Unitymedia Umzug und Wechsel zu UM

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  • Umzug und Wechsel zu UM Beitrag #1

Nachtfalke

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Servus.

Ich hab da mal ne Frage:

Ich ziehe am 01.03.2012 in eine neue Wohnung und möchte gerne zum 3play bei UM wechseln Zur Zeit bin ich noch Telefon/Internetkunde bei 1&1, welches ich zum 31.08.2012 kündigen kann. Wenn ich jetzt UM zum 01.03 in meiner neuen Wohnung anmelde und 1&1 kündige, kann mein Nachmieter dann in der alten Wohnung bis zum 31.08 auf meine Kosten Telefonieren? Bzw. geht das überhaupt, da ich meine Rufnummer behalten möchte? Muss ich wegen der Rufnummer meinen 1&1 Vertrag vorher umziehen, damit sie verfügbar ist? Hoffe ihr versteht mein Problem.

Gruß Nachtfalke
 
  • Umzug und Wechsel zu UM Beitrag #2
hmmmmmmm gute Frage. Wüsste ich auch gerne
 
  • Umzug und Wechsel zu UM Beitrag #3
um auf nummer sicher zu gehen nimm auch den 1&1 Vertrag mit in die neue Wohnung.
 
  • Umzug und Wechsel zu UM Beitrag #4
Aber besser mal die ABG von 1&1 lesen oder anrufen und fragen ...
Bei manchen DSL Anbietern verlängert sich ein Vertrag wieder um bis zu 24 Monate bei Umzug ....
 
  • Umzug und Wechsel zu UM Beitrag #5
Der 1&1 verlängert sich bei Umzug entweder um 24 Monate oder man zahlt 60€, dann nicht. Das wollte ich aber verhindern. Also den 1&1 Vertrag in der alten Wohnung kündigen und auslaufen lassen und in der neuen direkt mit UM anfangen. Weiß halt nur nicht was dann mit dem alten Telefonanschluss ist, ob man den sperren kann oder so...
 
  • Umzug und Wechsel zu UM Beitrag #6
du musst deinen Umzug natürlich an 1&1 melden, allerdings wird 1&1 dann vermutlich an neuer Adresse einen neuen Vertrag beginnen lassen wollen, der wiederum 24 Monate MVLZ haben wird. Genaueres sollten dir die AGBs von 1&1 sagen.
Du könntest vielleicht versuchen, mit 1&1 auszuhandeln, dass du deinen Vertrag an alter AAdresse erfüllen wirst und um eine vorzeitige Freigabe der Rufnummer bittest.
Ob UM dir in diesem Fall das Wechslerangebot gibt, kann ich nicht beurteilen, ein Gespräch mit der HL sollte da vielleicht helfen, besser wäre eine schriftliche Anfrage, da du dann eine schriftliche Antwort bekommst.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
 
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