Urteil gegen die Unitymedia WiFiSpots: Kunde muss Zustimmung geben <r>Vor fast einem Jahr hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Provider Unitymedia geklagt, nach dem der Anbieter die Aktivierung der öffentlichen WLAN-Hotspots bei seinen Kunden gestartet hatte. Nur wer aktiv widersprach, konnte den WifiSpot von seinem Anschluss aus verhindern. Nun gibt es ein Urteil.<br/>
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Das Landgericht Köln hat nun die Entscheidung bekannt gegeben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Standpunkt vertreten, dass die nachträgliche Vertragsänderung von Unitymedia, die die Aktivierung der WifiSpots ohne Genehmigung des Kundens auf den Weg bringen sollte, so nicht hinnehmbar ist. Die Verbraucherzentrale wollte für die Kunden erreichen, dass die Aktivierung "nur mit Zustimmung des Kunden" möglich sein dürfte und hat nun vor Gericht Recht bekommen. Die Richter haben laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Unitymedia untersagt, das separate WLAN-Signal ohne Einverständnis der Kunden für Dritte zu aktivieren.<br/>
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1,5 Millionen WifiSpots<br/>
Zuvor hatte sich Unitymedia im vergangenen Jahr über eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hinweggesetzt und mit der Aktivierung der Hotspots begonnen. Laut Plan wollte das Unternehmen bis Ende 2016 so rund 1,5 Millionen WifiSpots und damit eines der größten WLAN-Angebote in ganz Deutschland schaffen. Für Neukunden hat der Anbieter die WifiSpot-Freigabe mittlerweile in die Verträge mit aufgenommen. <br/>
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Bestandskunden, bei denen die WifiSpot-Aktivierung nachträglich als Vertragsänderung hinzukam, müssten nun nach dem Urteil des Landgerichts erneut angeschrieben werden, um ihre Zustimmung für die Hotspot-Freigabe einzuholen. <br/>
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Der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski weist nun in einer Stellungnahme daraufhin hin, dass man dieses Urteil als wegweisendes Signal sieht: "Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Unitymedia muss nun im Nachhinein das Einverständnis seiner Kunden einholen oder die WiFiSpot-Funktion ohne Wenn und Aber abschalten." <br/>
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Unitymedia gibt es anders als von der Verbraucherzentrale dazu auch noch keine öffentliche Stellungnahme oder Ankündigung, was nun als nächstes passiert.<br/>
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Quelle: Winfuture / Verbraucherschutz <br/>
Pessemitteilung vom 08.06.2017 <URL url="https://www.verbraucherzentrale.nrw/link1218696A.html"><s>
</s>Pressemittteilung<e></e></URL></r>