- Vermarktungsverbot für Unitymedia Beitrag #1
Kema
Hallo liebe Community,
ich habe den Thread eröffnet, weil es weder in diesem Forum, noch auf Google vernünftige Treffer gibt.
Es dreht sich um das Vermarktungsverbot für Unitymedia. Meine Schwester und ich haben uns im Mai/2010 eine Doppelhaushälfte von Evonik gekauft. Das Kabelnetz wird von BMB GmbH & Co. KG betreut, doch Unitymedia darf Digital-TV anbieten, jedoch kein Internet und Telefon.
Ich bin seit mehr als drei Monaten dabei einen Ausweg zu finden, auch wenn es nur für kurz einen Funken Hoffnung gab, so ist der gestern erloschen worden. Jetzt ersuche ich über euch Hilfe und hoffe irgendjemand liest das Problem und kennt einen Ausweg.
Folgendes ist mir in den letzten drei Monaten passiert:
- Ich rufe bei der Hotline von Unitymedia an und lasse die Verfügbarkeit überprüfen.
- Alles verfügbar bis 150 MBit, jedoch Internet und Telefon keine Vermarktungsrechte
- Ich solle mich bei meinem Hausverwalter erkundigen.
- Ehemaliger Hausverwalter (Evonik) ist nicht mehr dafür zuständig, weil ich das Haus gekauft habe
- Ich solle mal den Notar fragen
- Der Notar verweist auf folgende im Kaufvertrag festgehaltene Regelung: „… mit allen damit verbundenen Rechten und Ansprüche, Bestandteilen und Zubehörstücken, insbesondere dem aufstehenden Gebäude („Kaufobjekt“).“
- Laut Notar bin ich quasi der NE4 und kann damit bestimmen, wer mich mit welcher Leistung versorgt..
- Ich rufe bei der Unitymedia-Hotline an und schildere denen nochmal die Probleme und erkläre denen was der Notar mir gesagt hat.
- Ich soll eine Kopie des Kaufvertrags an [email protected] + Schreiben (was ich denn will) schicken.
- Gesagt, getan. 4 Tage später heisst es: "Vermarktungsverbot für Unitymedia"
- Ich soll mich an BMB GmbH & Co. KG wenden.
- Die sagen Marienfeld multimedia wäre dafür zuständig.
- Marienfeld multimedia sagt Tele Columbus ist dafür zuständig.
- Tele Columbus sagt der Gestattungsvertrag mit Evonik lief 2010 aus und sie können mir nicht weiterhelfen, da BMB GmbH & Co. KG die Herren der Leitung sind.
- BMB GmbH & Co. KG angerufen und etwas Stress gemacht. Laut deren Aussage kann Unitymedia kein Internet anbieten, da kein Rückkanal existiert. Ich lasse mir die direkte Durchwahl geben und bitte das Gespräch zu vertagen, da ich Rücksprache mit Unitymedia halten will.
- Die Unitymedia-Hotline sagt: "INTERNET UND TELEFON ist bis 150 MBit verfügbar, und wenn ein Rückkanal fehlt wird er durch Unitymedia eingebaut, aber durch das Vermarktungsverbot dürfen die das nicht, ich solle BMB GmbH & Co. KG um eine Freigabe bitten.
- BMB GmbH & Co. KG sagt: "Unitymedia lügt und daher keine Freigabe". Ich kriege eine Freigabe, wenn Unitymedia mir das schriftlich gibt. Unitymedia gibt mir keine schriftliche Bestätigung ohne Freigabe
So das war chronologisch richtig. Die große Frage ist nur: "Was soll ich jetzt machen?" Mir bleibt ja nichts anderes übrig ausser einen Anwalt und/oder die Verbraucherzentrale einzuschalten, oder hat jemand eine andere Idee?
Lieben Gruß
Kema
ich habe den Thread eröffnet, weil es weder in diesem Forum, noch auf Google vernünftige Treffer gibt.
Es dreht sich um das Vermarktungsverbot für Unitymedia. Meine Schwester und ich haben uns im Mai/2010 eine Doppelhaushälfte von Evonik gekauft. Das Kabelnetz wird von BMB GmbH & Co. KG betreut, doch Unitymedia darf Digital-TV anbieten, jedoch kein Internet und Telefon.
Ich bin seit mehr als drei Monaten dabei einen Ausweg zu finden, auch wenn es nur für kurz einen Funken Hoffnung gab, so ist der gestern erloschen worden. Jetzt ersuche ich über euch Hilfe und hoffe irgendjemand liest das Problem und kennt einen Ausweg.
Folgendes ist mir in den letzten drei Monaten passiert:
- Ich rufe bei der Hotline von Unitymedia an und lasse die Verfügbarkeit überprüfen.
- Alles verfügbar bis 150 MBit, jedoch Internet und Telefon keine Vermarktungsrechte
- Ich solle mich bei meinem Hausverwalter erkundigen.
- Ehemaliger Hausverwalter (Evonik) ist nicht mehr dafür zuständig, weil ich das Haus gekauft habe
- Ich solle mal den Notar fragen
- Der Notar verweist auf folgende im Kaufvertrag festgehaltene Regelung: „… mit allen damit verbundenen Rechten und Ansprüche, Bestandteilen und Zubehörstücken, insbesondere dem aufstehenden Gebäude („Kaufobjekt“).“
- Laut Notar bin ich quasi der NE4 und kann damit bestimmen, wer mich mit welcher Leistung versorgt..
- Ich rufe bei der Unitymedia-Hotline an und schildere denen nochmal die Probleme und erkläre denen was der Notar mir gesagt hat.
- Ich soll eine Kopie des Kaufvertrags an [email protected] + Schreiben (was ich denn will) schicken.
- Gesagt, getan. 4 Tage später heisst es: "Vermarktungsverbot für Unitymedia"
- Ich soll mich an BMB GmbH & Co. KG wenden.
- Die sagen Marienfeld multimedia wäre dafür zuständig.
- Marienfeld multimedia sagt Tele Columbus ist dafür zuständig.
- Tele Columbus sagt der Gestattungsvertrag mit Evonik lief 2010 aus und sie können mir nicht weiterhelfen, da BMB GmbH & Co. KG die Herren der Leitung sind.
- BMB GmbH & Co. KG angerufen und etwas Stress gemacht. Laut deren Aussage kann Unitymedia kein Internet anbieten, da kein Rückkanal existiert. Ich lasse mir die direkte Durchwahl geben und bitte das Gespräch zu vertagen, da ich Rücksprache mit Unitymedia halten will.
- Die Unitymedia-Hotline sagt: "INTERNET UND TELEFON ist bis 150 MBit verfügbar, und wenn ein Rückkanal fehlt wird er durch Unitymedia eingebaut, aber durch das Vermarktungsverbot dürfen die das nicht, ich solle BMB GmbH & Co. KG um eine Freigabe bitten.
- BMB GmbH & Co. KG sagt: "Unitymedia lügt und daher keine Freigabe". Ich kriege eine Freigabe, wenn Unitymedia mir das schriftlich gibt. Unitymedia gibt mir keine schriftliche Bestätigung ohne Freigabe
So das war chronologisch richtig. Die große Frage ist nur: "Was soll ich jetzt machen?" Mir bleibt ja nichts anderes übrig ausser einen Anwalt und/oder die Verbraucherzentrale einzuschalten, oder hat jemand eine andere Idee?
Lieben Gruß
Kema