Also:
UMZUG: Wenn in der neuen Wohnung oder Haus kein Unitymedia verfügbar ist, wirst du keine Probleme haben. Es gilt das Sonderkündigungsrecht wegen nichterfüllen / nichtermöglichen von Dienstleistungen.
PROBELME MIT UM: Extremprobleme werden anderst behandelt. Hier muss man viel Geduld haben (wie ich!) >
http://renttis.junetz.de/testberichte/unitymedia.pdf . Viele Briefe Aufsetzen, Drohen, Techniker ins Haus lassen und alles schön Dokumentieren und Beweise sammeln! Diese sind später ggf. vor Gericht erforderlich!
(Habe auf dieser Art und Weise schon ein Handyvertrag "Mobilcom" gekündigt)
Ich habe seit Sep 2007 Unitymedia und kämpfe seidem auch schon mit denen! In paar Monate wollen die von mir die Grundgebühr sehen (derzeit 6 Monate befreit: 2 Monate wegen Neuauftrag, 4 Monate für 2x Neukundenwerbung) - bis dahin werde ich außerordendlich kündigen wegen nichteinhalten von Dienstleistungen, an Seite von UM. Es kann nicht sein, das jeden Tag oder mehrmals wöchentlich die komplette Leitung abschmiert! Jetzt habe ich schon 3-4 Tage absolut kein Telefon - Und das Internet läuft unstabile 1-4 Mbit, jetzt seit paar Stunden wieder auf 9,5 - 10 Mbit.
Es ist einfach zum Ko****!
Fazit: Kann passieren, das UM sämtliche Drohungen aussprechen, aber zum Schluss sich nicht mehr melden und die
Geschichte verjähren lassen! Denn: Meistens hat der Kunde zum Schluss Ansprüche, wie Schadenersatz, Ausfall, Unkosten, sowie Unkosten für Neuanmeldung bei einem anderen Provider etc. Zum Schluss wird UM sich zweimal überlegen gegen den Kunden zu klagen!
renttis