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Unitymedia Umzug und kein Unitymedia

Diskutiere Umzug und kein Unitymedia im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Naben zusammen, ich brauch mal wieder eure Hilfe. Wir wollen jetzt demnächst umziehen und dort gibt es kein UnityMedia. Wir wohnen in Bielefeld...
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #1

Yagami

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Bielefeld
Naben zusammen,

ich brauch mal wieder eure Hilfe.

Wir wollen jetzt demnächst umziehen und dort gibt es kein UnityMedia. Wir wohnen in Bielefeld und ziehen in die "Freie Scholle" die haben einen eigenen "Anbieter". Kann ich ohne weiteres zum Umzugstermin meinen Anschluss kündigen oder geht das nicht?

Danke schonmal vorab für eure Hilfe
 
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #2
Schildere UM deine Situation und dann auf Kulanz hoffen.

Denn nach einem Urteil des BGH ist ein Umzug KEIN Kündigungsgrund.
 
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #3
Informierre Unity über den bevorstehenden Umzug - Unity wird dir die Kündigung zunächst zu dem regulären Kündigungstermin bestätigen und reiche dann eine Kopie der Ummeldebescheinigung nach. Dann erfolgt die Umdatierung der Kündigung (Kündigung zum Montasende ab Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umzugtermins= frühester Termin).
 
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #4
Danke euch, hatte vorsichtshalber da auch nochmal angerufen. Sobald die, die Ummmeldebescheinigung haben kündigen die den Anschluss
 
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #5
Äh...
 
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #6
Schildere UM deine Situation und dann auf Kulanz hoffen.

Denn nach einem Urteil des BGH ist ein Umzug KEIN Kündigungsgrund.

Das ist veraltet: http://news.toptarif.de/dsl-vertraege-ab-2012-sonderkuendigungsrecht-bei-umzug/
 
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #7
  • Umzug und kein Unitymedia Beitrag #8

doch
http://news.toptarif.de/dsl-vertraege-ab-2012-sonderkuendigungsrecht-bei-umzug/
Das war Gerede über ungelegte Eier.
Am Ende ist nichts draus geworden, wie ein Blick in die aktuelle Fassung des TKG zeigt.

Die Änderung treffen im Laufe des 2.Quartals in Kraft.

Zudem ist das BGH-Urteil nicht eindeutig, es gibt auch anders lautende Urteile zu Dauerschuldverhältnissen. Bei dem viel zitierten BGH-Urteil wurde dem Kunden für seine längere Vertragslaufzeit gewisse Boni (kostenlose Hardware etc.) gegenüber monatlich kündbare Verträge zugestanden. Bei UM kann man aber keine Monatsverträge abschließen. Daher ist das BGH-Urteil keine Referenz für UM-Kunden.
 
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