Unitymedia Sobnderkündigungsrecht?

Diskutiere Sobnderkündigungsrecht? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo Zusammen, MItte Januar kam von Unitymedia ein Schreiben in dem man mitteilte, das das gebuchte Paket im Preis steigt. Meines Wissens nach...
  • Sobnderkündigungsrecht? Beitrag #1

Kubikfranz

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Hallo Zusammen,

MItte Januar kam von Unitymedia ein Schreiben in dem man mitteilte, das das gebuchte Paket im Preis steigt. Meines Wissens nach hat man hiermit ein Sonderkündigungsrecht. Ich habe also letzte Woche nach reichlich Überlegung bei einem anderen Anbieter einen vertrag geschlossen, er kündigt auch bei Unitymedia. Soeben hahbe ich von Unitymedia eine Email bekommen, dass man meine Kündigung zum 10.11.2017 aufgenommen hat. Was ist mit einem Sonderkündigungsrecht? Wie lange gilt dieses?
 
  • Sobnderkündigungsrecht? Beitrag #2
Das Sonderkündigungsrecht hast du erst bei 5%.
An deiner Stelle hätte ich das erst mal geprüft.
Dazu kommt noch, dass man dem neuen Provider nicht alles überlassen sollte, wenn man eine Sonderkündigung machen will.

p.s. Ich hätte das Recht, wenn ich könnte: von 22€ auf 25€
 
  • Sobnderkündigungsrecht? Beitrag #3
Meines Wissens nach hat man hiermit ein Sonderkündigungsrecht.
Es gibt eine ordentliche (fristgerechte) und eine außerordentliche Kündigung.
Wenn Du (unabhängig ob Du das Recht dazu hast) außerordentlich kündigen willst, musst Du diese außerordentliche Kündigung Deinem Vertragspartner gegenüber auch so aussprechen.
 
  • Sobnderkündigungsrecht? Beitrag #4
Zusammenfassend:
Vielleicht ist es noch zu retten, wenn Du
- sofort in Erfahrung bringst, ob Dir das Sonderkündigungsrecht zusteht, und falls ja, dieses direkt gegenüber Unitymedia umgehend zur Geltung bringst, und dann
- Deinen neuen Provider darauf hinweist, dass ein anderer, früherer Vertragsbeginn gewünscht ist.

Ansonsten bleibst Du bis November mit ab März erhöhter Grundgebühr Kunde.
 
  • Sobnderkündigungsrecht? Beitrag #5
Oder - insofern du ein Sonderkündigungsrecht hast - beim neuen Anbieter alles widerrufen/stornieren (bei der Gelegenheit auch nochmal beim neuen Anbieter darum bitten, die Kündigung bei UM zurückzuziehen).
Dann bei UM hilfsweise vielleicht auch nochmal die "ordentliche" Kündigung zurückziehen und außerordentlich kündigen.
Mit der Kündigungsbestätigung (jetzt zum 28.02.) kannst du dann nochmal zum neuen Anbieter gehen, einen Vertrag abschließen, mit Hinweis, dass dieser zu diesem Termin starten soll.

Könnte allerdings alles ein wenig knapp werden ... deshalb erst mal - wie hier schon geschrieben - nach Sonderkündigungsrecht erkundigen und dann mal beim neuen Anbieter nachfragen, ob er diesen Vertrag noch umgewurstelt kriegt (sei es nun, dass du bei UM zum 28.02. kündigst oder das dem neuen Anbieter - falls gewünscht - überlässt). Falls die Aussagen dort nicht eindeutig und überzeugend klingen, würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und widerrufen.

So oder so besteht die Gefahr, dass das bis zum 28.02. zu knapp wird (ein lokaler Anbieter hier bei mir meinte mal, er bräuchte eine Vorlaufzeit von 4-6 Wochen).
Also evtl. bleibt dir jetzt schon gar nichts anderes mehr übrigt, als bis November zu warten ...

Du könntest auch alternativ bei UM fragen, ob du eine kleine Vergünstigung kriegst, wenn du die Kündigung zurückziehst und den Vertrag einfach OHNE NEUE LAUFZEIT weiterlaufen lässt.
Wenn sich UM darauf einlassen würde, hättest du wenigstens die Preiserhöhung bis November aufgefangen und könntest dann immer noch in Ruhe erneut einen Vertragswechsel einleiten.
 
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