Unitymedia Was passiert beim Zusammenziehen?

Diskutiere Was passiert beim Zusammenziehen? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, zwei Personen ziehen zusammen - in eine Wohnung der beiden. Beide Personen haben unabhängig voneinander, also in der jeweiligen...
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #1

Der Unbeugsame

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Hallo zusammen,

zwei Personen ziehen zusammen - in eine Wohnung der beiden.

Beide Personen haben unabhängig voneinander, also in der jeweiligen eigenen Wohnung einen Vertrag bei UM.

Wenn der eine jetzt zum anderen zieht, besteht da ein Sonderkündigungsrecht, da ja nur ein Vertrag von beiden benötigt wird?!

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #2
Hi,

in dem Fall hast Du tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht. Es wird der "höherwertigere" Vertrag aufrecht erhalten.

Hierfür benötigen wir neben der Umzugsmeldung eine Bestätigung des Vermieters, dass beide Personen in der selben Wohnung leben und die Ummeldebescheinigung.

Liebe Grüße
Kevin
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #3
Hi,

in dem Fall hast Du tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht. Es wird der "höherwertigere" Vertrag aufrecht erhalten.

Hierfür benötigen wir neben der Umzugsmeldung eine Bestätigung des Vermieters, dass beide Personen in der selben Wohnung leben und die Ummeldebescheinigung.

Liebe Grüße
Kevin

Hallo Kevin,

du arbeitest bei UM? Gibts darüber interne oder auch externe Aufzeichnungen?

Viele Grüße

DU
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #4
Er ist von UnitymediaHilfe .. :kafffee:
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #5
Hallo Der Unbeugsame,

ja der Kevin ist ein Mitarbeiter von UnitymediaHilfe :smile:

Was meinst du genau mit "interne oder auch externe Aufzeichnungen"?

Wir empfehlen dir die direkte Kontaktaufnahme mit unserem telefonischen Kundenservice. Die Kollegen werden dir mit Sicherheit weiterhelfen können.

Lieben Gruß
Seyda :winken:
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #6
Hallo Der Unbeugsame,

ja der Kevin ist ein Mitarbeiter von UnitymediaHilfe :smile:

Was meinst du genau mit "interne oder auch externe Aufzeichnungen"?

Wir empfehlen dir die direkte Kontaktaufnahme mit unserem telefonischen Kundenservice. Die Kollegen werden dir mit Sicherheit weiterhelfen können.

Lieben Gruß
Seyda :winken:

Hallo Seyda,

habe ich bereits schriftlich getan.

Ich habe als Antwort erhalten:

"... Um die Kündigung Ihrem Wunsch entsprechend bearbeiten zu können, bitten wir um Zusendung eines Nachweises Ihres Vermieters/des Wohnungseigentümers über den nicht nutzbaren Kabelanschluss bzw. die Weigerung zur Installation erforderlicher Gerätschaften.

Des Weiteren benötigen wir eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes von Ihnen. Da Ihnen bei einem Umzug in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht zusteht, sind diese Belege erforderlich. Die Kulanzkündigung wird mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende durchgeführt."

Leider ist das nicht ganz die Antwort, die ich erhofft habe! :traurig:

Schöne Grüße

DU
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #7
Die Antwort kommt wenn die neue Adresse nicht von Unitymedia nicht versorgt wird.
Verfügbarkeitscheck positiv?
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #8
Die Antwort kommt wenn die neue Adresse nicht von Unitymedia nicht versorgt wird.
Verfügbarkeitscheck positiv?

UM ist dort verfügbar. Die Freundin hat dort ja bereits einen UM-Anschluss. Sie hat einen höherwertigen 3rd-play-Vertrag und ich nur einen 2nd-play-Vertrag.
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #9
Dann ruf am besten mal bei Unitymedia an oder wende dich an UnitymediaHilfe auf Facebook.
 
  • Was passiert beim Zusammenziehen? Beitrag #10
Hallo Der Unbeugsame,

wie es schon Dinniz bereits erwähnt hat, ist die Zusendung solcher Nachweise nur dann erforderlich, wenn die neue Wohnung nicht mit unserem Kabelnetz versorgt sein sollte oder der Vermieter jegliche Installationen im Objekt untersagen sollte.

Wie der Kevin dir bereits mitgeteilt hat, wird der "höherwertigere" Vertrag aufrecht erhalten (somit wird der minderwertigere Vertrag gekündigt), falls du uns neben der Umzugsmeldung eine Bestätigung des Vermieters einreichst, dass du in dieselbe Wohnung deiner Freundin gezogen bist. Zudem bräuchten wir auch noch die Ummelde Bescheinigung.

Lieben Gruß
Seyda :pcfreak:
 
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