- darf die hausverwaltung den kabelanschluss verweigern? Beitrag #1
zeze273
- Beiträge
- 23
- Punkte Reaktionen
- 0
hallo,
ich habe unbeantwortete fragen bzgl eines kabelanschlusses von unitymedia mit denen ich mich an euch wende, in der hoffnung, für mich positive antworten zu bekommen.
zur sachlage:
wir sind seit 2009 zufriedene kunden von unitymedia und vor wenigen wochen umgezogen. ein suchkriterium für die neue wohnung war zb die verfügbarkeit von unitymedia. auf anfrage in der hotline und nach bemühen des verfügbarkeitstests alles im grünen bereich. auch sah ich bei der besichtigung der wohnung im keller den anschlusskasten von unity - alles klar, die wohnung wurde genommen.
beim klemmtermin zog der techniker vor vier wochen die augenbraue hoch. die leitung in unsere wohnung sei zum einen nicht angeschlossen und zum anderen auch nicht abgeschirmt und so könne kein anschluss geklemmt werden. bei der besichtigung im keller fand er heraus, daß der übergabepunkt nicht in unserem gebäudeteil vorhanden sei (ein großes gebäude, zwei eingänge, eigentumswohnungen) und darüber hinaus seien die gaszähler nicht geerdet. die erdung sei aufgrund einer neuen verordnung unbedingt erforderlich, sonst könne/dürfe nicht geschaltet werden. laut seiner aussage müsse die erdung der gaszähler unabhängig der unitymediaschaltung geschehen. der gesamte schutzstromkreis des hauses müsste eins sein. kurzum, seine technikerfirma würde nun mit unitymedia und der hausverwaltung in kontakt treten, um den termin für die erforderlichen arbeiten zu vereinbaren.
die hausverwaltung lehnte ab, weil der übergabepunkt in einem privaten keller sich befände. man wollte sich nicht mühen, herauszufinden, in welchem keller der nun wäre. die mühe haben wir uns gemacht. wir wissen, in welchem keller und haben auch vom kellereigentümer die erlaubnis, arbeiten dort durchführen zu lassen. dennoch verweigert die hv die arbeiten, obwohl keine kosten für ihn entstehen
nun meine fragen:
1. sehe ich es richtig, dass der kabelanschlusskasten im haus nicht eigentum der hausverwaltung ist, sondern der kabelgesellschaft gehört und aufgrund dessen die arbeiten nicht verweigert werden dürfen?
2. hat sich die hausverwaltung nicht schon bereit erklärt für weitere arbeiten, als seinerzeit der anschluss ins haus gelegt wurde?
3. hat man nicht ein anrecht auf einen festnetzanschluss? (ich frage, weil es in unserer wohnung keine telefonbuchse gibt)
dank im voraus für eure antworten
ich habe unbeantwortete fragen bzgl eines kabelanschlusses von unitymedia mit denen ich mich an euch wende, in der hoffnung, für mich positive antworten zu bekommen.
zur sachlage:
wir sind seit 2009 zufriedene kunden von unitymedia und vor wenigen wochen umgezogen. ein suchkriterium für die neue wohnung war zb die verfügbarkeit von unitymedia. auf anfrage in der hotline und nach bemühen des verfügbarkeitstests alles im grünen bereich. auch sah ich bei der besichtigung der wohnung im keller den anschlusskasten von unity - alles klar, die wohnung wurde genommen.
beim klemmtermin zog der techniker vor vier wochen die augenbraue hoch. die leitung in unsere wohnung sei zum einen nicht angeschlossen und zum anderen auch nicht abgeschirmt und so könne kein anschluss geklemmt werden. bei der besichtigung im keller fand er heraus, daß der übergabepunkt nicht in unserem gebäudeteil vorhanden sei (ein großes gebäude, zwei eingänge, eigentumswohnungen) und darüber hinaus seien die gaszähler nicht geerdet. die erdung sei aufgrund einer neuen verordnung unbedingt erforderlich, sonst könne/dürfe nicht geschaltet werden. laut seiner aussage müsse die erdung der gaszähler unabhängig der unitymediaschaltung geschehen. der gesamte schutzstromkreis des hauses müsste eins sein. kurzum, seine technikerfirma würde nun mit unitymedia und der hausverwaltung in kontakt treten, um den termin für die erforderlichen arbeiten zu vereinbaren.
die hausverwaltung lehnte ab, weil der übergabepunkt in einem privaten keller sich befände. man wollte sich nicht mühen, herauszufinden, in welchem keller der nun wäre. die mühe haben wir uns gemacht. wir wissen, in welchem keller und haben auch vom kellereigentümer die erlaubnis, arbeiten dort durchführen zu lassen. dennoch verweigert die hv die arbeiten, obwohl keine kosten für ihn entstehen
nun meine fragen:
1. sehe ich es richtig, dass der kabelanschlusskasten im haus nicht eigentum der hausverwaltung ist, sondern der kabelgesellschaft gehört und aufgrund dessen die arbeiten nicht verweigert werden dürfen?
2. hat sich die hausverwaltung nicht schon bereit erklärt für weitere arbeiten, als seinerzeit der anschluss ins haus gelegt wurde?
3. hat man nicht ein anrecht auf einen festnetzanschluss? (ich frage, weil es in unserer wohnung keine telefonbuchse gibt)
dank im voraus für eure antworten