Unitymedia Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel

Diskutiere Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, ich habe hier oft unangemeldet mitgelesen und weiß, dass es ähnliche Fragestellungen schon oft gab, ich glaube aber, dass es sich...
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #1

Satessa150

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Hallo zusammen,

ich habe hier oft unangemeldet mitgelesen und weiß, dass es ähnliche Fragestellungen schon oft gab, ich glaube aber, dass es sich für mich um einen "neuen" oder einfach "besonderen" Fall handeln könnte. Ganz Vielleicht. ;)

Die Sachlage ist die Übliche. Wir ziehe um, innerhalb der selben Stadt diesenfalls, allerdings kann unitymedia am neuen Wohnort weder Internet noch Telefon bieten. Daher wurde mir telefonisch bestätigt, dass ich aus meinem Vertrag raus kann. Punkt A: Stimmt das oder muss ich den einfachen Fernseh-Anschluss vertraglich weiterzahlen auch wenn alle anderen Leistungen nicht mehr verfügbar sind?

Nun zu Punkt B, ich habe diesen Monat bereits gekündigt und habe auch eine Bestätigung erhalten. Zum Ende der normalen Vertragslaufzeit, irgendwann 2016. Eine Sonderkündigung trete erst mit Ummeldebescheinigung in Kraft. Ich habe jetzt viel quergelesen und die meisten sind wohl der Meinung, dass es korrekt ist erst ab Einreichen dieser die drei Monate anlaufen zu lassen.

In meinem Fall habe ich allerdings aus dem Unitymedia Chat die Info erhalten, dass
"...--> nach Umzug Kopie der Ummeldebescheinigung einreichen --> wir korrigieren bei fehlender Verfügbarkeit das Kündigungsdatum auf Kündigung + 3 Monate" gelte.
Das verstehe ich definitiv so als dass ich also zum 30.04 nachträglich aus dem Vertrag wäre, wenn ich jetzt bereits gekündigt habe. Und nicht erst am bspw. am 30.06 wenn ich im März umziehe.
Hab ich mit Screenshot dieses Offiziellen Chatsfür den Fall eine Handhabe?

Ich hoffe mein Anliegen wurde in Gänze verstanden.

Liebste Grüße

Satessa150
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #2
Die Sachlage ist die Übliche. Wir ziehe um, innerhalb der selben Stadt diesenfalls, allerdings kann unitymedia am neuen Wohnort weder Internet noch Telefon bieten. Daher wurde mir telefonisch bestätigt, dass ich aus meinem Vertrag raus kann. Punkt A: Stimmt das oder muss ich den einfachen Fernseh-Anschluss vertraglich weiterzahlen auch wenn alle anderen Leistungen nicht mehr verfügbar sind?
Bist Du sicher, dass in der neuen Wohnung TV von Unitymedia vorhanden ist?
Hast Du die Kabelgrundgebühr selbst bezahlt oder über den Vermieter?
Sind besondere Senderpakete bei UM gebucht?
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #3
Koax,
Ja, auch laut Verfügbarkeitscheck auf der Webseite. Internet und Telefon: Nein. Fernsehen: Ja

Und wir zahlen alles selbst, meine 3play ist das, nichts über die Nebenkosten oder gesondert. Senderpaket haben wir auch.

Das heisst? :hammer:
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #4
Ja du hast ein Recht aus dem Vertrag mit 3 Monatiger Frist zu kommen, steht im §46 Telekommunikatonsgesetz.
Wenn UM in der Neuen Wohnung nicht oder nicht die gebuchte Leistung erbringen kann.

Etwas schwammiger ist da, wie das mit den 3 Monaten läuft. So wie ich es verstanden habe, sollte man so früh wie möglich kündigen, idealerweise 3 Monate vor dem Umzug. Die Kündigung wird Akzeptiert und auch zum Ende der Laufzeit bestätigt.
Wirksam wird sie jedoch erst, wenn du nachgewiesen hast, das du auch wirklich umgezogen bist. Deswegen auch die Bestätigung zum Ende der normalen Laufzeit, denn sonst würden wohl einige probieren mit Fake-Umzügen vorzeitig aus den Verträgen zu kommen.
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #5
ich habe ja jetzt frühzeitig gekündigt und März/April werden wir erst umziehen. Fragt sich nur ob die 3 Monate erst ab Erstellung der Ummeldung gelten (wie es die meisten hier erfahrungsgemäß oft schreiben) oder ab Eingang der Kündigung wenn man die Ummeldung nachreicht (so wie es die Aussage des unitymedia-chat Mitarbeiters zu verstehen ist). Zweites wäre mir natürlich deutlich lieber und ersteres verdammt ärgerlich, bevor ich mich da jetzt noch mit UM anfange zu streiten, was bis dato nie der Fall war, will ich eben noch möglichst neutrale Meinungen dazu hören.

Gut, ist schonmal, dass ich komplett aus dem Vertrag komme sobald nicht alle derzeit vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Habe gerne alles unter einem "Dach".
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #6
Koax,
Ja, auch laut Verfügbarkeitscheck auf der Webseite. Internet und Telefon: Nein. Fernsehen: Ja

Und wir zahlen alles selbst, meine 3play ist das, nichts über die Nebenkosten oder gesondert. Senderpaket haben wir auch.
Ich habe mich missverständlich ausgedrückt, denn ich meinte eigentlich die Situation in der zukünftigen Wohnung.
Wenn dort Dein Kabelanschluss Bestandteil des Mietvertrages ist und die Kosten dafür über die Nebenkosten abgerechnet werden, hast Du ja ohnehin keine Chance die Kabelgebühren zu vermeiden.
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #7
Nein, dort ist gar nichts Bestandteil. Man muss sich selbst um seinen Anschluss kümmern. ;)
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #8
Keiner noch ne Idee bzgl. der Rechtslage in meinem Fall was die Klausel angeht? :kafffee:
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #9
Du hast einen 3 play Vertrag und einen seperaten Kabelvertrag.
3 play wird so gehandhabt wie der chat MA das beschrieben hat.

Kündigung des Kabelvertages ist nur zum Ende der MVLZ möglich da verfügbar.
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #10
Wieso hab ich einen separaten Kabelvertrag? Ist das immer so? Bewusst abgeschlossen haben wir nur einen (3play).
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #11
Und wir zahlen alles selbst, meine 3play ist das, nichts über die Nebenkosten oder gesondert. Senderpaket haben wir auch.
Das heisst?

Vorraussetzung für 3play ist ein seperater Kabelvertrag.

Bevor Du in einem Forum nachfragst, solltest Du eventuell erst mal prüfen was Du überhaupt für Verträge hast. :wand:
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #12
Ich habe eigentlich einen sehr guten Überblick über meine Ausgaben. Und die grundsätzliche Kabelgebühr zahle ich schon immer mit dem 3play Vertrag. Das ist ein und der selbe Geldausgang und ein und die selbe Rechnung, wie soll mir da klar werden, dass es ein gesonderter Vertrag sein soll? Ich wüsste also auch nicht wie ich einen seperaten Kabelvertrag kündigen/behandeln soll, da dafür gar keine Kundenummer o. ä. vorliegt. So wie ich das sehe gehört das halt mit zu meinem 3Play-Abschluss. Man muss nicht gleich besserwisserisch agieren. :kratz:

Man, man, man... noch mehr Sorgen und dabei wollte ich doch hauptsächlich nur wissen zu wann meine Kündigung wirksam werden kann. :heul:
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #13
Gerüchteweise sollen auf der Rechnug einzelene Vetragsbestandteile aufgelistet sein.
Also in Deinem Fall Kabelanschluss und 3 play. Wenn man jetzt noch so crazy ist und die AGBs/Auftragsbestätigungen lesen würde, würden einem z.B. unterschiedliche Laufzeiten auffallen.
 
  • Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #14
Das war jetzt zumindest so erläutert, dass es nachvollziehbar erscheint. Also läuft die Kabelgebühr weiter - bis zu einem anderen Zeitpunkt, als wie das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt. Das wäre natürlich spitze :zerstör:

Dann kann ich nur hoffen, dass zumindest die Kündigung für's 3Play tatsächlich rückwirkend gilt. Was ein Graus diese Umzugsproblematik,da zahl ich mich noch dumm und duselig.
 
Thema:

Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel

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