Unitymedia Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte

Diskutiere Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; -einhalb Jahre alte Geräte sollen nicht durch Gebühren abgegolten und dann immer noch 313 € Wert sein. Unitymedia fordert die Geräte nicht...
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  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #1

georgh63

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-einhalb Jahre alte Geräte sollen nicht durch Gebühren abgegolten und dann immer noch 313 € Wert sein. Unitymedia fordert die Geräte nicht rechtzeitig zurück und will später Geld dafür.
Der Unitymedia Kundenservice fordert 5 Geräte von mir zurück.
Wenn ich sie nicht zurücksende, solle ich sie bezahlen: 313,00 Euro.
Diese Forderung erreicht mich Ende August.
Ich bin Mitte Mai von Frankfurt nach Berlin gezogen. Darum kann ich nicht mehr Unitymedia Kunde sein. Zur Kündigung des Vertrages musste ich eine neue Meldebestätigung vom Bürgeramt holen. Das war schon mal die erste anmaßende Schikane.
Über meinen Umzug habe ich schon im April mit dem Unitymedia Kundendienst gesprochen.
Ich wollte wissen, wie ich denen meine Nachmieterin unkompliziert übertrage. Es war sehr kompliziert, Unitymedia den Gefallen eines neuen Kunden zu erweisen.
Hätte mir im April oder Mai jemand gesagt oder deutlich geschrieben, dass Unitymedia alte Geräte zurück haben will, hätte ich sie gerne geschickt. Darauf wäre ich aber nie gekommen, weil in zwanzig Jahren noch nie ein Provider alte Geräte von mir zurück haben wollte.
Alte Geräte werden neuen Kunden nicht weiter gereicht. Also habe ich die Geräte nach meinem Umzug in Berlin zum recyclen gebracht.
Ich habe sie 5 Jahre und 6 Monate verwendet und mit meinem Abo mitbezahlt. Heute verwendet Unitymedia sicher akutellere Modelle.
Weil beim Samsung Horizon das W-Lan nicht ging, bekam ich einen extra Router und dazu einen Splitter-Verstärker, damit das Signal für Router und Horizon reicht.
Insgesamt standen 5 Geräte mit 5 Stromkabeln hässlich um meinen Fernseher rum.
Ich hielt die Forderung für einen Irrtum, schrieb dem Geschäftsführer Lutz Schüler, dem Sen.VP.UK André Schloemer und dem Leiter Kom Johannes Fuxjäger. Keiner hielt es für notwendig, mir zu antworten. Sie delegierten kommentarlos. Beschwerdemanager verwiesen auf Kleingedrucktes in Anhängen oder AGBs.
Im November bekomme ich eine Mahnung.
Die wollen ihre Abzocke wirklich durchziehen.
Jetzt bin ich sauer. Das verzeihe ich nicht.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #2
Aus der Nummer wirst Du leider nicht rauskommen. :wand:
Für UM ist es ne schöne zusätzliche Einnahmequelle.
Der Preis ist zwar nicht gerechtfertigt (die Geräte sind ja aufgrund des Alters Rlektroschrott), aber zahlen musst Du das trotzdem, ist halt deren Eigentum.
Und die Geräte existieren schließlich nicht mehr.
Ist halt sehr dumm gelaufen. :motz:

Gruß Andreas
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #3
Unitymedia hat in den AGBs eine Preisliste für nicht zurückgegebene Geräte dabei. Abhängig von den AGBs, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren, hat man dem eingewilligt.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #4
Das kann man so einfach nicht stehen lassen.

Zitat AGB:
Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

Der TE hat ja die konkreten Gerätetypen nicht genannt.
Wenn es z.B. um einen Receiver geht, der bei ebay noch 10 € bringt, kann man sich darauf berufen und halt die 10 € zahlen.
Oder bei einer Smartcard, die nicht mehr an Kunden herausgegeben wird, gar nichts.

Ein Arbeitskollege hat, als sein Vater verstorben war und die Hardware nicht mehr auffindbar, für den Uralt-Kram letztlich gar nichts bezahlt.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #5
Na, dann mal viel Spaß beim Nachweisen. :hirnbump:

Gruß Andreas
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #6
Der typische Fall von "AGB akzeptiert ohne diese durch zu lesen" um dann hier im Forum eine Welle machen, warum UM diese nicht rechtzeitig zurück fordert. Wenn man nämlich die AGB gelesen hätte, wüsste man, dass diese Geräte unaufgefordert zurück müssen.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #7
Das kann man so einfach nicht stehen lassen.

Zitat AGB:
Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

Der TE hat ja die konkreten Gerätetypen nicht genannt.
Wenn es z.B. um einen Receiver geht, der bei ebay noch 10 € bringt, kann man sich darauf berufen und halt die 10 € zahlen.
Oder bei einer Smartcard, die nicht mehr an Kunden herausgegeben wird, gar nichts.

Ein Arbeitskollege hat, als sein Vater verstorben war und die Hardware nicht mehr auffindbar, für den Uralt-Kram letztlich gar nichts bezahlt.

Sowas zieht nicht. Die Klausel ist nicht als Bestpreisgarantie für Gebrauchtschrott zu verstehen, bei der man mit eBay argumentieren kann. Dass der Arbeitskollege für den verstorbenen Vater nichts zahlen musste, liegt wohl eher daran, dass er verstorben ist und der Vertrag mit dem Tod beendet ist und nicht vererbt wird.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #8
Unitymedia fordert die Geräte nicht rechtzeitig zurück und will später Geld dafür.
Ich habe die AGB nicht vollständig gelesen, aber soviel ich weiß steht drin, dass man die Geräte zurücksenden muss.

(Bei mir - Altvertrag KabelBW - steht auf dem Modem noch drauf, dass man es beim Aus- oder Umzug in der alten Wohnung liegen lassen muss.)
Zur Kündigung des Vertrages musste ich eine neue Meldebestätigung vom Bürgeramt holen. Das war schon mal die erste anmaßende Schikane.
Ohne diese "Schikane" würden wohl eine ganze Menge Leute behaupten, sie würden nach Berlin ziehen, obwohl das nicht stimmt, nur, um den Vertrag zu kündigen.
Darauf wäre ich aber nie gekommen, weil in zwanzig Jahren noch nie ein Provider alte Geräte von mir zurück haben wollte.
... wobei du bei den anderen Providern die Geräte wahrscheinlich gekauft und nicht geliehen hast.
Der TE hat ja die konkreten Gerätetypen nicht genannt.
Wenn es z.B. um einen Receiver geht, der bei ebay noch 10 € bringt, kann man sich darauf berufen und halt die 10 € zahlen.
Der Schadensersatz deckt nicht nur die Wiederbeschaffungskosten der Geräte ab, sondern auch noch andere Kosten, die UnityMedia hat. Zum Beispiel die Arbeitszeit eines Angestellten, der den Papierkram machen muss, wenn Geräte verloren gehen.

Der Kostenfaktor "Arbeitszeit eines Angestellten" wird bei 5 Geräten bei einem einzelnen Kunden natürlich deutlich geringer sein als wenn 5 Kunden jeweils ein Gerät verlieren. Aber laut AGB muss der Kunde das beweisen.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #9
Ich hielt die Forderung für einen Irrtum, schrieb dem Geschäftsführer Lutz Schüler, dem Sen.VP.UK André Schloemer und dem Leiter Kom Johannes Fuxjäger. Keiner hielt es für notwendig, mir zu antworten. Sie delegierten kommentarlos.

Erwartest du ernsthaft, dass dir ein Geschäftsführer eines Unternehmens mit 2 Mrd. Euro Umsatz antwortet?
Geschäftsführer in dieser Größenordnung haben eine oder mehr Sekretärinnen.

Was manche Menschen denken...

Gruß
Michael
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #10
Wenn es sich um die Horizon handelt, kann die aber nicht über 5 Jahre alt sein. Erstmalige Auslieferung war nämlich erst Ende 2013
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #11
...ich sage mal: einfach Pech gehabt !
Nur weil man von A nach B zieht (...oder ziehen muss) kann man den lieben Gott nicht einfach einen guten Mann sein lassen.....und sich um die Verpflichtungen nicht kümmern.

Dazu gehört eine ordentliche Kündigung und die Rücksendung des Equipments.

Schließlich zieht man nicht über das WE von München nach Berlin.

Und dann immer das GEJAMMER.....JAMMER...JAMMER.....

Und dass man natürlich auch nachweisen muss, dass dem so ist, ist es doch klar, dass man irgendeinen Nachweis zeigen muss.

Sonst könnte ja jeder behaupten......ziehe nach Malle und mache von meinen außerordendlichen Kündigungsrecht gebraucht....so geht es leider nicht.

Ich hätte zu den 313EUR nochmal 50% draufgeschlagen - es muss WEH TUN, sonst macht man GENAU so weiter, wie immer.

Dr.Brain


Wenn es dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis tanzen..... :wand:
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #12
Dass der Arbeitskollege für den verstorbenen Vater nichts zahlen musste, liegt wohl eher daran, dass er verstorben ist und der Vertrag mit dem Tod beendet ist und nicht vererbt wird.
Falsch. Wer ein Erbe annimmt, übernimmt auch die Verbindlichkeiten.

Tatsächlich hat UM ja versucht, beim Sohn das Geld einzutreiben.
Dieser hat es mit Hinweis auf die Wertlosigkeit der Sachen abgelehnt.
Und beispielsweise Smartcards, die heute nicht mehr an Kunden ausgegeben werden, sind das nun mal.
Danach war die Angelegenheit auch erledigt.

Sicher hat UM Anspruch auf Schadenersatz, wenn geliehene Geräte nicht zurückgegeben werden.
Aber man muss sich nicht gefallen lassen, für wertlosen Schrott zu zahlen.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #13
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #14
Aber nicht, wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass Dieser mit dem Tod endet.
Das betrifft die Dienstleistung (TV, Internet, Telefonie).
Trotzdem müssen Leihgeräte zurückgegeben werden und der Erbe ist dafür verantwortlich.

Wenn der Leasingnehmer eines Autos stirbt endet auch der Leasingvertrag.
Trotzdem muss das Auto zurückgegeben werden und darf nicht vom Erben behalten werden.

Jeder der schon einmal geerbt hat, weiß das.
In Einzelfällen kann es besser sein, ein Erbe auszuschlagen.
 
  • Unitymedia will 313 € für 5-einhalb Jahre alte Geräte Beitrag #15
Mache hier zu - bringt nichts.

Geräte die von UM dem Kunden überlassen wurden müssen an UM zurückgeschickt werden PUNKT. Andernfalls kostet es - Ob der Preis gerechtfertigt ist sei dahingestellt ggf. kann man ja seinen Anwalt einschalten.
 
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