Unitymedia Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert

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  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #1

Santini

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ich bin seit Jahren Kunde, habe nun schon in der vierten Wohnung Internet über Kabel. Demnächst steht wieder ein Umzug an und ich stehe vor einem Problem.

Der Kabelanschluss in der neuen Wohnung in Neuss-Grimlinghausen läuft über die Primacom und ist in den Nebenkosten enthalten. Mein Vormieter wohnt seit ca. einem Jahr in der Wohnung und hat 3play von UM.

Vor 3 Wochen habe ich bereits mit der UM-Hotline telefoniert und man sagte mir, dass ich meinen Vertrag problemlos mitnehmen könne. Heute wollte ich den Umzug für Anfang August beauftragen und … Pech.

Anruf 1 bei UM: es bestünde ein Vermarktungsverbot, man dürfe dort nichts verkaufen.

Anruf 2 bei UM (ich gebe ja nicht einfach auf, nachdem ich vor Wochen eine positive Anwort erhalten habe): Internet müsse ich über die Primacom beantragen.

Anruf bei Primacom : man sei „nur“ für das Kabel zuständig, die Wohnung bzw. das Gebäude wird bereits versorgt. Man bietet dort aber keine weiteren Produkte, UM wäre mein Ansprechpartner.

Anruf 3 bei UM: nach Rücksprache mit einem Teamleiter die Aussage, ich hätte ein Sonderkündigungsrecht, da UM dort nicht verfügbar wäre.

Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, mir als Bestandskunden in einer Wohnung, in der bereits an anderer UM-Kunde beliefert wird, den Anschluss zu übertragen?
 
  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #2
Wenn das Vermarktungsverbot nachträglich ausgeführt wurde musst dich doch wohl mit Primacom rumschlageb dass die die Wohnung freigeben wenn möglich. Wenn die das aber nicht mehr wünschen sieht es schlecht aus.
 
  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #3
Wenn das Vermarktungsverbot nachträglich ausgeführt wurde musst dich doch wohl mit Primacom rumschlageb dass die die Wohnung freigeben wenn möglich. Wenn die das aber nicht mehr wünschen sieht es schlecht aus.

Primacom bietet laut Homepage und Hotline dort keine Internet/TV/Telefon-Produkte, sie arbeiten in der Gegend mit UM zusammen. Die Primacom-Hotline hat mich ja an UM zurück verwiesen.
 
  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #4
das Vermarktungsverbot hat sich der HL Mensch ja nicht aus den Fingern gesogen, sondern muss irgendwo herkommen.
Nur derjenige, der es erlassen hat, kann es auch wieder aufheben.
 
  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #5
Ich warte derzeit auf Rückmeldung des Wohnungsverwalters. Mal schauen, was dabei rauskommt.
 
  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #6
Die Hausverwaltung weiß nichts von einem Verbot, mein Vormieter hat den Vertrag im August 2014 ohne Probleme abgeschlossen.

UM hat mir nach einem Posting auf facebook eine Rückmeldung versprochen. Abwarten.
 
  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #7
Dann wohl doch wieder zu Congstar :-(

<t>Nochmal kurz zusammengefasst: ich bin seit Jahren UM-Kunde, der derzeitige Mieter meiner neuen Wohnung bezieht 3play, laut Kabelbetreiber primacom und der Hausverwaltung spricht nichts dagegen, dass ich meinen Vertrag beim Umzug mitnehme, und doch hat UM mir heute schriftlich mitgeteilt, dass in der neuen Wohnung kein UM verfügbar wäre und ich damit ein Sonderkündigungsrecht habe.<br/>
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Schade nur, dass ich bei der Wohnungssuche explizit auf schnelles Internet geachtet habe. Mal ehrlich: bei der Besichtigung sehe ich eine Horizon-Box, die Hotline gibt mir eine positive Auskunft und wenige Wochen später klappt gar nichts mehr? Wie soll man als normaler Nutzer mit sowas rechnen?<br/>
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Ich bin zwar "nur" Hobbyfotograf, aber eine 16/1 DSL-Leitung ist bei den heutigen Datenmengen ein ernstes Problem, wenn ich meinen Modellen ihre Bilder schicken muss. Ich stehe also gerade vor der Entscheidung, die gerade gemietete Wohnung schon vor dem Einzug wieder aufzugeben.</t>
 
  • Vormieter hat 3play, aber mir wird Umzug verweigert Beitrag #8
Ein Vermarktungsverbot kann nur vom Eigentümer/Verwalter ausgesprochen werden, und somit auch von selbigen wieder aufgehoben.
Bitte einfach die Verwaltung, dir schriftlich zu bestätigen, dass kein solches verbot besteht und reiche dies bei UM en und fertig.
 
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