Hi,
für John24ffm möchte ich noch eine Ergänzung zum Thema Vertrag mitteilen. Wenn Du bei UM über das Internet bestellt hast und auch eine E-Mail als Bestätigung erhalten hast, dann ist ein Vertrag zustande gekommen. Hierzu habe ich mir nochmal die AGB und ergänzend dazu das Fernabsatzgesetz sowie BGB angeschaut.
Für Dich interessant sind dabei die §§ 312b bis 312d BGB sowie § 312e BGB.
Grundlaut dieser Paragraphen besagt folgendes:
- Du musst wesentliche Daten Deiner Bestellung vor Versendung einsehen und ändern können, gemeint ist insbesondere das Erkennen und Ändern von Eingabefehlern (dies ist gegeben)
- Du musst die Vertragsbestimmungen vor Bestellung einsehen können (dies ist gegeben, mit dem Link zu den AGBs)
- Du musst den Vertragsbestimmungen vor Bestellung zustimmen, bevor der Auftrag losgeschickt werden kann (dies ist gegeben, mit dem Kontrollkästchen und dem Häkchen)
- Du musst den Zugang der Bestellung umgehend auf elektronischem Wege bestätigt bekommen (E-Mail? - wenn ja, ist dies gegeben)
- die Vertragsbestimmungen müssen einsehbar und speicherbar sein (ist ebenfalls gegeben)
"Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können."
Dies ist ebenfalls gegeben, selbst wenn man ein paar Tage als Karenzzeit einräumt.
Demnach muss UM noch nicht einmal einen Brief mit der Auftragsbestätigung und den AGBs hinterher senden, damit der Vertrag Gültigkeit hat. Also ist, zumindest aus meiner Sicht, somit erstmal alles okay.
Was Deine unbeantworteten E-Mails betrifft, ist dies ein anderes Thema und ich würde das eher im Bereichen Kundenservice ansiedeln.