Unitymedia Sonderkündigungsrecht Umzug - Kabelanschluss vorhanden

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  • Sonderkündigungsrecht Umzug - Kabelanschluss vorhanden Beitrag #1

Blumennapf01

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Hallo,

wir werden im Sommer diesen Jahres aus unserer Mietwohnung ausziehen und in mein Elternhaus ziehen.
Das Haus wurde bereits letztes Jahr auf mich überschrieben.

Wenn wir im Sommer umziehen wird unser UM-Vertrag noch mindestens 1 Jahr laufen. (Vertragslaufzeit)
Das Haus, welches bereits mir gehört verfügt über einen Kabelanschluss, welcher aber nicht aktiv ist. (Der Kabelanschluss wurde vor einigen Jahren von meinen Eltern gekündigt).

Zur Zeit zahlen wir an unseren Vermieter für den Kabelanschluss.
Wenn wir aber in das neue Haus einziehen werden, werden wir für den Kabelanschluss mehr zahlen müssen als jetzt. (Monatliche Kabelgebühr + eine einmalige Aktivierungsgebühr).

Können wir aus diesem Grund den UnitymediaVertrag vorzeitig zum Mietsende kündigen?


Des Weiteren müssten wir bei Übernahme des Kabelanschlusses komplett neue Kabel verlegen, Wände aufstemmen usw..
Als damals der Kabelanschluss gekündigt wurde und auf Satelitenschüssel umgestellt und alle Kabel aus dem Keller entfernt und zur Satelitenschüssel auf das Dach verlegt. Diese Kabel gehen direkt von der Antennendose bis zur Satelitenschüssel. Wenn wir dieses jetzt zurück bauen müssten, müssten wir sämtliche Wände aufstemmen, neue Kabel legen, neu verspachteln und neu tapezieren usw. Dies war eigentlich nicht geplant und ist auch nicht in unserem Budget vorgesehen).
 
  • Sonderkündigungsrecht Umzug - Kabelanschluss vorhanden Beitrag #2
Leider Pech gehabt.
Vor paar Jahren hat ein Gericht mal geurteilt, das ein Umzug kein Sonderkündignsgrund selbst bei nichtempfangbarkeit darstellt.
Sei also froh, wenn du trotz umbau und höherer Kosten das nutzen kannst was du Bezahlst.
Machst das nicht musst ein Jahr lang für nichts bezahlen.

Edit: Sehe gerade, das 2012 da was geändert wurde. Sonderkündigungsrecht hast nur, wenn der Anbieter in der neuen Wohnung die gebuchte Leistung nicht erbringen kann. In deinem Fall kann er ja.
 
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