- Gericht: Routerzwang gilt nicht für Bestandskunden Beitrag #1
Reiner_Zufall
Das wird mal interessant, gerade für Kunden mit Veträgen vor dem 1.4.2013 bei UM
http://winfuture.mobi/news/96121
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Wo ist da der Zusammenhang?Das hört sich gut an.
Eventuell könnte man ja jetzt die Herausgabe der SIP Creditials trotz Providerbox verlangen, das würde wohl etlichen Nutzern entgegenkommen.![]()
Spielt doch keine Rolle. Das Gesetz sagt, der Provider musss alle notwendigen Daten rausrücken - das bedeutet also nur, dass er ggf. seine Systeme so einstellen muss, dass das auch funktioniert - also die Kunden auf SIP umstellen, denn in der Schnittstellenbeschreibung steht ja drin, dass SIP gemacht wird.Die Kunden mit Standardgateway haben VOC
Das war zumindest anfangs so. In den letzten Jahren konnte ich im Webinterface des Modems sogar die SIP Protokollnachrichten (REGISTER,INVITE,etc.) und lauter weitere Debug Infos einsehen. War sehr spannend!Die Telefonie der 3212 lief imho mit VOC, nicht mit SIP.
So ganz stimmt das nicht:Spielt doch keine Rolle. Das Gesetz sagt, der Provider musss alle notwendigen Daten rausrücken - das bedeutet also nur, dass er ggf. seine Systeme so einstellen muss, dass das auch funktioniert
Das Gesetz erlaubt dir, ein eigenes Endgerät anzuschließen.Eventuell könnte man ja jetzt die Herausgabe der SIP Creditials trotz Providerbox verlangen, das würde wohl etlichen Nutzern entgegenkommen
... woraufhin UnityMedia sich die eigenen Dokumente nochmal durchlesen könnte:Ich warte ja vor allem noch drauf, dass der erste Businesskunde klagt, damit er seine satischen IPs mit eigenem Router nutzen kann ...
Joa, aber das ist ja für Bestandskunden und Neukunden nicht unterschiedlich.So ganz stimmt das nicht:Spielt doch keine Rolle. Das Gesetz sagt, der Provider musss alle notwendigen Daten rausrücken - das bedeutet also nur, dass er ggf. seine Systeme so einstellen muss, dass das auch funktioniert
Das Gesetz besagt, dass der Provider in der Schnittstellenbeschreibung beschreiben muss, wie ein geeignetes Endgerät aufgebaut sein muss und der Kunde dann in der Pflicht ist, ein geeignetes Gerät zu verwenden.
Hält sich UM etwa nicht an die eigene Schnittstellenbeschreibung?In der Schnittstellenbeschreibung steht drin, dass ALLE Kunden (also strenggenommen auch Bussiness-Kunden) per IPv6 versorgt werden und die Anbindung ans IPv4-Internet ausschließlich per DS-Lite erfolgt.
Eine korrekte Schnittstellenbeschreibung wäre für Alt- und Neukunden DEFINITIV unterschiedlich. Nur ein Beispiel:Joa, aber das ist ja für Bestandskunden und Neukunden nicht unterschiedlich.
Dann bekommst du folgende Antwort:Meine Kommentar zielte darauf ab, dass ich jetzt als Altkunde einfach anrufen und meine Endgeräte-Daten durchgeben und die SIP Daten verlangen würde. Egal, ob ich vorher VOC oder Rauchzeichen hatte.
Es gab heiße Diskussionen, ob die Sache mit dem "Modem wird per Telefonanruf provisioniert" gesetzlich legal ist.- Ihr Modem oder Router wird zur Zeit per Telefonanruf provisioniert ...
- SIP-Daten: Laut DOCSIS 2.0-Spezifikation nicht notwendig, da VoC verwendet wird
Was neue Bussiness-Verträge angeht: Meines Wissens ja. Ich bin aber nicht sicher, ob es noch eine zweite Schnittstellenbeschreibung gibt.Hält sich UM etwa nicht an die eigene Schnittstellenbeschreibung?
Durchaus möglich, dass man bei Verträgen ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn vertraglich vereinbarte Pflichten aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr einzuhalten sind. In diesem Fall könnte Unitymedia deinen Vertrag einfach kündigen, da sie den Vertrag aufgrund des geänderten Gesetzes nicht mehr einhalten können.Wenn sie in meinen Vertrag reinschreiben, dass ich 5 statische IP Adressen kriege, und das nicht mit ihrer eigenen Schnittstellenbeschreibung kompatibel ist, dann ist das deren Problem, nicht meins.
:super:Mir wäre es recht, wenn man auch ohne eigenes Endgerät Sip-Daten bekommen könnte.
Im nachgeschalteten Router ist die Telefonie eh besser aufgehoben. :super:Das hätte dann allerdings zur Folge, dass die Telefonfunktionalität im z.B. 3212 ausgeschaltet ist.
Nicht ganz:Euere Diskussion ist schlicht und einfach schwachsinnig.
Ich möchte nochmals auf den von "dummer Weise" verlinkten Golem-Artikel verweisen, in dem die Verbraucherzentrale ausdrücklich darauf hinweist, dass das Urteil nur für diesen Provider gilt.
Wenn ich den letzten Diskussionsbeitrag richtig verstanden habe, ging es darum, dass bestimmte Features in Buissinessverträgen nur mit geliehenem und nicht mit eigenem Router möglich sind.Im deutschen Text zur Routerfreiheit finde ich nirgends auch nur annähernd irgendwelche Passagen, die irgendwas mit euerer Diskussion zu tun haben.
... http://www.digitalfernsehen.de/Routerfreiheit-erweist-sich-als-Erfolgsmodell.155255.0.html ...
Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät bringt vor allem Vorteile für den Verbraucher. Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt.
... http://www.digitalfernsehen.de/Routerfreiheit-erweist-sich-als-Erfolgsmodell.155255.0.html ...Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät bringt vor allem Vorteile für den Verbraucher. Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt.
Wo steigt die denn bitte? Sind immer noch die selben Geräte wie vorher :'D
Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt. Jeder kann genau das Produkt finden, dass seinen Anforderungen entspricht.
Vielleicht ergraut ja der Ein oder Andere Kabelkunde noch darüberAber vielleicht muss man auch gelten lassen, dass ein Jahr für die Entwicklung von offenen Geräten wirklich keine so lange Zeit ist. Vielleicht dauert es einfach noch einige Zeit.
Liegt vermutlich daran, dass wenn man von einem Internetanschluss redet, eigentlich damit die DSL Anschlüsse meint. Irgendwie ist Docsis immer ein Art Nebenprodukt, was entsprechend aufgefasst wird. Im DSL Bereich gibt es ja durchaus unterschiedliche Modems bzw Router, die es im Kabel nicht gibt.... http://www.digitalfernsehen.de/Routerfreiheit-erweist-sich-als-Erfolgsmodell.155255.0.html ...Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät bringt vor allem Vorteile für den Verbraucher. Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt.
Wo steigt die denn bitte? Sind immer noch die selben Geräte wie vorher :'D
Die Auswahl an innovativen, leistungsfähigen Produkten steigt. Jeder kann genau das Produkt finden, dass seinen Anforderungen entspricht.
Wenn sie mir noch sagen wo...also ich würde sagen, dass gerade für Kabelnutzer das alles nicht so wirklich rosig aussieht. Aber vielleicht muss man auch gelten lassen, dass ein Jahr für die Entwicklung von offenen Geräten wirklich keine so lange Zeit ist. Vielleicht dauert es einfach noch einige Zeit.
Nur ist es mittlerweile kein Nebenprodukt mehr, wenn ich mir die steigende Anzahl der Kunden in den letzten Jahren so anschaue :winken:Irgendwie ist Docsis immer ein Art Nebenprodukt, was entsprechend aufgefasst wird.
Das ist korrekt.Bei DSL konntest du auch schon vor der Routerfreiheit dein eigenes Modem einsetzen. Zwar nicht bei allen Anbietern, es gibt aber genug die schon immer die nötigen Zugangsdaten und Infos verteilt haben.