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Unitymedia Gibt es eine Frist zur Verstreichung der Prämie?

Diskutiere Gibt es eine Frist zur Verstreichung der Prämie? im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo erstmal und Danke für alle Antworten! Ich habe folgendes Problem: Im Sommer (Juli) habe ich einen Vertrag bei Unitymedia für Telefon und...
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Sebastian255

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Hallo erstmal und Danke für alle Antworten!

Ich habe folgendes Problem: Im Sommer (Juli) habe ich einen Vertrag bei Unitymedia für Telefon und Internetflat (+TV) abgeschlossen (direkt bei einem Unitymedia Mitarbeiter).
Mir wurde dabei zugesichert (da ich den Anbiter wechsel) 1 volles Jahr keine Grundgebühr zahlen zu müssen. Mein alter Vertrag lief zu diesem Zeitpunkt noch fast ein volles Jahr und nur wegen dieser Prämie habe ich dann letztlich bei Unitymedia unterschrieben! Nun hat Unitymedia allerdings begonnen bereits nach 6 Monaten die Grundgebühr abzubuchen.
Die Dame in der Hotline teilte mir mit, das läge daran, dass ich das Formular zur Portierung der Rufnummern nicht rechtzeitig eingesandt habe. Dieses Formular hatte ich eigentlich rechtzeitig losgeschickt, allerdings hatte ich es offenbar nicht 100% ausgefüllt und vergessen den Name meines vorherigen/jetzigen Anbieters anzugeben. Den habe ich UM erst heute mitgeteilt.
Die Portierung der Rufnummer war für mich erstmal völlig unwichtig, da wir einfach weiterhin über den alten Anschluss telefoniert haben (und auch noch immer telefonieren). Der alte Vertrag endet erst im März, solange nutze ich noch den Telefonanschluss von o2.
Kann UM mir die grundgebührfreie Zeit einfach auf 6 Monate runtersetzen weil ich das Protierungsformular nicht komplett ausgefüllt habe?! Kostest es mich wirklich 180€ (!) (=6 Monate*30€), weil ich die Zeile mit dem Anbieter übersehen habe?!
Falls es tatsächlich eine solche Frist gibt, warum gilt mein erstes, nicht ganz ausgefülltes aber fristgerechtes Schreiben nicht?!
Hat jemand Erfahrungen oder Tipps für mich?!
 
Thema:

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