4.15 Der Kunde ist verp? ichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware
bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet des Kabelnetzbetreibers, die von dem Kabelnetzbetreiber bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden. Dies gilt nicht für SmartCards, sofern der Kunde auf diesen Produkte anderer Anbieter nutzt und nicht für
sonstige Hardware, die im Eigentum des Kunden steht. Die Rückgabe der Hardware vor Ablauf des Vertrags stellt keine
Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der P? icht zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
4.16 Ersetzt der Kabelnetzbetreiber die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass der Kabelnetzbetreiber die
Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verp? ichtung gemäß Zi? er 4.15 nicht
nach, so kann der Kabelnetzbetreiber für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß
Preisliste berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
In dem Fall einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z.B. durch Kündigung oder Rücktritt)
behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, für nicht zurückgesendete Hardware wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine
erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die
der Kunde käu? ich von dem Kabelnetzbetreiber erworben hat oder die in sonstiger Weise in das Eigentum des Kunden
übergegangen ist.
4.17 Für den Fall, dass der K..