Unitymedia Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter

Diskutiere Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Ich ziehe im September nach Berlin. Dort gibt es kein Unitymedia. Da ich diesen Monat gekündigt habe, greift die 3 Monats-Sonderkündigungsfrist...
  • Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter Beitrag #1

perlonizer

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Ich ziehe im September nach Berlin. Dort gibt es kein Unitymedia. Da ich diesen Monat gekündigt habe, greift die 3 Monats-Sonderkündigungsfrist und mein Unitymedia Vertrag läuft also noch bis Ende November.

Mein Nachmieter möchte auch Unitymedia haben, allerdings möchte er meinen Vertrag nicht übernehmen und lieber einen schlankeren Neukundenvertrag.

Aber es gibt ja nur 1 Leitung hier in der Wohnung. Wenn mein Nachmieter seinen Anschluss bekommt, muss ich dann mein Unitymedia-Paket trotzdem weiterbezahlen? Ich meine, mein Anschluss wäre dann ja tatsächlich physikalisch nicht mehr vorhanden, Vertragslaufzeit hin oder her. Wie ist denn das geregelt? Darf Unitymedia für einen nicht mehr vorhandenen Anschluss weiterkassieren? Oder bekommt mein Nachmieter keinen Anschluss bis Ende November? Das wäre ja auch Käse. :kratz:

Schöne Grüße und danke schonmal!
 
  • Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter Beitrag #2
Bei Kabel ist das etwas anders als bei DSL, über einen physikalischen Anschluss (über ein TV-Kabel) können mehrere Internetanschlüsse laufen.

Dein Nachmieter kann also, sobald er eingezogen ist, bestellen, aber du wirst deinen Vertrag wohl trotzdem weiter zahlen müssen.
 
  • Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter Beitrag #3
Das ist sogar gesetzlich geregelt im Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 46 Anbieterwechsel und Umzug

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Diesen Zeitraum wirst du also weiter bezahlen müssen, ob der Nachmieter die Leitung nutzt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich, denn du bezahlst ja nicht für die Leitung an sich, sondern für Dienste, die über diese Leitung bereitgestellt werden. Im Umkehrschluss hättest du einfach eher kündigen müssen, damit die Dreimonatsfrist mit deinem Umzug zusammenfällt.
 
  • Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter Beitrag #4
Diesen Zeitraum wirst du also weiter bezahlen müssen, ob der Nachmieter die Leitung nutzt oder nicht
Um Missverständnisse zu vermeiden:
- Dein Vertrag endet zum Umzugstermin.
- Das Modem/Gateway muss zurück zu UM.
- Der Nachmieter kann deinen Vertrag nicht weiter nutzen.
 
  • Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter Beitrag #5
Diesen Zeitraum wirst du also weiter bezahlen müssen, ob der Nachmieter die Leitung nutzt oder nicht
Um Missverständnisse zu vermeiden:
- Dein Vertrag endet zum Umzugstermin.
- Das Modem/Gateway muss zurück zu UM.
- Der Nachmieter kann deinen Vertrag nicht weiter nutzen.

Das wäre schon ein Missverständnis, denn der Vertrag endet nicht zum Umzugstermin, sondern zum Kündigungstermin!
Würde der Vertrag zum Umzugszeitpunkt enden, gäbe es keinen Vertrag mehr und damit auch keine rechtliche Zahlungsgrundlage mehr.
Rein theoretisch könnte der Vertrag bis dahin weiter genutzt werden, was allerdings aufgrund des Umzuges schlichtweg nicht möglich ist.
Der Nachmieter darf allerdings den alten Vertrag auch nicht bis zum Kündigungszeitpunkt einfach weiternutzen, denn das würde eine Vertragsverletzung darstellen, weil man seinen bestehenden Vertrag von einer dritten Person nutzen lassen würde, was durch den festgelegten Umzugszeitpunkt auch zweifelsfrei nachweisbar wäre.
 
  • Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter Beitrag #6
Ich danke Euch. Das war sehr aufschlussreich, auch die zusätzlichen Informationen über das etwaige Weiternutzen des Tarifs nach dem Umzugstermin.
 
  • Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug & Nachmieter Beitrag #7
@Joerg: Du hast natürlich Recht (und auch nicht).
Laut AGB darf der Vertragsnehmer die Produkte des Kabelnetzbetreibers Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
Mir wäre es extrem unwohl, wenn ein Fremder enorme Kosten verursachen könnte und ich dann zunächst mal darauf sitzen bleibe. Wenn der Fremde gar kein Geld hat, wird es womöglich noch teuerer, da sich Zivilgerichte dann ihr Geld von mir holen.

Die Formulierung "dreimonatige Kündigung" bezieht sich wahrscheinlich eher auf DSL-Verträge. Einen Zugang hast du da i.d.R. immer, nur ggf. nicht in der alten Geschwindigkeit. So kannst du den Anschluß auch noch am neuen Standort eingeschränkt nutzen und hast etwas Zeit, was geeigneteres zu finden.
Bei Kabel gibt es nur geht, oder halt nicht.
 
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