- anstehender Umzug / UM dort nicht verfügbar Beitrag #1
DocAndrew
- Beiträge
- 72
- Punkte Reaktionen
- 0
Hallo zusammen,
seit August letzten Jahres nutzen wir die 3Play50 Option von Unitymedia NRW. Nun werden wir innerhalb der selben Stadt umziehen. Leider ist in der neuen Wohnung kein Zugang zu UM vorhanden. Ich habe daraufhin angefragt, wie das weitere Vorgehen aussieht. Folgenden Text habe ich als Antwort erhalten:
Um den Umzug Ihrem Wunsch entsprechend bearbeiten zu können, benötigen wir eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit darauf vermerkter Kundennummer von Ihnen. Bei einem Umzug in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt steht Ihnen nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu. Daher benötigen wir die Ummeldebescheinigung als Nachweis.
Falls wir keine Ummeldebescheinigung erhalten, akzeptieren wir Ihre Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.
Nun verstehe ich ein paar Sachen nicht. Die Ummeldebescheinigung erhalte ich doch erst, wenn ich umgezogen bin. Dann kann ich doch UM schon nicht mehr nutze. Wenn ich dann alles einreiche, muss ich noch drei Monate weiterzahlen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn ich die Nummer mitnehmen möchte und beim neuen Anbieter einen Antrag stelle, dann dauert es auch drei Monate bis UM die Nummer freigibt, oder?
Habt Ihr da Antworten oder den ein oder anderen Ratschlag??
Gruß,
Andreas
seit August letzten Jahres nutzen wir die 3Play50 Option von Unitymedia NRW. Nun werden wir innerhalb der selben Stadt umziehen. Leider ist in der neuen Wohnung kein Zugang zu UM vorhanden. Ich habe daraufhin angefragt, wie das weitere Vorgehen aussieht. Folgenden Text habe ich als Antwort erhalten:
Um den Umzug Ihrem Wunsch entsprechend bearbeiten zu können, benötigen wir eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit darauf vermerkter Kundennummer von Ihnen. Bei einem Umzug in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt steht Ihnen nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu. Daher benötigen wir die Ummeldebescheinigung als Nachweis.
Falls wir keine Ummeldebescheinigung erhalten, akzeptieren wir Ihre Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.
Nun verstehe ich ein paar Sachen nicht. Die Ummeldebescheinigung erhalte ich doch erst, wenn ich umgezogen bin. Dann kann ich doch UM schon nicht mehr nutze. Wenn ich dann alles einreiche, muss ich noch drei Monate weiterzahlen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn ich die Nummer mitnehmen möchte und beim neuen Anbieter einen Antrag stelle, dann dauert es auch drei Monate bis UM die Nummer freigibt, oder?
Habt Ihr da Antworten oder den ein oder anderen Ratschlag??
Gruß,
Andreas