Danke! Wie lange habe ich Zeit zu kündigen? Weil das Bestätigungsschreiben bekam ich schon am 21.7.
Ich meine mich zu erinnern, daß die Kündigung innerhalb der ersten 60 Tage deiner Vertragslaufzeit erfolgen muß.
Nein, Widerrufsfrist und Widerrufsrecht beginnen laut Gesetz immer spätestens nach erfolgter Widerrufsbelehrung durch den Anbieter,
die rechtsverdrehende Darstellung mancher Anbieter, dass die Rechte erst nach Beginn der Vertragslaufzeit bestehen sollen,
ist falsch,
denn
das ist ein Verbraucherschutzrecht und kein Anbieterschutzrecht und demnach wäre ja der Verzicht auf das Widerrufsrecht,
den 1und1 z.B. anbietet für "Sofortige Vertragsdurchführung" auch gar nicht möglich.
Mir will KabelBW dieses F-Prot Paket auch beharrlich aufzwingen, trotz x-maligem und vom Kundenservice mehrmals bestätigtem Widerruf und Kündigung schon Monate vor Vertragsbeginn :wand: , Mail von Heute:
Sehr geehrte xxxxxx,
wir bedauern, dass Sie unseren attraktiven Virenschutz nicht weiterhin nutzen möchten. Wir kündigen
daher das Sicherheitspaket zum 01.12.2012.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung für das Sicherheitspaket für den kompletten Monat erstellt
wird. Sie erhalten die entsprechende Gutschrift automatisch mit der darauffolgenden Rechnung.
Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig!
Mit freundlichen Grüßen
Das ist doch eine Unverschämtheit? Die haben gar nix zu neuem Termin kündigen wenn ich das schon gekündigt habe! :zerstör:
Also ich hab mir mal erlaubt den Hersteller zu fragen ob der wirklich so ein schlechtes Marketing wegen der Zwangsverträge haben will:
http://forum.f-prot.com/index.php/topic,2618.0.html
1und1 ist doch mit solchen Geschäftsmethoden schon 2008 mit dem Verlust von tausenden Kunden mit Maxdome auf die Schnauze gefallen,
will KabelBW auch noch?
Also wenn KabelBW das nicht zurücknimmt, dann widerrufe ich die Bankeinzugsermächtigung und geh damit vor Gericht, und die sittenwidrigen "Gebühren fürs Bezahlen",
die die bei Überweisung verlangen sind übrigends auch unzulässig (BGH Xa ZR 68/09).