- Kabelsperrung möglich ohne Zugang zum ÜP Beitrag #26
Wolfram
Hallo Martin.
Sehr umfangreiches Spiel diese Paragrafen und nicht so ganz einfach. Schau mal hier rein, da wird das sehr schön erläutert, was z.B. alles an Voraussetzungen da sein muss, um überhaupt in den Bereich der Erpressung zu kommen: https://www.anwalt.org/erpressung/
Falls man sein "Gegenüber" trotzdem belangen möchte, sollte man versuchen über die zuständige Polizei an die Personalien des anderen zu kommen und dann eine Strafanzeige erstatten. Kann man ja schon vielerorts online machen, da kann man sich richtig schön zum Sachverhalt auslassen, man muss nirgends Wartezeiten in Kauf nehmen und man kann sicher sein, das die Sache auch angenommen wird. Aber wenn dann bitte beide Straftatbestände aufführen und wenn`s nicht zur "Ausführung" kam dann eben mit dem Zusatz des Versuches, ist ja bei beiden Paragrafen gegeben.
Viel Erfolg, falls das mal einer versuchen möchte.
Sehr umfangreiches Spiel diese Paragrafen und nicht so ganz einfach. Schau mal hier rein, da wird das sehr schön erläutert, was z.B. alles an Voraussetzungen da sein muss, um überhaupt in den Bereich der Erpressung zu kommen: https://www.anwalt.org/erpressung/
Falls man sein "Gegenüber" trotzdem belangen möchte, sollte man versuchen über die zuständige Polizei an die Personalien des anderen zu kommen und dann eine Strafanzeige erstatten. Kann man ja schon vielerorts online machen, da kann man sich richtig schön zum Sachverhalt auslassen, man muss nirgends Wartezeiten in Kauf nehmen und man kann sicher sein, das die Sache auch angenommen wird. Aber wenn dann bitte beide Straftatbestände aufführen und wenn`s nicht zur "Ausführung" kam dann eben mit dem Zusatz des Versuches, ist ja bei beiden Paragrafen gegeben.
Viel Erfolg, falls das mal einer versuchen möchte.