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Unitymedia Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite?

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  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #1

Spacemarine

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Wie funktioniert die Ermittelung eines Anschlussinhaber bei IPv4 über CGNAT?

Nach meinem Verständnis haben doch viele Kunden nach außen hin die gleiche IPv4 Adresse. Wenn also über diese Adresse Urheberrechtsverletzungen begangen werden, wie können diese dann einem konkreten Anschluss zugeordnet werden? Theoretisch hätten es ja unterschiedlichste Kunden sein können. Wie wird sichergestellt, dass nicht die falschen Kunden versehentlich verantwortlich gemacht werden?

Oder kann der Anschluss etwa nur bei Nutzung von IPv6 ermittelt werden? Das kann ich mir kaum vorstellen, denn sonst wäre die Deakivierung von IPv6 ja quasi ein Freibrief für alles!
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #2
Technisch gesehen reicht es jedenfalls nicht mehr, nur IP-Adressen zu loggen, sondern auch die Port-Zuordnungen des CGN müssten mit aufgezeichnet werden. Inwiefern das mit dem Datenschutz vereinbar oder andererseits von der Vorratsdatenspeicherung vorgeschrieben ist bzw. von Unitymedia umgesetzt (werden) wird, kann ich leider nicht sagen. Auf einen Freibrief sollte man sich jedenfalls nicht verlassen.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #3
Hier etwas auf englisch zum vertieften Einlesen: http://www.networkworld.com/article/2227353/cisco-subnet/can-large-scale-nat-save-ipv4-.html
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #4
Interessanter Link, danke! Wenn ich es richtig verstehe, müsste also Unitymedia nicht nur die IP-Adresse loggen, sondern auch noch die dynamisch vergebenen Ports? Das würde den Logging-Aufwand ja locker um den Faktor 1000 bis 1000000 erhöhen...

Und der Verfolger müsste nicht nur die IP-Adresse, sondern auch den Port speichern und dazu natürlich schon vorher wissen, dass er den Port speichern muss.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #5
Das würde den Logging-Aufwand ja locker um den Faktor 1000 bis 1000000 erhöhen...

Und der Verfolger müsste nicht nur die IP-Adresse, sondern auch den Port speichern und dazu natürlich schon vorher wissen, dass er den Port speichern muss.
Ja. Allerdings ist der Provider in Deutschland noch nicht einmal dazu verpflichtet, die IP-Adresse zu loggen - und schon gar nicht den Port bei einem CGNAT!

Im "Redtube-Fall" wird vermutet, dass die Rechteinhaber Werbebanner verwendet haben, um herauszufinden, wer alles auf der entsprechenden Website war. In diesem Fall kann man natürlich ein Werbebanner auf einer DualStack-Website hosten und hat dann von DS-Lite-Usern die IPv6-Adresse...
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #6
Ja. Allerdings ist der Provider in Deutschland noch nicht einmal dazu verpflichtet, die IP-Adresse zu loggen -

Mit dem neuen Gesetz der Vorratsdatenspeicherung bis spätestens 01.07.2017 schon, es sei denn eine Klage dagegen ist bis dahin erfolgreich.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #7
Und der Verfolger müsste nicht nur die IP-Adresse, sondern auch den Port speichern und dazu natürlich schon vorher wissen, dass er den Port speichern muss.

So habe ich das noch nie betrachtet, danke :super: das kommt einem Freibrief gleich (man erinnere sich an den Juwelenraub der Zwillinge, die man nicht eindeutig der DNA zuordnen konnte .. wahrscheinlich haben sogar beide geklaut und keiner konnte bestraft werden)
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #8
Mit dem neuen Gesetz der Vorratsdatenspeicherung bis spätestens 01.07.2017 schon, es sei denn eine Klage dagegen ist bis dahin erfolgreich.
Wenn ich § 113b, Abs. 2, Satz 5 richtig verstehe, wäre im Fall eines DS-Lite-Anschlusses folgendes zu speichern:
  • Das IPv6-Präfix des Kunden
  • Die IP-Adresse jedes vom Kunden aufgerufenen Servers (einschl. Datum und Uhrzeit)
Ggf. können die Provider tatsächlich noch dazu verpflichtet werden, mitzuloggen, welche IPv4-Adresse am AFTR oder NAT64 ein Kunde verwendet hat. Ein Loggen der Portnummer(n) ist laut Gesetz aber eindeutig nicht vorgesehen.

Dadurch, dass auch die Adressen jedes aufgerufenen Servers mitgeloggt werden müssen, kann man immerhin dann noch einen User ermitteln, wenn nicht zwei User gleichzeitig auf eine Webseite zugegriffen haben.

Bei beliebten Webseiten wie Facebook wird's dann gegebenenfalls schwierig: Wenn zwei DS-Lite-User über dieselbe Quell-IPv4-Adresse gleichzeitig auf Facebook zugreifen, gibt es mit den gesetzlich festgeschriebenen Daten keine Möglichkeit mehr, den entsprechenden User eindeutig zu ermitteln.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #9
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #10
Wenn ich § 113b, Abs. 2, Satz 5 richtig verstehe, wäre im Fall eines DS-Lite-Anschlusses folgendes zu speichern:
  • Die IP-Adresse jedes vom Kunden aufgerufenen Servers (einschl. Datum und Uhrzeit)

Bezieht sich das explizit nur auf Server, oder fallen darunter auch andere Maschinen wie z.B. P2P Clients?
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #11
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #12
Wenn ich § 113b, Abs. 2, Satz 5 richtig verstehe, wäre im Fall eines DS-Lite-Anschlusses folgendes zu speichern:
  • Das IPv6-Präfix des Kunden
  • Die IP-Adresse jedes vom Kunden aufgerufenen Servers (einschl. Datum und Uhrzeit)


Der Absatz betrifft Telefonie. Abs. 3 betrifft Internetzugang.

Nein, welche Server ein Kunde aufruft, das darf auf keinen Fall gespeichert werden. Es wird "lediglich" gespeichert, welche IP-Adresse einem Kunden zu welchem Zeitpunkt zuzuordnen ist.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #13
Der Absatz betrifft Telefonie. Abs. 3 betrifft Internetzugang.
Danke für den Hinweis.

So wie ich Abs. 3 verstehe, wird bei einem DS-Lite-Anschluss nur das IPv6-Präfix gespeichert...
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #14
Ist ist im Endeffekt dann aber quasi ein Freibrief, so lange nur IPv4 benutzt wird?

Sind denn Fälle bekannt, wo ein Unitymedia Kunde eine Abmahnung erhalten hat, obwohl er nur IPv4 benutzt hat? (Außer Redtube, das ist etwas anderes)
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #15
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #16
Der Thread gibt leider nichts her. Wäre schön gewesen, wenn der TO ein paar mehr Informationen heraus gerückt hätte. So weiß man leider gar nichts.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #17
Spacemarine hat geschrieben:
Sind denn Fälle bekannt, wo ein Unitymedia Kunde eine Abmahnung erhalten hat, ...

Hier ! :gsicht: :wein: :traurig:

Ich hatte am Freitag eine Abmahnung (unberechtigt) im Briefkasten und jetzt einen Anwalt eingeschaltet.
Das Thema ist nicht zu unterschätzen. Auf keinen Fall einfach wegschmeißen und denken "das wird schon wieder".
Abmahnungen sind auch als nicht-Einschreiben rechtsgültig. Wenn man nicht reagiert kommt die Einstweilige Verfügung recht schnell nach - Und dann wirds TEUER.

Leider konnte ich in o.a. Thread nichts schreiben und den TE vor dem gefährlichen Rat warnen.

Auf keinen Fall selbst aktiv werden - sofort zum Anwalt gehen.

Meine Konsequenz daraus: Internetzugang bei UM wird am Montag gekündigt.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #18
Und nutzt Du DS-Lite? Hast Du was über IPv4 geladen oder warum abgemahnt?
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #19
Auf keinen Fall selbst aktiv werden - sofort zum Anwalt gehen.

Meine Konsequenz daraus: Internetzugang bei UM wird am Montag gekündigt.
Wenn du sowie schon beim Anwalt bist, kannst du mal fragen, ob das ein Kündigungsgrund sein kann.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #20
Und nutzt Du DS-Lite? Hast Du was über IPv4 geladen oder warum abgemahnt?

- DSLite: Nein (Altvertrag-Schon Ewigkeiten bei UM gewesen - bestimmt 15 Jahre)
- was über IPv4 geladen: Nein
- Warum abgemahnt: Keine Ahnung - muss wohl irgendwo ein Zahlendreher sein - aber erklär das mal so nem schmierigen Abmahnanwalt :wein:

Ich finds einfach nur SCHHHHHH von den Providern dass sie die Verkehrsdaten an Hinz und Kunz weitergeben und Ihre Kunden so einfach verkaufen.

Vodafone hatte ne Zeitlang echt noch Eier in der Hose aber denen kann man jetzt wohl auch nicht mehr vertrauen:
http://www.itespresso.de/2015/10/16/bundestag-verabschiedet-gesetz-zur-vorratsdatenspeicherung/

Auf jeden Fall werd ich den Vertrag kündigen und mal schauen ob man ne Zeitlang auch ohne eigenes Inet auskommt.
Irgendwo muss ja das Geld für die Rechtsverdreherei eingespart werden Oo

Vielleicht engagiere ich mich ein bisschen mehr bei freifunk.net
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #21
Die Daten werden immer nur via Richter rausgegeben.
Allerdings geht so was sehr zügig und ohne dein Wissen.
Das funktioniert aber überall so.

Genau so passiert es regelmäßig, dass der Anschlußinhaber tatsächlich nix mit der Sache zu tun hat.
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #23
... - Und dann wirds TEUER.

Warum sollte es teuer werden, wenn man unschuldig ist?

Vor Gericht und auf hoher See ....

Bei Zivilprozessen gilt die Unschuldsvermutung nicht. Da urteilt der Richter im Sinne desjenigen, der seine Sache glaubwürdiger dargelegt hat.
Und wenn der Vertreter der Gegenpartei seine Hausaufgaben vor Verfahrenseröffnung da besser gemacht hat, als Du, hast Du recht schnell die A****karte ....

Und alleine der anwaltliche Beistand, den man braucht, um überhaupt eine Chance zu haben, kostet ....
 
  • Wie Anschlussinhaber ermitteln bei DS Lite? Beitrag #24
Wenn du sowie schon beim Anwalt bist, kannst du mal fragen, ob das ein Kündigungsgrund sein kann.

-> Kein Sonderkündigungsrecht bei sowas, mir allerdings egal da die einjährige Verlängerung sich sowieso grade wieder dem Ende nähert.
Warum sollte es teuer werden, wenn man unschuldig ist?

-> das was MartinP_Do über mir schreibt (Zivilrecht).

Der Witz an der Sache ist ja gerade der, dass wenn du den Brief erhältst schon alles Gerichtliche gelaufen ist. Die Beweisaufnahme ist schon abgeschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt hat leider der Provider deine Daten auch schon gelöscht so dass du gar nicht mehr nachvollziehen kannst ob das wirklich stimmt was da behauptet wird.
Für die Abmahnindustrie und Ihre Helfer eine perfekte Lage.

Ich kann nur jedem empfehlen seinen Internetanschluß sobald als möglich zu kündigen. Für eine Privatperson ist ein eigener Internetanschluß zum unkalkulierbaren Risiko geworden.

Vor allem wenn man das hier liest sollten einem die Augen aufgehen:
https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/achtung-bei-filesharing-abmahnung-im-unitymedia-netz-war-angeblich-surfen-unter-falscher-ip-adresse-moglich-40530/
 
Thema:

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