Also wenn wir hier schon kleinlich werden .....
Dann hätte ich aber auch eigentlich schon gestern eine anteilige Gutschrift, die Freischaltung der beiden Sender war ja noch bis zum 08.02 gegeben, für die im voraus geleisteten Zahlungen meinerseits erhalten müssen, oder?
Kann aber nirgends eine Gutschrift erkennen.
Außerdem ist heute auch wieder keine Bestätigung angekommen.
Also könnte es sich ja auch einfach nur um einen "technischen Fehler" handeln und meine Kündigung wurde gar nicht angenommen, im Online Bereich stand ja nur "wird bearbeitet" sodass ich jetzt weiterhin für die "halbe" Leistung den vollen Preis bezahle ....
Oder es wurde nur die SC deaktiviert und den Recorder muss ich anteilig weiter behalten und zahlen ...
Ohne schriftliche Bestätigung kann ich z. B. auch den Recorder nicht zurück senden der ja laut AGB innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende bei Rhenus eingegangen sein soll .....
Also wenn die Bestätigung jetzt so lange die Frist ist zurückgehalten wird könnte es mir ja passieren das dann einfach mit der nächsten Rechnung am 29.02. der Recorder voll berechnet wird, auch wenn eigentlich erst das Eingangsdatum der Bestätigung zählt aber das "System sieht" das ja anders, und ich dann erst wieder Einspruch einlegen muss, den Betrag zurück buchen lassen muss u. s. w.
Denn mit Geld einziehen, auch von falschen zu hohen Beträgen, ist man ja schnell dabei aber die Erstattung der zu viel getätigten Zahlungen wird immer lange heraus gezögert und erfolgt nicht direkt zurück auf das Girokonto von dem abgebucht wurde sondern auf das "Kundenkonto" und dann muss man sich erst wieder bei der Hotline melden damit der Betrag aufs Girokonto zurück überwiesen wird ... :traurig: