebenenfalls dafür Sorge tragen, dass der Techniker auch Zugang zu den entsprechenden Anlagen hat." Bei solchem Selektiv-Zitieren wie bei Dir bekomme ich das Kotzen.

Der vom Vermieter gewährte Zugang zur Kabelfernsehanlage beinhaltet nicht automatisch den erlaubten Umbau dessen.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #16
Dinniz und Bastler: Falsch!! Dieser solche Aussagen bekomme ich zu Kotzen, ehrlich !!! :kotz: sei haben zuwenig Ahnung. :hirnbump:
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #17
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #18
Ganz einfach und klar ausgedrückt:
Der Techniker muss immer an die Hausanlage, und muss auch grundsätzlich (jedes mal!) die Erlaubnis des Eigentümers der HVA haben, um (grundsätzlich auch jedes mal!, egal ob es schon aktive Kunden im Gebäude gibt) Änderungen an der HVA vornehmen zu dürfen.


Dass es Fälle gibt, wo der Techniker keine Änderung vornehmen muss, sind Einzelfälle (ausnahme MMA-Gebäude).
Punkt.


Genau so, wie es bis vor kurzem der Fall wahr mit der Wehrpflicht, die galt auch grundsätzlich erst mal für jeden. Dass es die Möglichkeit gab, den Wehrdienst zu umgehen und stattdessen Zivildienst abzuleisten waren (auch wenn es in der Praxis einfach zu schaffen war) Ausnahmefälle (!). Offiziell konnte man nicht zwischen Bundeswehr oder Zivildienst "wählen", BW war Pflicht und Punkt.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #19
Ich muss Alf ein bisschen in Schutz nehmen.

Ich bin davon überzeugt, dass Ihm nicht bewusst ist, dass ihr Techniker seit und auch nicht zu 100% das große Spektrum bewusst ist, was und wie in den unterschiedlichsten Anlagen gearbeitet werden soll/muss/wird.

Es ist ja auch ein sehr kompliziertes und empfindliches Thema und als Gehörloser sind manche Dinge auch schwer verständlich.

Bastler hat da schon ein sehr guten Anfang als Erklärung gegeben --> :super:

Natürlich haben solche Aussagen
Dinniz und Bastler: Falsch!! Dieser solche Aussagen bekomme ich zu Kotzen, ehrlich !!! :kotz: sei haben zuwenig Ahnung. :hirnbump:

nicht sehr Sinnvoll :D

Grade daher nehem ich an, dass Alf es nicht besser weiß/wusste das Ihr Techniker seit und schon einige 100 Anlagen in den verschiedensten Konstellation durch habt :D

Gruß
Mr Iron

PS: Eine Schelte hat er ja schon bekommen und natürlich auch verdient ;)
Nur so baut man sein Wissen auf/aus :p
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #20
Ganz einfach und klar ausgedrückt:
Der Techniker muss immer an die Hausanlage, und muss auch grundsätzlich (jedes mal!) die Erlaubnis des Eigentümers der HVA haben, um (grundsätzlich auch jedes mal!, egal ob es schon aktive Kunden im Gebäude gibt) Änderungen an der HVA vornehmen zu dürfen.


UM ist aber oft genug selbst Eigentümer der HVA. Warum soll er also den Vermieter fragen?
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #21
weil mehr als oft dem Hauseigentümer die NE4 gehört.
Sorry, aber du verbreitest hier ziemlich vertantwortungslosen Mist.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #22
Fakt ist das der UM-Techniker in einer privaten HVA nicht machen kann was er will oder UM vorschreibt.

Das wäre riesig wenn UM über Fremdanlagen entscheiden könnte, davon würden locker 50% lahmgelegt werden aufgrund maroder Verkabelung.

Zumal es auch noch andere NE4 Betreiber gibt die für die Anlage verantwortlich sind aber das UM Signal nutzen, BMB (Marienfeld), Gelsen-Net, Wiemer, Versatel, Jöcker, an deren Anlagen darf auch nur deren Personal, ist auch besser so wenn mann sich deren Zeug ansieht...

Bei privaten Anlagen gehört immer das Einverständnis des Inhabers dazu, sonst kann die Sache sehr schnell eskalieren und ein Rückbau steht an.
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #23
Die Anlage in unserem Haus gehört UM, ich musste trotzdem eine Genehmigung der Hausverwaltung beibringen, damit die Techniker überhaupt arbeiten dürfen. Klang für mich erst einmal merkwürdig, aber gut, wenn sie so eine Genehmigung wollen, schaffe ich sie herbei...

Nach der Montage habe ich aber verstanden,warum eine Genehmigung auf jeden Fall vorliegen sollte: Wenn zusätzliche Geräte (Versärker, Verteiler etc.) angebracht werden sollen und dafür kein geeigneter Schrank, Rack o.ä. vorhanden ist bzw. direkt mit angebracht werden soll, muss gebohrt werden und damit auch Veränderungen am Gebäude selbst vorgenommen werden. Die Techniker wissen vorher oft nicht genau was sie erwartet (das Haus mit meiner Mietwohnung war bei UM als perfekt ausgebaut verzeichnet, dabei war im Gebäude nur eine Wohnung am Kabel und das Signal war aufgrund eines langen MicroKoax entsprechend...), also arbeiten sie nur nach Vorlage der genehmigung, um auf sicherer Seite zu sein.

Deswegen emfpiehlt es sich, bevor man zu UM wechselt, sich zuerst über die Bedingungen im Haus im klaren zu sein und beim Umzug auch die entsprechenden Fragen zu stellen. Dann geht einiges flüssiger vor sich. Falls sich Eigentümer querstellen, hilft vielleicht das Argument, dass in heutiger Zeit die Möglichkeit eines schnellen Internetanschlusses mitentscheidend für den Wert einer Immobilie ist, insbesondere wenn DSL nicht oder nur sehr mit langasamer Datenübertragung verfügbar ist. Derzeit ist Internet über Kabel einfach die beste Möglichkeit, gerade wenn das Gebiet mit DOCSIS 3 ausgebaut ist. Bis Glasfaser flächendeckend kommt, dauert es noch Jahre...

Gruß
Hendrik
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #24
Falls sich Eigentümer querstellen, hilft vielleicht das Argument, dass in heutiger Zeit die Möglichkeit eines schnellen Internetanschlusses mitentscheidend für den Wert einer Immobilie ist, insbesondere wenn DSL nicht oder nur sehr mit langasamer Datenübertragung verfügbar ist.
Man bekommt eigentlich fast jeden Eigentümer überredet, wenn man ihn früh genug drauf anspricht, und nicht so, wie es in der Praxis leider oft vorkommt, dass erst der Techniker vor Ort bei Installationsbeginn den Kunden damit beauftragt, sich die Erlaubnis zu holen (weil der Kd sich vorher nicht darum gekümmert hat).
Oder noch schlimmer, wenn der Techniker den Kd. gar nicht nach der Erlaubnis gefragt hat (was er eigentlich auch nicht muss), einfach mit den Arbeiten angefangen hat und der ET dann dazu kommt...

In den beiden letztgenannten Fällen kann ich es absolut verstehen, wenn man als Eigentümer dann die Installation nicht (mehr) erlaubt (und sei es auch nur aus Prinzip, der gleiche Eigentümer hätte wahrscheinlich bei einer vorherigen Klärung durchaus zugestimmt...).
 
  • Techniker kommt morgen, Fragen hierzu Beitrag #25
es heisst "überzeugt", nicht "überredet" mal ein bisschen klugdingens ........
 
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