Unitymedia darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern?

Diskutiere darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; hallo, ich habe unbeantwortete fragen bzgl eines kabelanschlusses von unitymedia mit denen ich mich an euch wende, in der hoffnung, für mich...
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #1

zeze273

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hallo,

ich habe unbeantwortete fragen bzgl eines kabelanschlusses von unitymedia mit denen ich mich an euch wende, in der hoffnung, für mich positive antworten zu bekommen.

zur sachlage:

wir sind seit 2009 zufriedene kunden von unitymedia und vor wenigen wochen umgezogen. ein suchkriterium für die neue wohnung war zb die verfügbarkeit von unitymedia. auf anfrage in der hotline und nach bemühen des verfügbarkeitstests alles im grünen bereich. auch sah ich bei der besichtigung der wohnung im keller den anschlusskasten von unity - alles klar, die wohnung wurde genommen.
beim klemmtermin zog der techniker vor vier wochen die augenbraue hoch. die leitung in unsere wohnung sei zum einen nicht angeschlossen und zum anderen auch nicht abgeschirmt und so könne kein anschluss geklemmt werden. bei der besichtigung im keller fand er heraus, daß der übergabepunkt nicht in unserem gebäudeteil vorhanden sei (ein großes gebäude, zwei eingänge, eigentumswohnungen) und darüber hinaus seien die gaszähler nicht geerdet. die erdung sei aufgrund einer neuen verordnung unbedingt erforderlich, sonst könne/dürfe nicht geschaltet werden. laut seiner aussage müsse die erdung der gaszähler unabhängig der unitymediaschaltung geschehen. der gesamte schutzstromkreis des hauses müsste eins sein. kurzum, seine technikerfirma würde nun mit unitymedia und der hausverwaltung in kontakt treten, um den termin für die erforderlichen arbeiten zu vereinbaren.
die hausverwaltung lehnte ab, weil der übergabepunkt in einem privaten keller sich befände. man wollte sich nicht mühen, herauszufinden, in welchem keller der nun wäre. die mühe haben wir uns gemacht. wir wissen, in welchem keller und haben auch vom kellereigentümer die erlaubnis, arbeiten dort durchführen zu lassen. dennoch verweigert die hv die arbeiten, obwohl keine kosten für ihn entstehen
nun meine fragen:

1. sehe ich es richtig, dass der kabelanschlusskasten im haus nicht eigentum der hausverwaltung ist, sondern der kabelgesellschaft gehört und aufgrund dessen die arbeiten nicht verweigert werden dürfen?
2. hat sich die hausverwaltung nicht schon bereit erklärt für weitere arbeiten, als seinerzeit der anschluss ins haus gelegt wurde?
3. hat man nicht ein anrecht auf einen festnetzanschluss? (ich frage, weil es in unserer wohnung keine telefonbuchse gibt)

dank im voraus für eure antworten ;)
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #2
2. hat sich die hausverwaltung nicht schon bereit erklärt für weitere arbeiten, als seinerzeit der anschluss ins haus gelegt wurde?

Evtl. ist das z. Zt. eine andere Hausverwaltung (Dienstleister) als damals. Entscheiden tut m. W. die Wohnungseigentümerversammlung und nicht die Hausverwaltung. Ich denke Du solltest mit deinem Vermieter (... wenn Du der Mieter der Wohnung bist) sprechen.
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #3
zeze273 hat geschrieben:
2. hat sich die hausverwaltung nicht schon bereit erklärt für weitere arbeiten, als seinerzeit der anschluss ins haus gelegt wurde?


Evtl. ist das z. Zt. eine andere Hausverwaltung (Dienstleister) als damals. Entscheiden tut m. W. die Wohnungseigentümerversammlung und nicht die Hausverwaltung. Ich denke Du solltest mit deinem Vermieter (... wenn Du der Mieter der Wohnung bist) sprechen.

mein vermieter hat drei von acht wohnungen hier im haus und möchte gerne für die beiden anderen wohnungen auch diesen kabelanschluss. bedeutet ja letztenendes auch einen mehrwert der wohnungen.

neuer stand der dinge: für die erforderlichen arbeiten würden zwei unitytechniker kommen, ein schornsteinfeger (weil die leitung durch den schornstein gelegt werden soll) und jemand von den stadtwerken wegen der erdung der gasanlage. vielleicht ist dies zuviel für die hausverwaltung!? wenn ich jetzt selbst jeden eigentümer hier im haus selbst anspreche und niemand dagegen ist, kann dann verweigert werden?
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #4
hallo

Bei Eigentümerversammlungen zählt doch immer die Mehrheit,Ich Glaube das hat mit der Anzahl der Wohnungen nichts zutun.Sonst hätte vil dein Vermieter mit 3 Wohnungen immer einen Vorteil.

Denke Ich einfach mal so,nach Gesunden Menschenverstand. :zwinker:

Und so eine Hausverwaltung (ist ja Pflicht) vertritt erst mal alle Eigentümer,und dann Sage die vil erst NEIN.
Weil sie erst mal Rücksprache halten müssen.

Und wie würdest du Überhaupt TV Schauen unabhängig von UM.

gruss kalle
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #5
wenn ich jetzt selbst jeden eigentümer hier im haus selbst anspreche und niemand dagegen ist, kann dann verweigert werden?

Warum macht das nicht dein Vermieter (... und dokumentiert das schriftlich bzw. lässt es dann schriftlich der Hausverwaltung und den anderen Wohnungseigentümern zukommen), wenn er 3 von 8 Wohnungen im Haus hat?
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #6
Grundsätzlich ist eine Eigentümerversammlung mit Protokoll usw. notwendig.
Selbst wenn du von jedem ein OK bekommen würdest, wäre das nicht bindend.
Wie du das schon selbst festgestellt hast, kommt man da in Bereiche, in denen es nicht mehr kostenlos läuft.
In meiner Wohn-Anlage dauerte es 2 Jahre, bis die erforderliche Zustimmung da war. Wohl weil es zum Einen kostenlos und zum Anderen mit einem langfristigen Vertrag verbunden war. Dann wurden allerdings ALLE Wohneinheiten modernisiert.

Wenn du allerdings auch keinen Telekom-Anschluß hast, hat dein Vermieter ein Problem: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1422/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html
Ich würde hier dazu raten, den örtlichen Mieterschutz einzuschalten.
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #7
Code:
Und wie würdest du Überhaupt TV Schauen unabhängig von UM.

als hd-verwöhnter fernseher muß ich jetzt zwangsweise auf dvb-t zurück greifen

Code:
<i>
</i>Warum macht das nicht dein Vermieter (... und dokumentiert das schriftlich bzw. lässt es dann schriftlich der Hausverwaltung und den anderen Wohnungseigentümern zukommen), wenn er 3 von 8 Wohnungen im Haus hat?

mein vermieter ist unbedingt für den kabelanschluss und hat dies auch der hausverwaltung so mitgeteilt

Code:
Wenn du allerdings auch keinen Telekom-Anschluß hast, hat dein Vermieter ein Problem: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_142 ... -node.html
Ich würde hier dazu raten, den örtlichen Mieterschutz einzuschalten.

in der ganzen wohnung ist keine telefonbuchse zu finden, müßte dann auch neu gelegt werden. und wie ich mutmaße, auch mit arbeiten verbunden, die wahrscheinlich auch genehmigt werden müßten
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #8
3. hat man nicht ein anrecht auf einen festnetzanschluss? (ich frage, weil es in unserer wohnung keine telefonbuchse gibt)
Heutzutage muss in jeder Wohnung Strom, Wasser, Heizung und ein Telefonanschluss vorhanden sein, wenn es nicht explizit im Mietvertrag anders geregelt ist.

Das Landgericht Berlin hat im Urteil Az. 64 S 53/98 entschieden, dass 5% Mietminderung drin sind, wenn es keinen Telefonanschluss gibt und der Mieter das vorher nicht wusste.

Die Argumentation des Vermieters: "Sie wussten doch, dass es keine Telefonbuchse gibt", kann man meiner Meinung nach (ich bin kein Jurist) nicht gelten lassen, da du ja davon ausgegangen bist, dass es ANSTATT einer Telefonbuchse einen UnityMedia-Anschluss in der Wohnung gibt, was ja ebenfalls ein "Telefonanschluss" ist.

Ich selbst wäre da ziemlich dreist und würde der Vermieter erst einmal sagen, dass ich 5% weniger Miete bezahle, bis ich einen Festnetzanschluss habe.

Ein Recht darauf, mehr als ISDN (0,128MBit/s) zu haben, hast du allerdings keines.
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #9
Verwaltung = vollkommen identisch mit dem Eigentümer?
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #10
Verwaltung = vollkommen identisch mit dem Eigentümer?
Nein, Hauseigentümer-Gemeinschaft, Wohnungseigentümer und Hausverwaltung sind drei unterschiedliche Parteien.

Wenn der Rest der Hauseigentümer-Gemeinschaft und der Wohnungseigentümer unterschiedliche Interessen haben, nützt diese Strategie zwar wenig, um an einen Anschluss zu kommen, aber immerhin spart man sich 5% Miete!

Das gleiche gilt, wenn die Wohnung einer derjenigen Firmen oder Organisationen gehört, denen es egal ist, ob der Mieter nun 95% oder 100% der Miete bezahlt.

Wenn der Wohnungseigentümer sich mit dem Rest der Hauseigentümer-Gemeinschaft gut versteht oder ihm sogar die Mehrzahl der Wohnungen gehören, sieht die Sache anders aus: Die Verwaltung richtet sich nach dem, was die Eigentümergemeinschaft haben will. Und wenn diese sagt: "Arbeiten zulassen", dann macht die Verwaltung das auch.
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #11
Könnte es sein, dass die Hausverwaltung ihre Kompetenz überschritten hat?
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #12
hallo

Aber es ist doch so oder liege Ich da falsch,auch wenn 1 Eigentümer 3 von 8 Wohnungen besitzt.
Und als Beispiel die 5 anderen Eigentümer Sagen Nein das wollen wir nicht.

Und da bist du doch mit deinen 3 Wohnungen,in den Arsch gekniefen ODER.

gruss kalle
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #13
hallo

Aber es ist doch so oder liege Ich da falsch,auch wenn 1 Eigentümer 3 von 8 Wohnungen besitzt.
Und als Beispiel die 5 anderen Eigentümer Sagen Nein das wollen wir nicht.

Und da bist du doch mit deinen 3 Wohnungen,in den [zensiert] gekniefen ODER.

gruss kalle

@kalle
So kenne ich das aus.

Ich meinte eher so was wie: eine Hausverwaltung macht aus irgendeinem Grund ihr eigenes Ding
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #14
hallo,

wollte mich hier bedanken für euer brainstorming. denn die eine oder andere denkweise hier half mir bei meiner argumentation. unser kabelanschluss ist nun nach dreieinhalb monaten endlich gelegt :)
 
  • darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #15
hallo,

wollte mich hier bedanken für euer brainstorming. denn die eine oder andere denkweise hier half mir bei meiner argumentation. unser kabelanschluss ist nun nach dreieinhalb monaten endlich gelegt :)

Dann Glückwunsch dass es mit dem Anschluss seitens der Hausverwaltung geklappt hat und hoffentlich funktioniert technisch alles zu deiner Zufriedenheit
:winken:
 
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darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern?

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