Unitymedia UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein

Diskutiere UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, am 14.12.13 hatte ich Horizon aktiviert und aus mir nicht bekannten Gründen ein CI+-Modul zugesandt bekommen. Nun will UM das Modul...
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  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #1

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Hallo,

am 14.12.13 hatte ich Horizon aktiviert und aus mir nicht bekannten Gründen ein CI+-Modul zugesandt bekommen.

Nun will UM das Modul innerhalb 10 Tagen zurück, alternativ zahle ich die Hardware (69 Euro?).

Zitat aus Google-Suche: "Dann sind Sie zur Rückgabe verpflichtet, wenn sie verlangt wird. Halten Sie in einem solchen Fall die Ware eine Zeit lang zur Abholung bereit."

Was ist hiervon zu halten? Normalerweise!
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #2
Wo ist das Problem?

Zurücksenden oder zahlen :D
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #3
Eigentlich müsste UM unaufgefordert zugesandte Ware selbst abholen bzw die Abholung veranlassen.

Aber glaub mir, dass du dir sehr viel Stress ersparst, wenn du das Ding einfach selbst zurücksendest. Auf der UM-Seite gibts den Paketschein kostenlos.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #4
Weiß auch nicht wo das Problem ist? UM hat einen Fehler gemacht und kümmert sich darum, dass du die "versehentlich versandte Hardware" wieder zurückschickst oder wenn du die fälschlicherweise zugesandte HW verbummelt hat, muss du halt den genannten Wert erstatten.

Man hätte diese "Eintreibung" auch umgehen können, indem man direkt nach Erhalt UM in Kenntnis gesetzt hätte. Dann hätte man dir erklärt, wie du die HW wieder zurückschicken kannst und es wäre nicht soweit gekommen ;)
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #5
schaut mal aufs Datum, das ist 1 1/2 Jahre hin.
Zudem finde ich es frech mit einer Fristsetzung und Schadenersatz zu drohen.
War doch nicht mein Fehler.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #6
schaut mal aufs Datum, das ist 1 1/2 Jahre hin.
Zudem finde ich es frech mit einer Fristsetzung und Schadenersatz zu drohen.
War doch nicht mein Fehler.

Natürlich war es dein Fehler, sich nicht zu melden, da du doch nur Horizon bestellt hast - es handelt sich also nicht um unverlangt zugesendete Wäre, um jemanden einen Vertrag unterzuschieben.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #7
Natürlich war es dein Fehler, sich nicht zu melden, da du doch nur Horizon bestellt hast - es handelt sich also nicht um unverlangt zugesendete Wäre, um jemanden einen Vertrag unterzuschieben.

Wenn unverlangte Ware ohne Aufführung, in dem Fall Kosten, mitgeschickt wird, kann man es auch als kostenlose Zugabe einstufen und in dem Fall muss man sich überhaupt nicht melden. Dafür ist UM ganz allein verantwortlich und sollte die Rückforderung nicht innerhalb der gesetzmäßigen Frist erfolgen, geht UM leer aus. ;-)
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #8
Wer sich auf deine Tipps verläßt, steht mit einem Bein im Gedängnis :winken:
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #9
§ 241a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #10
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
... und genau (2) dürfte dann in diesem Fall gelten.

Jörg
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #11
Wer sich auf deine Tipps verläßt, steht mit einem Bein im Gedängnis :winken:


(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
... und genau (2) dürfte dann in diesem Fall gelten.

Jörg


Wie wär's mit einem SAP-Lehrgang in Absatzpolitik? Schon da lernt man, dass man nicht nach jeder Pfeife tanzen muss. :zwinker: Desweiteren ist man nicht verflichtet, unverlangt zugeschickte Ware zurückzusenden. Man muss sie nur einen angemessenen Zeitraum zur Abholung bereit halten. Aber was soll man auch von UM-Jüngern anderes erwarten können, als alles so umzubiegen, wie es gerade am besten für UM passt.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #12
Mal anders gefragt, wo ist das Modul denn jetzt?

Du hast den Erhalt der Ware bestätigt?

Solange kein Kaufbeleg von der erhaltenen Ware vorliegt, bist du nicht im Recht diese weiter zu veräussern, da es sich um Mietgegenstände handelt. Im Verlustfall bist du demnach auch der Rechnungsempfänger wenn gemietete oder falsch zugesendete Hardware nicht dem Eigentümer zurück gesendet wird.

In wie fern hier Verjährung greift musst du einen Juristen fragen.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #13
Oder weiteres Beispiel...

Du ziehst in einem Mietwohnung und dir wird ein Bad mit einem "Ideal Standard" Waschbecken als Mietsache überlassen. Das Ding ist aber gar nicht nach deinem Geschmack du kaufst dir nen teuren Marmor-Waschtisch.
Anstatt nun das Ideal Standard in den Keller zu legen, kommt es zum Wertstoffhof.

Die Jahre vergehen und es kommt der Tag an dem zu ausziehst. Den Waschtisch willst du mitnehmen, denn den hast du ja selbst gekauft und gehört dir schließlich dadurch.

Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter nun plötzlich fest... "Das ist ja gar nicht mein Waschbecken". Die kommende Nachfrage was denn mit seinem Becken passiert ist dürfte wohl eine kleine Trübung einer glatten Wohnungsabnahme bedeuten. Denn dieser kann natürlich nun entweder etwas von der Kaution zurückbehalten oder wenn er ein Arxxx ist einen entsprechend gleichwertigen Ersatz von dir verlangen.

Besonders "interessant" wird es dann wenn du den Waschtisch in der Wohnung lassen möchtest und der Vermieter aber kein Interesse an einer Übernahme hat. Denn dann muss entweder du dafür sorgen das das Ding verschwindet, nebst Ersatz für das verlustige Ideal Standard, oder der Vermieter entsorgt es und stellt dir dann dies in Rechnung bzw. gleicht es über die Kaution aus.


Bottom Line des ganzen

Such dir guten juristischen Rat und wäge dann aufgrund der dortigen Einschätzung deine weiteren Entscheidungen ab


P.S.

Aber ich hab selbst die "Problematik" von ungewollt zugesendeter Hardware mit der Telekom gehabt. Mit hat die Telekom mal 5!!! Jahre lange alle 6 Monate nen Router zukommen lassen. Die erste Zeit war es immer ne Teledat und danach gings dann in den Fritzbox-Clon Speedport über. Jedesmal hab ich bei der Telekom angerufen und die Hardware gemeldet.

Jedesmal habe ich dort die gleiche Aussage bekommen "Wir haben Ihnen nichts geschickt. Ich kann hier für Sie keinen Warenausgang finden.". Selbst unter der Nennung von Liefernummer und Gerätenummer war bei denen nichts im System. Auf meine Frage "Was soll ich denn damit machen. Brauch ich nicht. Hab ne eigene klasse funktionierende Fritzbox." kam immer die Antwort "Verkaufen se, verschenken se, legen se die in Keller für Notfälle".
Hab die dann immer an das Telekom Versandlager zurückgesendet und "lustigerweise" ne Woche auf 2 wieder bekommen mit dem Vermerk "Schicken wir Ihnen die an uns eingesendete Hardware zu unserer Entlastung zurück. Zu der an uns eingesendete Hardware konnten wir in unseren Systemen keinen Versand feststellen. Wir gehen daher davon aus, das Sie diese nicht von uns bezogen bzw. zugesendet bekommen haben".

Irgendwann hörte das dann plötzlich auf... :confused:
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #14
Warum muss man eigentlich heutzutage für jeden Scheis.s mit Gesetzen und Anwälten um die Ecke kommen?
Ist es nicht eigentlich selbsverständlich andere auf einen offensichtlichen Fehler hinzuweisen (in diesm Fall UM) und diesen Kleinkram zu beenden?
Ist ja nicht mein Fehler.
ist doch Kindergarten.
Und in einem anonymen Forum muss man sich natürlich auch noch die Absolution dafür holen.

Ich kenn diese Retoure Schreiben von UM, die sind unpersönlich und irgendwo auch frech drohend, so sind die Vögel da nunmal. Aber kein Grund rumzuheulen.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #15
Es ist doch immer die gleiche Leier:
Egal was auch passiert, die erste Überlegung ist " wie ziehe ich den grössten pers. Vorteil / Nutzen daraus "

In diesem Fall ist es doch völlig einfach. Wenn mir jemand etwas unbestellt / unaufgefordert zusendet, muss ich den Gegenstand eine Zeitlang aufbewahren und dem Absender die Gelegenheit geben, seinen Gegenstand wieder abzuholen. Es kann ja einfach ein Irrtum sein.
Das war es schon. Wenn ich ein freundlicher Mensch bin, kann ich ihn auf seinen Irrtum hinweisen und evtl. eine Frist zur Abholung setzen.
Danach kann ich den Gegenstand entsorgen oder was auch immer.
Ich bin zu keinerlei Aktion verpflichtet, aber ich muss dem Versender Gelegenheit geben seinen Irrtum zu korrigieren.
Ich bin mir micht ganz sicher wie lange dieser Aufbewahrungszeitraum ist, aber ich glaube es ist 1/2 Jahr.

Ein freundlicher Mitmensch würde also einfach Bescheid sagen und Abholung einfordern, damit ist er aus allem raus.

Denen, die aus allem einen Vorteil ziehen müssen, wünsche ich die P... an den Hals, oder heute wohl eher AGB's und Anwälte :D
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #16
ich muss da doch mal etwas korrigieren, da das leider bei UM sehr häufig passiert:

Im DAS-Rechtsportal steht zu dem Thema: (https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/unverlangte-warensendung-wie-verhalte-ich-mich-richtig.aspx )
...Zweite Voraussetzung ist, dass Sie diese Ware nicht bestellt haben. Prüfen Sie also, ob eventuell eine versehentliche Falschlieferung vorliegt. Haben Sie beispielsweise einen Film auf DVD bestellt und Ihnen wird nicht der Film, sondern ein Buch zugesandt, dürfte es sich um einen Irrtum des Verkäufers handeln. Dann müssen Sie den Verkäufer informieren und das Buch zurücksenden.
Also kostenfrei zurücksenden und gut ist.
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #17
Schön zu sehen, dass da die Rechtslage offenbar mal mit dem übereinstimmt das jeder halbwegs anständige Mensch in so einem Fall intuitiv tun würde...

Jörg
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #18
Es ist doch immer die gleiche Leier:
Egal was auch passiert, die erste Überlegung ist " wie ziehe ich den grössten pers. Vorteil / Nutzen daraus "

In diesem Fall ist es doch völlig einfach. Wenn mir jemand etwas unbestellt / unaufgefordert zusendet, muss ich den Gegenstand eine Zeitlang aufbewahren und dem Absender die Gelegenheit geben, seinen Gegenstand wieder abzuholen. Es kann ja einfach ein Irrtum sein.
Das war es schon. Wenn ich ein freundlicher Mensch bin, kann ich ihn auf seinen Irrtum hinweisen und evtl. eine Frist zur Abholung setzen.
Danach kann ich den Gegenstand entsorgen oder was auch immer.
Ich bin zu keinerlei Aktion verpflichtet, aber ich muss dem Versender Gelegenheit geben seinen Irrtum zu korrigieren.
Ich bin mir micht ganz sicher wie lange dieser Aufbewahrungszeitraum ist, aber ich glaube es ist 1/2 Jahr.

Ein freundlicher Mitmensch würde also einfach Bescheid sagen und Abholung einfordern, damit ist er aus allem raus.

Denen, die aus allem einen Vorteil ziehen müssen, wünsche ich die P... an den Hals, oder heute wohl eher AGB's und Anwälte :D


Endlich mal jemand, der es verstanden hat. :super:

ich muss da doch mal etwas korrigieren, da das leider bei UM sehr häufig passiert:

Im DAS-Rechtsportal steht zu dem Thema: (https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/unverlangte-warensendung-wie-verhalte-ich-mich-richtig.aspx )
...Zweite Voraussetzung ist, dass Sie diese Ware nicht bestellt haben. Prüfen Sie also, ob eventuell eine versehentliche Falschlieferung vorliegt. Haben Sie beispielsweise einen Film auf DVD bestellt und Ihnen wird nicht der Film, sondern ein Buch zugesandt, dürfte es sich um einen Irrtum des Verkäufers handeln. Dann müssen Sie den Verkäufer informieren und das Buch zurücksenden.
Also kostenfrei zurücksenden und gut ist.


Verkehrt zugesendet ist aber was anderes wie zuviel zugesendet. Und nach wie vor ist dabei niemand zu verflichtet, es zur Post ect. zu bringen. Man muss es nur einen gewissen Zeitraum aufbewahren.

Schön zu sehen, dass da die Rechtslage offenbar mal mit dem übereinstimmt das jeder halbwegs anständige Mensch in so einem Fall intuitiv tun würde...

Jörg


Das machst du dann nach ~ 30 Zusendungen immer noch, auch wenn die nächste Paketannahme 10 Km weit weg ist und du evtl. aus gesundheitlichen Gründen nur noch max. 1 Km am Stück gehen kannst? Da glaub ich eher, das machen nur Fanboys und Leute, die absolute Langeweile haben.

Noch einmal, wenn die zusätzlich zugeschickte Ware kostenpflichtig aufgeführt wird, muss man tätig werden. Stillschweigen gilt unter Kaufleuten - und in dem Fall wäre man auch einer - als Zustimmung. Ist die Ware nicht kostenpflichtig oder vergleichbares aufgeführt, gilt es als Zugabe. Da muss man als Käufer rein gar nichts machen, außer die Ware bereithalten/aufbewahren. Dabei ist es fast egal was in der AGB steht, da kann man nämlich quasi reinschreiben was man will. Gültig ist nur das, was vom Gesetz vorgegeben ist. Außer die AGB stellt den Kunden besser wie es das Gesetz vorsieht.
Nur schlechter darf man nicht gestellt werden, selbst wenn man der 10x zugestimmt hat. Aber das fällt dann schon wieder unter einseitige Vorteilsnahme (Übervorteilen).

Und das hat nichts damit zu tun, ob man ein halbwegs anständiger Mensch ist oder nicht. :zwinker:
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #19
Das machst du dann nach ~ 30 Zusendungen immer noch, auch wenn die nächste Paketannahme 10 Km weit weg ist und du evtl. aus gesundheitlichen Gründen nur noch max. 1 Km am Stück gehen kannst? Da glaub ich eher, das machen nur Fanboys und Leute, die absolute Langeweile haben.
Hast Du den Thread überhaupt gelesen? Es ging um genau eine falsche Zusendung, nicht 30.

Jörg
 
  • UM treibt versehntlich versandthe Hardware ein Beitrag #20
Ich schließe hier mal.
Schick das Modul zurück und gut ist.
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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