Unitymedia Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern
Diskutiere Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo,
Ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation. Ein Techniker von Unitymedia hat festgestellt, dass unser aktueller Kabelanschluss...
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #1
Hallo,
Ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation. Ein Techniker von Unitymedia hat festgestellt, dass unser aktueller Kabelanschluss defekt ist und dadurch das Internet nicht ordnungsgemäß funktioniert und sehr häufig abstürzt. Fernsehen geht bisher ohne Probleme. Unitymedia möchte daher einen neuen Anschluss verlegen lassen.
Meine Frage ist, ob mein Vermieter diese Modernisierung verweigern kann, obwohl im Mietvertrag Kabelfernsehen in den Nebenkosten mit abgerechnet wird und dieser momentan defekt ist bzw. eine Störung (bzgl. des Internets) aufweist.
Vielen Dank im Voraus.
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #2
Meine Frage ist, ob mein Vermieter diese Modernisierung verweigern kann, obwohl im Mietvertrag Kabelfernsehen in den Nebenkosten mit abgerechnet wird und dieser momentan defekt ist bzw. eine Störung (bzgl. des Internets) aufweist.
Vermutlich ja.
Über die Nebenkosten wird ja nur die Kabelgrundgebühr abgerechnet, und da TV fehlerfrei läuft, gibt es seitens des Vermieters auch keinen Mangel, auch wenn die Hausinstallation marode sein sollte.
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #3
Habe ich mir schon gedacht. Allerdings könnte man doch auch argumentieren, dass der Kabelanschluss bereits einen defekt aufweist und jederzeit auch das Fernsehen ausfallen kann. Also muss doch davon ausgegangen werden, dass früher oder später modernisiert werden muss, oder ?
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #4
Habe ich mir schon gedacht. Allerdings könnte man doch auch argumentieren, dass der Kabelanschluss bereits einen defekt aufweist und jederzeit auch das Fernsehen ausfallen kann. Also muss doch davon ausgegangen werden, dass früher oder später modernisiert werden muss, oder ?
So kannst Du aber erst argumentieren, wenn es tatsächlich ausgefallen ist, dann muss der Vermieter reagieren.
Hast Du denn keine Möglichkeit, eine separate Leitung vom Keller in Deine Wohnung zu ziehen :kratz:
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #5
Der Vermieter hat die Verlegung der neuen Leitung (noch) nicht verweigert und ist grundsätzlich dafür. Allerdings weigert er sich das Formular bzw. die Einwilligung für die neue Kabelverlegung zu unterschreiben, da er es mehr oder weniger für einen Freibrief hält. Er verlangt einen Technikertermin, bei welchen ihm gezeigt/erklärt wird, was gemacht werden würde. Wie ich es mitbekommen habe, hat ein weiterer Nachbar auch Probleme und bräuchte auch einen neuen Anschluss. Das ganze zieht sich jetzt schon sehr lange hin und Unitymedia scheint sich nicht mehr bei meinem Vermieter zu melden. Ich denke, es ist nur sinnlos auf Unitymedia mehr Druck auszuüben, da ich davon ausgehe, dass diese mich wieder zu meinem Vermieter schicken würden, welcher es nicht einsieht Unitymedia hinterherzulaufen.
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #6
welcher es nicht einsieht Unitymedia hinterherzulaufen.
Kann ich sogar aus sicht des Vermieters nachvollziehen.
Ich würde da UM auch nicht hinterherlaufen, es sei denn, ich würde als Vermieter im selben Objekt wohnen und wäre selbst davon betroffen. :winken:
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #7
Grundsätzlich wird über die Betriebskostenabrechnung der Kabelanschluß abgerechnet. Das wird zwar häufig als Kabelfernsehen bezeichnet, das ist aber falsch.
Wenn bei Euch bereits eine Datensteckdose vorhanden ist, muß der Vermieter dafür sorgen, daß diese auch voll umfänglich funktioniert. D.h. er kann seine Unterschrift als Eigentümer nicht grundsätzlich verweigern.
Bei einer Doippelsteckdose, bei der nur auf der einen Seite Saft drauf ist, kann er auch nicht sagen: tut doch!
Wenn natürlich größere "Umbauten" (Mauerdurchbrüche, Löcher in Decke/ Fußböden etc.) notwendig sind, ist es verständlich, das der Vermieter wissen will, was auf sein Eigentum zukommt. Ggf. kann er ja Vorschläge (im Rahmen des Möglichen) machen, wie/ wo Leitungen zu verlegen sind.
Es wäre vielleicht sinnvoll mit dem Sub von UM einen Termin zu arrangieren, um dem Vermieter gegenüber Guten Willen zu zeigen. Aber nochmal: er kann seine Zustimmung nicht grundsätzlich verweigern.
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #8
Grundsätzlich wird über die Betriebskostenabrechnung der Kabelanschluß abgerechnet. Das wird zwar häufig als Kabelfernsehen bezeichnet, das ist aber falsch.
Stimmt nicht. Genau das und nur das ist dabei. Ein einfacher Blick in die Preislisten weist das nach.
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #9
Richtig und dafür ist auch nicht Unitymedia zuständig, sondern der Objekteigentümer. Der bezahlt nur die Bereitstellung des Signals am Hausübergabepunkt. Wie das Signal in die Wohnung kommt, ist Sache des Eigentümers. Anders verhält es sich bei einem Internet-/Telefonanschluss. Hier greift die Multimedia-Gestattung und damit gestattet der Eigentümer dem Anschlussanbieterinnerhalb der Netzebene 4 bis zur Anschlussdose tätig zu werden, wenn dies zur störungsfreien Inbetriebnahme der Geräte notwendig ist. Verweigert der Eigentümer die Gestattung, dann ist die Sache für den Anschlussanbieter erledigt. Er darf dann keine Multimediaprodukte mehr anbieten oder betreiben. Die Erfahrung, die ich gemacht habe, ist die, dass UM absolut kein Interesse mehr zeigt, wenn die Multimedia-Gestattung nicht unterzeichnet, bzw. Widerufen wird. Der Eigentümer muss sich dann selbst bemühen und eine unterzeichnete Multimedia-Gestattung bei UM einreichen. Bis dahin tut sich nichts mehr.
MfG
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #10
Leider kann ich den Eigentümer da gut verstehen. Viele Subs geben sich keinerlei Mühe die Kabel "schön" zu verlegen, sondern hauptsache schnell. Was wiederum daran liegt das UM nicht nach Aufwand sondern pauschal bezahlt. Der Sub macht die die Verlegung sicher auch nach Wünschen des Eigentümers - wenn er das bezahlt ...
Gesendet von meinem STV100-4 mit Tapatalk
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #11
Leider kann ich den Eigentümer da gut verstehen. Viele Subs geben sich keinerlei Mühe die Kabel "schön" zu verlegen, sondern hauptsache schnell. Was wiederum daran liegt das UM nicht nach Aufwand sondern pauschal bezahlt. Der Sub macht die die Verlegung sicher auch nach Wünschen des Eigentümers - wenn er das bezahlt ...
Die Pauschalen betreffen aber nicht die Leitungsverlegung. Diese Positionen werden nach Metern abgerechnet und bezahlt. Wird die Leitung in Rohr oder Kanal verlegt, gilt dazu noch ein höherer Positionspreis. Wand und Deckendurchbrüche werden zusätzlich vergütet, wobei in den Pauschalen für einen Erstanschluss bereits zwei und bei einem Folgeanschluss ein Durchbruch vorhanden sind. UM hat hinsichtlich der Leitungsverlegung Vorgaben, welche eigentlich einzuhalten sind und bei Kontrollen auch überprüft werden.
MfG
-
- Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern Beitrag #12
Ich würde mal drüber nachdenken, es mal mit Überzeugungskraft zu probieren.
Man könnte einfach dem Vermieter sagen, dass er sein Eigentum ja aufwertet wenn er einen modernen Kabelanschluss in seinem Haus hat. Vielleicht ist er dem Argument ja zugänglich?
Thema:
Kann mein Vermieter den Kabelanschluss in aktueller Situation verweigern