Unitymedia anstehender Umzug / UM dort nicht verfügbar

Diskutiere anstehender Umzug / UM dort nicht verfügbar im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, seit August letzten Jahres nutzen wir die 3Play50 Option von Unitymedia NRW. Nun werden wir innerhalb der selben Stadt umziehen...
  • anstehender Umzug / UM dort nicht verfügbar Beitrag #1
DocAndrew

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Hallo zusammen,

seit August letzten Jahres nutzen wir die 3Play50 Option von Unitymedia NRW. Nun werden wir innerhalb der selben Stadt umziehen. Leider ist in der neuen Wohnung kein Zugang zu UM vorhanden. Ich habe daraufhin angefragt, wie das weitere Vorgehen aussieht. Folgenden Text habe ich als Antwort erhalten:

Um den Umzug Ihrem Wunsch entsprechend bearbeiten zu können, benötigen wir eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit darauf vermerkter Kundennummer von Ihnen. Bei einem Umzug in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt steht Ihnen nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu. Daher benötigen wir die Ummeldebescheinigung als Nachweis.

Falls wir keine Ummeldebescheinigung erhalten, akzeptieren wir Ihre Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.


Nun verstehe ich ein paar Sachen nicht. Die Ummeldebescheinigung erhalte ich doch erst, wenn ich umgezogen bin. Dann kann ich doch UM schon nicht mehr nutze. Wenn ich dann alles einreiche, muss ich noch drei Monate weiterzahlen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn ich die Nummer mitnehmen möchte und beim neuen Anbieter einen Antrag stelle, dann dauert es auch drei Monate bis UM die Nummer freigibt, oder?

Habt Ihr da Antworten oder den ein oder anderen Ratschlag??

Gruß,
Andreas
 
  • anstehender Umzug / UM dort nicht verfügbar Beitrag #2
Nun verstehe ich ein paar Sachen nicht. Die Ummeldebescheinigung erhalte ich doch erst, wenn ich umgezogen bin. Dann kann ich doch UM schon nicht mehr nutze. Wenn ich dann alles einreiche, muss ich noch drei Monate weiterzahlen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn ich die Nummer mitnehmen möchte und beim neuen Anbieter einen Antrag stelle, dann dauert es auch drei Monate bis UM die Nummer freigibt, oder?
Das mit den 3 Monaten steht tatsächlich im TKG so drin.
Wie das in diesem Fall wegen der Portierung zu einem anderen Anbieter aussieht solltest du am besten bei der Bundesnetzagentur erfragen (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/ProblemebeimWechsel/problemebeimwechsel-node.html)
 
  • anstehender Umzug / UM dort nicht verfügbar Beitrag #3
Hallo zusammen,

seit August letzten Jahres nutzen wir die 3Play50 Option von Unitymedia NRW. Nun werden wir innerhalb der selben Stadt umziehen. Leider ist in der neuen Wohnung kein Zugang zu UM vorhanden. Ich habe daraufhin angefragt, wie das weitere Vorgehen aussieht. Folgenden Text habe ich als Antwort erhalten:

Um den Umzug Ihrem Wunsch entsprechend bearbeiten zu können, benötigen wir eine Kopie der Ummeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit darauf vermerkter Kundennummer von Ihnen. Bei einem Umzug in ein nicht von Unitymedia versorgtes Objekt steht Ihnen nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu. Daher benötigen wir die Ummeldebescheinigung als Nachweis.

Falls wir keine Ummeldebescheinigung erhalten, akzeptieren wir Ihre Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.


Nun verstehe ich ein paar Sachen nicht. Die Ummeldebescheinigung erhalte ich doch erst, wenn ich umgezogen bin. Dann kann ich doch UM schon nicht mehr nutze. Wenn ich dann alles einreiche, muss ich noch drei Monate weiterzahlen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Wenn ich die Nummer mitnehmen möchte und beim neuen Anbieter einen Antrag stelle, dann dauert es auch drei Monate bis UM die Nummer freigibt, oder?

Habt Ihr da Antworten oder den ein oder anderen Ratschlag??

Gruß,
Andreas


Hallo DocAndrew :winken: ,

wir möchten mal ein wenig Licht ins Dunkle bringen :zwinker: .

Wenn Kunden in ein nichtversorgtes Wohnobjekt ziehen, räumt Unitymedia aus diesem Grund ein so genanntes "Sonderkündigungsrecht" ein. Die Kündigungsfrist beträgt bei dieser Regelung 3 Monate zum Monatsende. Das ist soweit richtig!

Diese Frist gilt ab der Bekanntgabe des Auszuges/telefonische Info bzw. schriftliche Kündigung. Es wird in der Regel ein entsprechender Vermerk im Kundenkonto hinterlassen.

Nach der Übersendung des Kündigungsschreibens wird, sobald wie möglich, mit einer nachfolgend entsprechenden Bescheinigung vom Amt, die den Umzug zur neuen Anschrift bestätigt, die Komplettkündigung eingestellt und vorgezogen. Daher raten wir Dir, zunächst eine schriftliche Kündigung wegen Deines Umzuges zu versenden und anschließend die Ummeldebescheinigung nachzureichen :pcfreak: .

Wir hoffen, Dir hiermit ein wenig geholfen zu haben :zwinker: .

Lieben Gruß
Maren
 
  • anstehender Umzug / UM dort nicht verfügbar Beitrag #4
Hallo Maren,

danke für die Antwort. Ich werde dann also mal unsere Kündigung auf den Weg bringen und den Auszugstermin als Kündigungsdatum setzen.
Wenn wir dann umgemeldet sind, werde ich die Bescheinigung nachreichen.

Für mich bleibt aber zum Schluss noch die Frage, wie es mit der Rufnummernmitnahme aussieht? :smile:

Gruß,
Andreas
 
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