- Kündigung zum 01.06.2014, Geld wird immer noch abgebucht Beitrag #1
TJ_Hooker
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Hallo liebes Forum,
ich habe folgendes Problem:
Neulich habe ich seit sehr langer Zeit mal wieder meine Kontoauszüge begutachtet und mir fiel auf das ich immer noch monatlich die Grungebühr für meinen Internetanschluss zahle den ich im Februar 2014 zum 01.06.2014 gekündigt hatte da ich zum 01.02.2014 in ein nichtversorgtes Gebiet umgezogen bin. Ich habe also Anfang Februar 2014 eine Kündigung inklusive Meldebescheinigung an KabelBW geschickt, leider als normalen Brief ohne Rückschein o.ä., Meldebescheinigung sollte ich laut Kundenservice unbedingt mitschicken da ich sonst nicht das Sonderkündigungsrecht nutzen könnte. Mir wurde aber versichert, das ich "Ausserplanmäßig" aus dem Vertrag herauskomme nur muss ich eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten obwohl ich keine Leistung mehr beziehen kann. Diese Maßnahme kann ich auch verstehen, alles kein Problem. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert bis mir vor kurzem auffiel, das KabelBW (mittlerweile Unitymedia in BW) immer noch monatlich Geld abbucht. Nun habe ich mit dem Kundenservice telefoniert, die Dame war sehr nett und hilfsbereit, jedoch konnte sie keinen Posteingang im System erkennen und somit liegt bei denen auch keine Kündigung vor. Es geht immerhin um mittlerweile 12 Monate Grundgebühr (50MBit Kabelinternet) von 32€.
Ich weiss nicht warum mir dies nicht schon viel früher aufgefallen ist jedoch kontrolliere ich meine Kontoauszüge nur, wenn ich etwas bestimmtes daraus benötige. Die Dame am Telefon meinte nun das ich zum 31.08.2015 kündigen sollte und das der restliche, zuviel bezahlte Betrag verloren sei und ich keine Chance hätte wenigstens einen Teil wieder zu bekommen.
Da ich leider keinen Rückschein oder Ähnliches habe hab ich natürlich auch keinen Kündigungsnachweis. Das Einzige was ich offiziell besitze ist eine Meldebescheinigung vom Amt die bescheinigt das ich seit dem 01.02.2014 in einem von KabelBW nicht versorgtem Gebiet wohne.
Habe ich eine Chance auf eine Rückzahlung? Immerhin zahle ich nun schon seit 12 Monaten für eine nichterbrachte Leistung die ich auch nicht in Anspruch nehmen kann, so sehr ich es auch gerne würde, denn bis heute war ich immer zufrieden mit KabelBW.
Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben, bzw. ist es jemandem auch schon passiert das eine schriftliche Kündigung nicht eingegangen, bzw. registriert wurde?
Grüße,
Stefan
ich habe folgendes Problem:
Neulich habe ich seit sehr langer Zeit mal wieder meine Kontoauszüge begutachtet und mir fiel auf das ich immer noch monatlich die Grungebühr für meinen Internetanschluss zahle den ich im Februar 2014 zum 01.06.2014 gekündigt hatte da ich zum 01.02.2014 in ein nichtversorgtes Gebiet umgezogen bin. Ich habe also Anfang Februar 2014 eine Kündigung inklusive Meldebescheinigung an KabelBW geschickt, leider als normalen Brief ohne Rückschein o.ä., Meldebescheinigung sollte ich laut Kundenservice unbedingt mitschicken da ich sonst nicht das Sonderkündigungsrecht nutzen könnte. Mir wurde aber versichert, das ich "Ausserplanmäßig" aus dem Vertrag herauskomme nur muss ich eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten obwohl ich keine Leistung mehr beziehen kann. Diese Maßnahme kann ich auch verstehen, alles kein Problem. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert bis mir vor kurzem auffiel, das KabelBW (mittlerweile Unitymedia in BW) immer noch monatlich Geld abbucht. Nun habe ich mit dem Kundenservice telefoniert, die Dame war sehr nett und hilfsbereit, jedoch konnte sie keinen Posteingang im System erkennen und somit liegt bei denen auch keine Kündigung vor. Es geht immerhin um mittlerweile 12 Monate Grundgebühr (50MBit Kabelinternet) von 32€.
Ich weiss nicht warum mir dies nicht schon viel früher aufgefallen ist jedoch kontrolliere ich meine Kontoauszüge nur, wenn ich etwas bestimmtes daraus benötige. Die Dame am Telefon meinte nun das ich zum 31.08.2015 kündigen sollte und das der restliche, zuviel bezahlte Betrag verloren sei und ich keine Chance hätte wenigstens einen Teil wieder zu bekommen.
Da ich leider keinen Rückschein oder Ähnliches habe hab ich natürlich auch keinen Kündigungsnachweis. Das Einzige was ich offiziell besitze ist eine Meldebescheinigung vom Amt die bescheinigt das ich seit dem 01.02.2014 in einem von KabelBW nicht versorgtem Gebiet wohne.
Habe ich eine Chance auf eine Rückzahlung? Immerhin zahle ich nun schon seit 12 Monaten für eine nichterbrachte Leistung die ich auch nicht in Anspruch nehmen kann, so sehr ich es auch gerne würde, denn bis heute war ich immer zufrieden mit KabelBW.
Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben, bzw. ist es jemandem auch schon passiert das eine schriftliche Kündigung nicht eingegangen, bzw. registriert wurde?
Grüße,
Stefan