- Sonderkündigungsrecht: Die 3 Monats Klausel Beitrag #1
Satessa150
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Hallo zusammen,
ich habe hier oft unangemeldet mitgelesen und weiß, dass es ähnliche Fragestellungen schon oft gab, ich glaube aber, dass es sich für mich um einen "neuen" oder einfach "besonderen" Fall handeln könnte. Ganz Vielleicht.
Die Sachlage ist die Übliche. Wir ziehe um, innerhalb der selben Stadt diesenfalls, allerdings kann unitymedia am neuen Wohnort weder Internet noch Telefon bieten. Daher wurde mir telefonisch bestätigt, dass ich aus meinem Vertrag raus kann. Punkt A: Stimmt das oder muss ich den einfachen Fernseh-Anschluss vertraglich weiterzahlen auch wenn alle anderen Leistungen nicht mehr verfügbar sind?
Nun zu Punkt B, ich habe diesen Monat bereits gekündigt und habe auch eine Bestätigung erhalten. Zum Ende der normalen Vertragslaufzeit, irgendwann 2016. Eine Sonderkündigung trete erst mit Ummeldebescheinigung in Kraft. Ich habe jetzt viel quergelesen und die meisten sind wohl der Meinung, dass es korrekt ist erst ab Einreichen dieser die drei Monate anlaufen zu lassen.
In meinem Fall habe ich allerdings aus dem Unitymedia Chat die Info erhalten, dass
"...--> nach Umzug Kopie der Ummeldebescheinigung einreichen --> wir korrigieren bei fehlender Verfügbarkeit das Kündigungsdatum auf Kündigung + 3 Monate" gelte.
Das verstehe ich definitiv so als dass ich also zum 30.04 nachträglich aus dem Vertrag wäre, wenn ich jetzt bereits gekündigt habe. Und nicht erst am bspw. am 30.06 wenn ich im März umziehe.
Hab ich mit Screenshot dieses Offiziellen Chatsfür den Fall eine Handhabe?
Ich hoffe mein Anliegen wurde in Gänze verstanden.
Liebste Grüße
Satessa150
ich habe hier oft unangemeldet mitgelesen und weiß, dass es ähnliche Fragestellungen schon oft gab, ich glaube aber, dass es sich für mich um einen "neuen" oder einfach "besonderen" Fall handeln könnte. Ganz Vielleicht.
Die Sachlage ist die Übliche. Wir ziehe um, innerhalb der selben Stadt diesenfalls, allerdings kann unitymedia am neuen Wohnort weder Internet noch Telefon bieten. Daher wurde mir telefonisch bestätigt, dass ich aus meinem Vertrag raus kann. Punkt A: Stimmt das oder muss ich den einfachen Fernseh-Anschluss vertraglich weiterzahlen auch wenn alle anderen Leistungen nicht mehr verfügbar sind?
Nun zu Punkt B, ich habe diesen Monat bereits gekündigt und habe auch eine Bestätigung erhalten. Zum Ende der normalen Vertragslaufzeit, irgendwann 2016. Eine Sonderkündigung trete erst mit Ummeldebescheinigung in Kraft. Ich habe jetzt viel quergelesen und die meisten sind wohl der Meinung, dass es korrekt ist erst ab Einreichen dieser die drei Monate anlaufen zu lassen.
In meinem Fall habe ich allerdings aus dem Unitymedia Chat die Info erhalten, dass
"...--> nach Umzug Kopie der Ummeldebescheinigung einreichen --> wir korrigieren bei fehlender Verfügbarkeit das Kündigungsdatum auf Kündigung + 3 Monate" gelte.
Das verstehe ich definitiv so als dass ich also zum 30.04 nachträglich aus dem Vertrag wäre, wenn ich jetzt bereits gekündigt habe. Und nicht erst am bspw. am 30.06 wenn ich im März umziehe.
Hab ich mit Screenshot dieses Offiziellen Chatsfür den Fall eine Handhabe?
Ich hoffe mein Anliegen wurde in Gänze verstanden.
Liebste Grüße
Satessa150