Unitymedia Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden

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  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #1
Reiner_Zufall

Reiner_Zufall

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Das wird mal interessant, gerade für Kunden mit Veträgen vor dem 1.4.2013 bei UM

http://winfuture.mobi/news/96121
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #2
Das hört sich gut an.
Eventuell könnte man ja jetzt die Herausgabe der SIP Creditials trotz Providerbox verlangen, das würde wohl etlichen Nutzern entgegenkommen. :D

Gruß Andreas
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #3
Das hört sich gut an.
Eventuell könnte man ja jetzt die Herausgabe der SIP Creditials trotz Providerbox verlangen, das würde wohl etlichen Nutzern entgegenkommen. :D
Wo ist da der Zusammenhang?
- Die Kunden mit Standardgateway haben VOC.
- Bei den UM-Fritzen in BaWü kann man trotz SIP nicht eingreifen
- Bei den sonstigen UM-Fritzen soll man angeblich die SIP-Daten anfordern können.

Das einzige das so fällt, ist die Beschränkung auf Kunden ohne aktualisierten Vertrag nach 2012.
Das sind wahrscheinlich gewaltige Mengen, die tatsächlich auch noch wechseln wollen :glück:
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #4
Und auch hier

Urteil: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden

http://www.digitalfernsehen.de/Urteil-Routerfreiheit-gilt-auch-fuer-Bestandskunden.149651.0.html

MfG
Mops21
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #5
Ich warte ja vor allem noch drauf, dass der erste Businesskunde klagt, damit er seine satischen IPs mit eigenem Router nutzen kann ...
Die Kunden mit Standardgateway haben VOC
Spielt doch keine Rolle. Das Gesetz sagt, der Provider musss alle notwendigen Daten rausrücken - das bedeutet also nur, dass er ggf. seine Systeme so einstellen muss, dass das auch funktioniert - also die Kunden auf SIP umstellen, denn in der Schnittstellenbeschreibung steht ja drin, dass SIP gemacht wird.
(Als ich noch mein 3212 von UM hatte konnte ich die SIP Zugansgdaten dort übrigens auslesen - nur nicht sinnvoll verwenden...)
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #6
Es ist immer nur von Routerzwang die Rede - Nicht von SIP-Herausgabe von Providergeräten. Das ist was anderes.
Wenn du ein eigenes Modems beschaffst, wirst du auf SIP umgestellt und bekommst die Daten.
Die Telefonie der 3212 lief imho mit VOC, nicht mit SIP.

Die Folge dieses Urteils ist nur, dass auch die Uraltkunden bedient werden müssen.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #7
Golem hat dazu eine geschrieben, weitere Klagen werden folgen müssen. UM z.B. besteht weiterhin darauf, dass dies für Altverträge von vor 2013 nicht gilt. Ich selbst habe so einen Vertrag und wurde ohne Probleme auf einen eigenen Router umgestellt. Technische Gründe sind also keinesfalls vorhanden.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #8
Die Telefonie der 3212 lief imho mit VOC, nicht mit SIP.
Das war zumindest anfangs so. In den letzten Jahren konnte ich im Webinterface des Modems sogar die SIP Protokollnachrichten (REGISTER,INVITE,etc.) und lauter weitere Debug Infos einsehen. War sehr spannend!

Leider hab ich keine Screenshots gemacht.

Technische Gründe gibt es in der Tat keine, wohl eher organisatorische und kaufmännische :)
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #9
Spielt doch keine Rolle. Das Gesetz sagt, der Provider musss alle notwendigen Daten rausrücken - das bedeutet also nur, dass er ggf. seine Systeme so einstellen muss, dass das auch funktioniert
So ganz stimmt das nicht:

Das Gesetz besagt, dass der Provider in der Schnittstellenbeschreibung beschreiben muss, wie ein geeignetes Endgerät aufgebaut sein muss und der Kunde dann in der Pflicht ist, ein geeignetes Gerät zu verwenden.

Falls in der Schnittstellenbeschreibung des Providers "Teutsche Delekom" drinsteht, dass für VoIP nicht VOC oder SIP, sondern das Protokoll "Teusche Delekom Voice Protocol" verwendet wird und auch noch eine Beschreibung dieses Protokolls dabei ist, hast du schlichtweg Pech gehabt, wenn es keinen Hersteller gibt, der entsprechende Modems und Router verkauft.

Wenn es anders wäre, könntest du dir einen DSL- oder Glasfaser-Router kaufen und dann von UnityMedia verlangen, dass sie dich nicht per Kabel, sondern per DSL oder Glasfaser versorgen. Schließlich müsste der Provider ja dafür sorgen, dass beliebige Endgeräte des Kunden auch funktionieren.
Eventuell könnte man ja jetzt die Herausgabe der SIP Creditials trotz Providerbox verlangen, das würde wohl etlichen Nutzern entgegenkommen
Das Gesetz erlaubt dir, ein eigenes Endgerät anzuschließen.

Das Gesetz erlaubt dir nicht, mit einem Gerät, das nicht dir gehört und das du auch nicht gemietet hast, sondern das dir ein Fremder (nämlich der Provider) kostenlos (!) zur Verfügung stellt, zu machen was du willst.
Ich warte ja vor allem noch drauf, dass der erste Businesskunde klagt, damit er seine satischen IPs mit eigenem Router nutzen kann ...
... woraufhin UnityMedia sich die eigenen Dokumente nochmal durchlesen könnte:

In der Schnittstellenbeschreibung steht drin, dass ALLE Kunden (also strenggenommen auch Bussiness-Kunden) per IPv6 versorgt werden und die Anbindung ans IPv4-Internet ausschließlich per DS-Lite erfolgt.

Es ist übrigens das gleiche Gesetz (das FTEG), das jeden Provider dazu verpflichtet, sich ausnahmslos an diese Beschreibung zu halten.

Es wäre relativ leicht zu begründen, warum der statische Adressbereich 192.0.2.2 bis 192.0.2.6 mit einem eigenen Router aus technischen Gründen nicht nutzbar ist, und man dem Kunden daher einen neuen statischen Adressbereich zuweisen muss: 2001:db8:1234::2 bis 2001:db8:1234::6 - zumindest sofern im Vertrag nur von "IP-Adresse" und nicht von "IPv4-Adresse" die Rede ist.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #10
Spielt doch keine Rolle. Das Gesetz sagt, der Provider musss alle notwendigen Daten rausrücken - das bedeutet also nur, dass er ggf. seine Systeme so einstellen muss, dass das auch funktioniert
So ganz stimmt das nicht:

Das Gesetz besagt, dass der Provider in der Schnittstellenbeschreibung beschreiben muss, wie ein geeignetes Endgerät aufgebaut sein muss und der Kunde dann in der Pflicht ist, ein geeignetes Gerät zu verwenden.
Joa, aber das ist ja für Bestandskunden und Neukunden nicht unterschiedlich.
Meine Kommentar zielte darauf ab, dass ich jetzt als Altkunde einfach anrufen und meine Endgeräte-Daten durchgeben und die SIP Daten verlangen würde. Egal, ob ich vorher VOC oder Rauchzeichen hatte.
In der Schnittstellenbeschreibung steht drin, dass ALLE Kunden (also strenggenommen auch Bussiness-Kunden) per IPv6 versorgt werden und die Anbindung ans IPv4-Internet ausschließlich per DS-Lite erfolgt.
Hält sich UM etwa nicht an die eigene Schnittstellenbeschreibung?

Ich sag es mal ganz deutlich: Mir ist die Schnittstellenbeschreibung in dieser Hinsicht völlig latte, weil UM die selbst geschrieben hat. Wenn sie in meinen Vertrag reinschreiben, dass ich 5 statische IP Adressen kriege, und das nicht mit ihrer eigenen Schnittstellenbeschreibung kompatibel ist, dann ist das deren Problem, nicht meins. Das wäre so als würde ich von meinen 40 Euro Grundgebühr nur 30 zahlen, weil beim bargeldlosen Zahlungsverkehr halt Transaktionsgebühren anfallen, tut mir leid, kann man nix machen. Sie können sich ja das Geld in bar abholen, dann bekommen sie die ganze Summe.

Oder wie?
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #11
Joa, aber das ist ja für Bestandskunden und Neukunden nicht unterschiedlich.
Eine korrekte Schnittstellenbeschreibung wäre für Alt- und Neukunden DEFINITIV unterschiedlich. Nur ein Beispiel:

In der aktuellen Schnittstellenbeschreibung steht drin, dass alle Kunden DS-Lite bekommen; in einer Schnittstellenbeschreibung für Altverträge müsste drinstehen, dass alle Kunden IPv4 bekommen...

Ich bin mir nicht sicher, ob Provider verpflichtet sind, Schnittstellenbeschreibungen für Altverträge zu veröffentlichen.

In einer solchen Schnittstellenbeschreibung würde aber drinstehen, dass die Kunden VoC und kein SIP bekommen.
Meine Kommentar zielte darauf ab, dass ich jetzt als Altkunde einfach anrufen und meine Endgeräte-Daten durchgeben und die SIP Daten verlangen würde. Egal, ob ich vorher VOC oder Rauchzeichen hatte.
Dann bekommst du folgende Antwort:
- Ihr Modem oder Router wird zur Zeit per Telefonanruf provisioniert ...
- SIP-Daten: Laut DOCSIS 2.0-Spezifikation nicht notwendig, da VoC verwendet wird
Es gab heiße Diskussionen, ob die Sache mit dem "Modem wird per Telefonanruf provisioniert" gesetzlich legal ist.

Die Antwort "für Dienst XYZ sind keine Zugangsdaten notwendig", wäre allerdings definitiv zulässig, wenn es der Wahrheit entspricht.
Hält sich UM etwa nicht an die eigene Schnittstellenbeschreibung?
Was neue Bussiness-Verträge angeht: Meines Wissens ja. Ich bin aber nicht sicher, ob es noch eine zweite Schnittstellenbeschreibung gibt.

Bei Altverträgen: Siehe oben
Wenn sie in meinen Vertrag reinschreiben, dass ich 5 statische IP Adressen kriege, und das nicht mit ihrer eigenen Schnittstellenbeschreibung kompatibel ist, dann ist das deren Problem, nicht meins.
Durchaus möglich, dass man bei Verträgen ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn vertraglich vereinbarte Pflichten aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr einzuhalten sind. In diesem Fall könnte Unitymedia deinen Vertrag einfach kündigen, da sie den Vertrag aufgrund des geänderten Gesetzes nicht mehr einhalten können.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #12
Euere Diskussion ist schlicht und einfach schwachsinnig.
Ich möchte nochmals auf den von "dummer Weise" verlinkten Golem-Artikel verweisen, in dem die Verbraucherzentrale ausdrücklich darauf hinweist, dass das Urteil nur für diesen Provider gilt.
Desweiteren steht in dem Artikel sinngemäß, dass sich UM davon in ihrer Politik unbeeindruckt zeigt.

Im deutschen Text zur Routerfreiheit finde ich nirgends auch nur annähernd irgendwelche Passagen, die irgendwas mit euerer Diskussion zu tun haben.
Ob das im englischen Text, vielleicht gibt es auch noch was ähnloiches auf Mandarin oder Suaheli, definiert ist, hat für deutsches Vertragsrecht keinerlei Bedeutung.

Um es nochmal klarzustellen:
Mir wäre es recht, wenn man auch ohne eigenes Endgerät Sip-Daten bekommen könnte.
Das hätte dann allerdings zur Folge, dass die Telefonfunktionalität im z.B. 3212 ausgeschaltet ist.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #13
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #14
Euere Diskussion ist schlicht und einfach schwachsinnig.
Ich möchte nochmals auf den von "dummer Weise" verlinkten Golem-Artikel verweisen, in dem die Verbraucherzentrale ausdrücklich darauf hinweist, dass das Urteil nur für diesen Provider gilt.
Nicht ganz:

Ein Gerichtsurteil ist nichts anderes, als dass ein Richter sich ein Gesetz durchliest und dann entscheidet, was das Gesetz für einen ganz bestimmten Fall besagt.

Der Richter hat zwar nur entschieden, was das Gesetz im Fall dieses Providers besagt, aber das Gesetz gilt für alle Provider, so dass der Richter bei einem Gerichtsprozess gegen einen anderen Provider mit Sicherheit genau so entschieden hätte, wenn die Randbedingungen dieseleben sind.

(Wir wissen aber nicht, ob die Randbedingungen bei dem entsprechenden Provider dieselben waren wie bei Unitymedia.)
Im deutschen Text zur Routerfreiheit finde ich nirgends auch nur annähernd irgendwelche Passagen, die irgendwas mit euerer Diskussion zu tun haben.
Wenn ich den letzten Diskussionsbeitrag richtig verstanden habe, ging es darum, dass bestimmte Features in Buissinessverträgen nur mit geliehenem und nicht mit eigenem Router möglich sind.

Das FTEG ist an dieser Stelle ganz eindeutig: "Alle Dienste" müssen uneingeschränkt auch mit einem eigenen Gerät möglich sein.

Zumindest was Neuverträge angeht, ist es also nicht zulässig zu sagen: "Das Feature XY (konkret: statische IP-Adressen) geht nur im Zusammenhang mit einem geliehenen Router."
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #15
Und auch jetzt hier

Auch Bestandskunden haben Recht auf Routerwahl

https://www.computerbase.de/2017-02/routerfreiheit-bestandskunden-kein-routerzwang/

MfG
Mops21
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #16
Hallo ihr

Routerfreiheit erweist sich als Erfolgsmodell

Mehr Marktvielfalt dank Zwanglosigkeit. Ein Jahr nach Abschaffung des Routerzwangs wird Bilanz gezogen. Gibt es keinerlei Nachteile bei der Endgerätefreiheit?

http://www.digitalfernsehen.de/Routerfreiheit-erweist-sich-als-Erfolgsmodell.155255.0.html

MfG
Mops21
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #17
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #18
Pressemitteilung: Unsere Mitglieder sind relevant (bitte glaubt uns)
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #19
... http://www.digitalfernsehen.de/Routerfreiheit-erweist-sich-als-Erfolgsmodell.155255.0.html ...
Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät bringt vor allem Vorteile für den Verbraucher. Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt.

Wo steigt die denn bitte? Sind immer noch die selben Geräte wie vorher :'D

Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt. Jeder kann genau das Produkt finden, dass seinen Anforderungen entspricht.

Wenn sie mir noch sagen wo...also ich würde sagen, dass gerade für Kabelnutzer das alles nicht so wirklich rosig aussieht. Aber vielleicht muss man auch gelten lassen, dass ein Jahr für die Entwicklung von offenen Geräten wirklich keine so lange Zeit ist. Vielleicht dauert es einfach noch einige Zeit.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #20
Aber vielleicht muss man auch gelten lassen, dass ein Jahr für die Entwicklung von offenen Geräten wirklich keine so lange Zeit ist. Vielleicht dauert es einfach noch einige Zeit.
Vielleicht ergraut ja der Ein oder Andere Kabelkunde noch darüber :D
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #21
... http://www.digitalfernsehen.de/Routerfreiheit-erweist-sich-als-Erfolgsmodell.155255.0.html ...
Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät bringt vor allem Vorteile für den Verbraucher. Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt.

Wo steigt die denn bitte? Sind immer noch die selben Geräte wie vorher :'D

Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt. Jeder kann genau das Produkt finden, dass seinen Anforderungen entspricht.

Wenn sie mir noch sagen wo...also ich würde sagen, dass gerade für Kabelnutzer das alles nicht so wirklich rosig aussieht. Aber vielleicht muss man auch gelten lassen, dass ein Jahr für die Entwicklung von offenen Geräten wirklich keine so lange Zeit ist. Vielleicht dauert es einfach noch einige Zeit.
Liegt vermutlich daran, dass wenn man von einem Internetanschluss redet, eigentlich damit die DSL Anschlüsse meint. Irgendwie ist Docsis immer ein Art Nebenprodukt, was entsprechend aufgefasst wird. Im DSL Bereich gibt es ja durchaus unterschiedliche Modems bzw Router, die es im Kabel nicht gibt.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #22
Irgendwie ist Docsis immer ein Art Nebenprodukt, was entsprechend aufgefasst wird.
Nur ist es mittlerweile kein Nebenprodukt mehr, wenn ich mir die steigende Anzahl der Kunden in den letzten Jahren so anschaue :winken:
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #23
Bei DSL konntest du auch schon vor der Routerfreiheit dein eigenes Modem einsetzen. Zwar nicht bei allen Anbietern, es gibt aber genug die schon immer die nötigen Zugangsdaten und Infos verteilt haben.
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #24
Bei DSL konntest du auch schon vor der Routerfreiheit dein eigenes Modem einsetzen. Zwar nicht bei allen Anbietern, es gibt aber genug die schon immer die nötigen Zugangsdaten und Infos verteilt haben.
Das ist korrekt.
Vor allem der Rosa Riese war hier immer schon sehr vorbildlich, da gab es die Daten schon von Anfang der DSL Zeiten an.
Der große Konkurrent VF hat sich da leider anders verhalten und die Daten eher nicht rausgerückt.
Bei VF gab es aber Tools und Hacks, um die Daten aus dieser komischen DSL Box auszulesen.
Im Prinzip konnte man da auch immer seine eigene Box betreiben, zumindest wurde es immer geduldet, wenn man es geschafft hatte, die Daten auszulesen. :super:
 
  • Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #25
Und auch viele lokale Anbieter sind dort schon immer sehr kulant gewesen. In unserem Fall war es damals der Dortmunder Anbieter Dokom21.
Hier hat man mit der Auftragsbestätigung die Zugangsdaten erhalten.
Und an der Hotline hat man sogar Tipps bekommen welches Modem man alternativ einsetzen kann um zB Störungen durch schlechte Leitungen zu vermeiden.
Ist halt kein Konzern sondern ein lokales Unternehmen.

Somit kam die Routerfreiheit so richtig nur für die Kabelanbieter.
Und wir sehen ja wie schlecht es bis heute umgesetzt ist.
Das Vodafone Portal hat einige Macken die zB verhindern das ein Hitron CDA-32372 aktiviert wird.
Bei UM muss mab teilweise heute noch mit der Hotline diskutieten was man da machen will...

Von der fehlenden Hardware ganz zu schweigen!
 
Thema:

Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden

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