Unitymedia Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Diskutiere Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, man hat ja im Fall einer Preiserhöhung durch UM ein Sonderkündigungsrecht. Ich habe gerade gegen Ende der Vertragslaufzeit meine UM...
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Hans.Bethe

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Hallo,

man hat ja im Fall einer Preiserhöhung durch UM ein Sonderkündigungsrecht. Ich habe gerade gegen Ende der Vertragslaufzeit meine UM Verträge gekündigt,
um bessere Konditionen zu verhandeln. In meinem Wohngebiet wird seit ein paar Wochen VDSL 100 angeboten und ich hatte mir schon konkret andere Anbieter
angeguckt (UM hat mir inzwischen ein gutes Angebot gemacht; das ist aber ein anderes Thema).

Jetzt ist mir aufgefallen, dass man besser nicht selber kündigen sollte, sondern zwecks der Rufnummerportierung den neuen Anbieter kündigen lässt. Einige DSL
Anbieter bieten keine nachträgliche Rufnummerportierung an! Dann kommt man ins schwitzen, wenn man selber gekündigt hat, um seine Festnetznummer(n) zu retten!

Ich hätte also besser ein VDSL Produkt zum Vertragsende mit UM bestellt und die Rufnummerportierung beauftragt. Wenn UM ein gutens Gegenangebot macht, kann
man die Bestellung beim neuen Anbieter innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Wie sieht das bei einer Preiserhöhung aus? Da muss man vermutlich auf das Soinderkündigungsrecht hinweisen und doch selber kündigen?
Hat das jemand schon mal gemacht?

Hans
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Beitrag #2
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Beitrag #3
Jetzt ist mir aufgefallen, dass man besser nicht selber kündigen soll, sondern zwecks der Rufnummerportierung den neuen Anbieter kündigen lässt. Einige DSL
Anbieter bieten keine nachträgliche Rufnummerportierung an! Dann kommt man ins schwitzen, wenn man selber gekündigt hat, um seine Festnetznummer(n) zu retten!
Wenn Du zur Telekom gehst, ist das egal.
Da kannst Du die Nummern auch nachträglich portieren.
Auch kannst Du die Nummern vorzeitig aus dem laufenden UM Vertrag herausportieren.
Das klappt beides Problemlos. :smile:
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Beitrag #4
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Beitrag #5
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Beitrag #6
Also, UM berechnet Dir für das vorzeitige Portieren und Erzeugen neuer Rufnummern einmalig 30€
Dabei ist es unerheblich, ob Du nur 1 Rufnummer oder 3 oder 6 Rufnummern portierst. Mit den 30€ ist der Vorgang bei UM abgegolten.
Bei der Telekom bekommst Du für die Portierung aus dem laufenden UM Vertrag eine Gutschrift über 70€.

Also machst Du mit der vorzeitigen Portierung noch ein sattes Plus von 40€ :smile:
 
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Beitrag #7
Anzumerken wäre hier dass es im Festnetz keinen Rechtsanspruch auf vorzeitige Portierung gibt. Unitymedia macht das aber momentan aus Kulanz problemlos mit. Das muss aber nicht so bleiben.

Wenn du den neuen Anschluss einfach per Wunschtermin aufs Ende der Laufzeit des Altvertrags bestellst, klappt das mit der Portierung, egal bei welchem Anbieter.
 
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