Unitymedia Downgrade nur durch Kündigung möglich?

Diskutiere Downgrade nur durch Kündigung möglich? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; hallo zusammen, ich habe derzeit telefon, inet (16.000) und digital-tv für 35,-- monatlich bei UM. digital-tv-basic und digital-tv-plus zahle ich...
  • Downgrade nur durch Kündigung möglich? Beitrag #1

JackLucas

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hallo zusammen,

ich habe derzeit telefon, inet (16.000) und digital-tv für 35,-- monatlich bei UM.
digital-tv-basic und digital-tv-plus zahle ich extra.

da mir aber 6.000 MB reichen würden, stellt sich mir die frage, ob ich nach ende der MVLZ nicht einen downgrade
beantragen kann?!?! oder muss ich erst kündigen, damit ich in ein für mich passenderes angebot kommen kann?

denn mit 3play 6000 zahle ich nur 25,-- inkl. digital-tv-basic.

wer hat erfahrungen mit der kundenfreundlichkeit von UM diesbezüglich?

gruß
jack
 
  • Downgrade nur durch Kündigung möglich? Beitrag #2
Ich habe zwar keine Erfahrung mit einem Downgrade, denke aber jedoch, dass man dir unter der 1177 (aus dem UM-Telefonnetz kostenlos) sicher Auskunft gibt. Dort fallen zu lassen, dass man nicht weiter Kunde bliebe, wenn das Downgrade nicht möglich sein sollte, wird sicher helfen. :zwinker:
 
  • Downgrade nur durch Kündigung möglich? Beitrag #3
Hi,
grundsätzlich würde ich freundlich nachfragen und eine Änderung im Rahmen der Prolongation Deines Vertrages ansprechen. Um sicher zu gehen, würde ich rechtzeitig (deutlich vor der Kündigungsfrist) eine E-Mail und einen Brief an UM schicken, in dem Du die neuen Bedingungen zum Weiterlaufen des Vertrages mitteilst. Somit hast Du alle drei Kommunikationswege rechtssicher (also fristgerecht) genutzt. Wenn dann doch etwas schief geht, kannst Du aus dem prolongierten Vertrag raus.

Fallen zu lassen, dass man sonst kündigt, fände ich im ersten Schritt töricht. --> "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus!"
 
  • Downgrade nur durch Kündigung möglich? Beitrag #4
Fallen zu lassen, dass man sonst kündigt, fände ich im ersten Schritt töricht. --> "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus!"

Das finde ich nicht. Wenn man nicht an einer Verlängerung des bestehenden Vetrages zu bestehenden Konditionen interessiert ist, so kann man das auch ruhig erwähnen. Das impliziert ja keine Unfreundlichkeit.
Ich habe das genau so gemacht, weil ich nicht einsehe, dass mein alter Vertrag zu den alten Konditionen (dann 45.-) verlängert wird, während Neukunden viel bessere Konditionen (35,-) bekommen. So wurden mir schon jetzt die neuen Konditionen nach Ablauf der jetzigen MVLZ eingetragen. Natürlich beginnt ab diesem Zeitpunkt eine neue MVLZ. Im Übrigen wurde da überhaupt nicht gezögert oder rumgedruckst, das war eine Sache von 2 Minuten.
 
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