Unitymedia Sonderkündigung

Diskutiere Sonderkündigung im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hi, ich habe eine frage die ins rechtliche geht. Ich habe abends seit ca. 3 Wochen speeds von unter 20 MBit/s, also nicht mal die Hälfte der...
  • Sonderkündigung Beitrag #1

Gast29451

Gast
Hi, ich habe eine frage die ins rechtliche geht.
Ich habe abends seit ca. 3 Wochen speeds von unter 20 MBit/s, also nicht mal die Hälfte der versprochenen Geschwindigkeit.
Kann ich deshalb eine Sonderkündigung durchsetzten weil UM nicht in der Lage ist das Problem zu lösen?

Wenn ja, wäre eine eine entsprechende Vorlage super, weil ich bisher immer nur fristgerecht gekündigt habe.

THX
 
  • Sonderkündigung Beitrag #2
ich bin kein Rechtsanwalt, aber grundsätzlich gilt eigentlich, dass du den Anbieter erstmal über den Mangel informieren musst, sowie ihm eine akzeptable Zeit einräumen musst (man sagt im allgemeinen 14 Tage) zur Nachbesserung. Und dann darfst du das nochmal machen, denn idR stehen dem Anbieter 2 Versuche für eine Nachbesserung zu und wenns dann immer noch nicht geht, dann darfst du kündigen. Sollte es zu einem rechtlichen Problem werden, ist natürlich sehr vorteilhaft, wenn die Kommunikation mit dem Anbieter schriftlich erfolgt ist, am Besten per Einschreiben
 
  • Sonderkündigung Beitrag #3
Wenn Du noch nicht so lange Kunde bist, kannst Du Dich ja hierauf
berufen: http://www.unitymedia.de/privatkunden/aktionen/unser-versprechen/

Gruß reset
 
  • Sonderkündigung Beitrag #4
Ich bin leider schon 4 Monate Kunde bei denen.
Ich werde wohl eine Frist setzten und dann weitersehen.
 
  • Sonderkündigung Beitrag #5
Kündigen kannst du natürlich jederzeit, auch ohne Einhaltung einer Frist.

Das Problem wird nur sein, dass die Gegenseite, also UM, die Kündigung ja auch akzeptieren muss.

Und im Zweifel wirst du da mit der Behauptung, dass das Internet regelmäßig zu langsam sei, schlechte Karten haben, weil du das ja auch erstmal beweisen müsstest. Und ohne die Fristen zur Mängelbeseitigung, wird das schonmal gar nix.

Um diesen Mangel zu belegen, musst du natürlich per LAN-KAbel am Modem direkt messen und nicht irgendwie per WLAN oder mit zig Geräten dazwischen.

Ich sage dir mal, wie das ablaufen wird:

1. Du setzt UM schriftlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels.
2.a. Die Frist verstreicht, ohne das etwas passiert ist oder
2.b. bestenfalls kommt ein Techniker raus, der entweder feststellt, dass am Modem der zugesagte Speed anliegt (dann darfst du den Technikereinsatz bezahlen), oder dass der zuegsagte Speed nicht ankommt.
3. Nach Ablauf der Frist schickst du deine fristlose Kündigung raus.
4. UM akzeptiert deine fristlose Kündigung nicht.
5. Hier musst du dann zwnagsläufig einen Anwalt einschalten, weil du jetzt wohl nur über den Rechtsweg weiter kommst.
 
  • Sonderkündigung Beitrag #6
..., oder dass der zuegsagte Speed nicht ankommt.
...
Du gehst davon aus, dass UM nichts macht wenn deren Techniker feststellt, dass der zugesagte Speed nicht ankommt?
4. UM akzeptiert deine fristlose Kündigung nicht.
D. h. der Kunde muss/soll weiter zahlen für eine Leistung die er nicht bekommt? Der Anwalt kostet auch Geld. Andere Auftraggeber/Kunden schalten da keinen Anwalt ein. Die stellen einfach die Zahlungen ein. Wenn der Kunde/Auftraggeber die Zahlungen einstellt, dann darf/kann der Dienstleister/Auftragnehmer evtl. einen Anwalt einschalten.
 
  • Sonderkündigung Beitrag #7
Ich gehe davon aus, dass der Techniker feststellt, dass der zugesagte Speed ankommt :D

Klar kannst du die Zahlungen einstellen. Aber dann musst du auch nachweisen können, dass der Speed nicht ankommt. Und das ist m.E. schwierig, weil die Techniker eigentlich fast immer, wie man hier in unzähligen Threads lesen kann, den zugesagten Speed messen.
 
  • Sonderkündigung Beitrag #8
Aber dann musst du auch nachweisen können, dass der Speed nicht ankommt. Und das ist m.E. schwierig, weil die Techniker eigentlich fast immer, wie man hier in unzähligen Threads lesen kann, den zugesagten Speed messen.

Welche Techniker, die von UM beauftragten? Wenn ich mir meiner Sache sicher wäre, dann würde ich UM den Vorschlag machen, einen unabhängigen neutralen zugelassenen/anerkannten/etc. Sachverständigen (Techniker) zu beauftragen, dessen Ergebnis/Arbeit von beiden Parteien anerkannt wird. Den Zeitraum der Messungen und den Sachverständigen soll der Kunde festlegen können und von UM (Dienstleister/Auftragnehmer) im Vorfeld akzeptiert werden. Die Kosten für den neutralen Sachverständigen (Techniker), trägt die Partei zu deren ungunsten das "Gutachten" ausfällt.
 
  • Sonderkündigung Beitrag #9
Ich habe momentan auch abends verringerte Bandbreiten. Habe ca. 1 Monat regelmäßig Speedtests (den von Unitymedia) gemacht und das immer inkl. ID es jeweiligen Tests notiert. Im Endeffekt kam heraus, dass ich von der Technik angerufen wurde und mir mitgeteilt wurde, dass es sich um einen Engpass handelt und der Ausbau noch dauern kann. Darauf hin hab ich nach einen Gespräch über Facebook eine einmalige Gutschrift für die nächsten 6 Monate erhalten. Als Alternative hat man mir ein Downgrade auf einen günstigsten Tarif angeboten.
 
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