Unitymedia Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü

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  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #1

Jochen73

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Hallo UM Forum,

folgendes Problem mit UM

ich bin zum 1.3. von NRW nach BaWü gezogen in die Wohnung meiner Eltern die auch UM haben.

mein Vertrag in NRW 3Play120 habe ich mit einer Meldebescheinigung gekündigt und die freundliche Dame am Telefon hat mir gesagt das ich sogar Sonderkndigungsrecht habe weil NRW und BaWü ´Unterschiedliche´ Firmen sind. Gemacht getan.

2. Telefonat mit UM da schriftliche Bestátigung zum Ende der Laufzeit in der EMail stand. Der MA von UM sagte mir die erste MA hat Blödsinn erzählt, alles nicht möglich da meine Eltern ja auch UM versorgt werden. Punkt

die Kröte habe ich dann geschluckt da ich eh wieder auf der Suche nach einer neuen Wohnung war.

zum 1. Juli ziehe ich in eine NEUE eigene Wohnung in BaWü die auch UM versorgt werden kann, deswegen habe ich bei UM einen Umzug angeküngt (von meinen Eltern in die Eigene) die Hotline hat mir das bestätigt und es würde sich nochmal jemand melden wegen Installation und Überprüfung des Anschlusses bzw. der Dose in der WHG.

am 23.6. hat mich dan jemand von UM angerufen und ist dann alles nochmal mit mir durchgegangen, weil die WHG nicht den Kabelanschluss mit den Nebenkosten abrechnet sondern ich das selbst bezahlen muss (ca. 20Euro), er hal tmir alles supergenau erklärt und dann sind wir irgendwann auf die Kündigung zu sprechen gekommen.

Dann hat er mir dann auch nochmal gesagt das ich eigentlich Sonderkündigungsrecht habe und er mich auch Rückwirkend zum 1.6 (3 Monate Kündigungsfrist seit Eingang der Kündigung Ende Februar) aus dem Vertrag nehmen kann.
Da war ich erstmal erstaunt und wusste ja nicht um Alternativen zu UM bescheid. Ich bat um einen Rückruf um mich zu informieren.

Heute dann das nächste Telefonat mit UM, der MA(wieder ein anderer) hat mir dann auch nochmal alles gesagt was der vorherige MA am 23.6. alles mit mir besprochen hat und hat auch die Notiz von der Sonderkündigung in seinem System.

JETZT der Hammer. der MA sagt das mir Blödsinn erzählt wurde und ich kein Sonderkündigungsrecht habe es sein ja die gleiche Firma und kann in der neuen WHG versorgt werden. AUS ENDE AMEN!

jedesmal sagt ein MA von UM was anderes.

würde gerne aus dem Vertrag zum 1.7. und zur Telekom wechseln

Vielen Dank für die Hilfe
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #2
2. Telefonat mit UM da schriftliche Bestátigung zum Ende der Laufzeit in der EMail stand.
Welches Datum stand denn in der Mail?
Dieses ist ausschlaggebend (zum Ende der Mindestvertragslaufzeit), da ja bei Deinen Umzügen an allen Standorten UM verfügbar war.
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #3
Welch ein Durcheinander.
Erschwerend kommt hinzu, dass nirgends hervorgeht, um welche Verträge es sich jeweils handelt.

Wie der Umzug von NRW nach BaWü inzwischen grundsätzlich gehandelt wird, weiss ich nicht. Es spricht aber einiges dafür, dass das kein Sonderkündigungsrecht beinhaltet, da Kabelbw schon lange Geschichte ist.
Aber du machtest einen Umzug zu deinen Eltern, also Verwandten. Hier kann man das so regeln, dass der höherwertige Vertrag erhalten bleibt und der andere wegfällt.

Wenn du 3Pöay hast, kommt es darauf an, ob du in der neuen Wohnung schlechter gestellt wirst oder nicht (Basiskosten in NK enthalten oder nicht)
Wenn du plötzlich diese Kosten voll berappen musst, hast du alle Möglichkeiten von der Komplettkündigung bis zum Wechsel auf adäquaten 2-play-Vertrag und natürlich auch löhnen.
Diese Variante wäre dann wohl auch beim Umzug zu deinen Eltern möglich gewesen.
Bei 2Play spielt das keine Rolle. Du kannst ja auch über andere Quellen TV gucken.
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #4
jedesmal sagt ein MA von UM was anderes.
Wieso ließt du eigentlich nicht mal deinen Vertrag und informierst dich über deine entsprechenden Rechte und setzt dann ggf. deinen Anspruch auch durch?
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #5
Du hast ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten nach der ersten dokumentierten erstmeldung.

Bei jeden Umzug von einem Bundesland ins andere.
Die MA's mit denen du gesprochen hast sollen mal in ihrer Wissensdatenbank nachschauen, dort steht das drin.
Oder einfach mal ihre aktuellen Schulungsunterlagen anschauen.
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #6
Du hast ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten nach der ersten dokumentierten erstmeldung.

Bei jeden Umzug von einem Bundesland ins andere.

Um es etwas genauer zu machen:

Siehe 1) § 46 IIX TKG:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Eigentlich ist damit alles gesagt. Ergänzend steht in AGBs ("Besondere Geschäftsbedingungen Internet und Telefonie der Unitymedia NRW GmbH (in NRW), der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (in Hessen) bzw. der Unitymedia BW GmbH (in Baden-Württemberg), alle Aachener Str. 746–750, 50933 Köln (nachfolgend jede für ihre Region „Kabelnetzbetreiber“)"), z.B. Tz. 5.5:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, hat der Kabelnetzbetreiber einen Anspruch auf Schadensersatz. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

Witzigerweise hat also die "erste" Damen recht:
Unitymedia NRW GmbH kann dich in BW nicht versorgen, damit hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dass Unitymedia BW GmbH dies kann ist unerheblich -- Funny Shit, war mir auch nicht bewusst xD
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #7
DIE WENDE !

heute hat sich nochmal der 3. MA gemeldet und sich entschuldigt das er sich einen Tag später wie eigentlich versprochen meldet. Er hat das durcheinander in meinem System schon gelesen das dort von den anderen MAnotiert wurde. Er sagte mir das ich ein Sonderkündigungsrechte habe und dies auch in Anspruch nehmen kann: Rückwirkend ab der ersten EMail. Wenn ich weiter bei UM bleiben möchte werde ich wie ein Neukunde bei UM BaWü behandelt ( habe ich aber dankend abgelehnt ;-)

Bestätigung per Mail ist auch sofort gekommen!

Danke Euch allen für die Hilfe :super:
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #8
Witzigerweise hat also die "erste" Damen recht:
Unitymedia NRW GmbH kann dich in BW nicht versorgen, damit hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dass Unitymedia BW GmbH dies kann ist unerheblich -- Funny Shit, war mir auch nicht bewusst xD
Im Prinzip könnte Unitymedia sogar einen Vertrag mit Kabel Deutschland machen, wenn du irgendwo hinziehst, wo es nur Kabel Deutschland gibt.

Unitymedia wäre dann ein Reseller, so wie es bei Handynetzen auch eine ganze Menge Reseller gibt, die sich ins Netz eines "richtigen" Providers einmieten.

So lange du in so einer Situation am neuen Wohnort die Leistungen bekommst, die in deinem Vertrag stehen, wirst du von Unitymedia "versorgt" und hast kein Kündigungsrecht.
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #9
Witzigerweise hat also die "erste" Damen recht:
Unitymedia NRW GmbH kann dich in BW nicht versorgen, damit hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dass Unitymedia BW GmbH dies kann ist unerheblich -- Funny Shit, war mir auch nicht bewusst xD
Im Prinzip könnte Unitymedia sogar einen Vertrag mit Kabel Deutschland machen, wenn du irgendwo hinziehst, wo es nur Kabel Deutschland gibt.
!?!? - du hast aber den og. Beitrag schon gelesen und verstanden?
Nicht mal die verbundenen Unternehmen der "Unitymedia-Gruppe" zwischeneinander haben (offensichtlich) so ein Abkommen sodass ein Kunde eben wegen unterschiedlicher Anbieter in Hessen, NRW und BW (=für dich alles "Unitymedia" - oder was auch immer für dich "Unitymedia" sein soll) eben das Recht zur Sonderkündigung hat. Unitymedia ist eben nicht Unitymedia.

Alles andere zu hätte, könnte, wäre ist doch vollkommen egal.
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #11
!?!? - du hast aber den og. Beitrag schon gelesen und verstanden?
Nicht mal die verbundenen Unternehmen der "Unitymedia-Gruppe" zwischeneinander haben (offensichtlich) so ein Abkommen ...
Das habe ich schon verstanden.

Ich wollte aber darauf hinweisen, dass es (a) in Zukunft und (b) bei anderen Providern durchaus möglich ist, dass solche Verträge gemacht werden.
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #12
!?!? - du hast aber den og. Beitrag schon gelesen und verstanden?
Nicht mal die verbundenen Unternehmen der "Unitymedia-Gruppe" zwischeneinander haben (offensichtlich) so ein Abkommen ...
Das habe ich schon verstanden.

Ich wollte aber darauf hinweisen, dass es (a) in Zukunft und (b) bei anderen Providern durchaus möglich ist, dass solche Verträge gemacht werden.

Ja, wenn UM irgendwann auf dem Mond verfügbar ist, hat man, wenn man dorthin zieht, natürlich kein Sonderkündigungsrecht mehr :bumper:
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #14
Ja, wenn UM irgendwann auf dem Mond verfügbar ist, hat man, wenn man dorthin zieht, natürlich kein Sonderkündigungsrecht mehr :bumper:
Entschuldigung. Ich habe meinen Beitrag nochmal ändern wollen, bevor du geantwortet hast.

Die Änderung hätte so ausgsehen:
Alles andere zu hätte, könnte, wäre ist doch vollkommen egal.
Den Beitrag, den du geschrieben hast, kann man auch in zwei Monaten noch lesen.

Ich will lediglich den Lesern (in zwei Monaten / zwei Jahren / ...) klar machen, dass sich die Situation bis dahin geändert haben könnte, obwohl es bis dahin keine Gesetzesänderung gegeben hat und die Unternehmen immer noch die gleichen sind.

Nicht, dass die Leser dann z.B. bereits bei der Telekom ihren Anschluss bestellen, weil sie deinen Beitrag gelesen haben und ja ins "Kabel Deutschland-Gebiet" ziehen und später gesagt bekommen, dass Unitymedia die Leistungen auch dort "erbringen" kann (weil es inzwischen so einen Vertrag zwischen UM und KD gibt).

Der Kunde mit seinen zwei Verträgen - wenn's blöd läuft für 23 Monate - ist dann der Dumme.
 
  • Sonderkündigung Umzug NRW nach BaWü Beitrag #15
Vereinbahrungen mit Vodafone halte ich nicht für sehe realistisch. Da hängen zu viele Fragen dran wie SLAs, Haftung, Abrechnung und Kundenservice.

Aber Vereinbahrungen innerhalb der drei UM-Gesellschaften oder was ich noch am ehesten glaube: die Zusammenführung der drei Gesellschaften im Wege einer Verschmelzung o.ä. das wäre eine Gesamtrechtsnachfolge und unmittelbar mit der Eintragung rechtswirksam..ohne zusätzliche Abkommen usw.

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