- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Beitrag #1
Hans.Bethe
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Hallo,
man hat ja im Fall einer Preiserhöhung durch UM ein Sonderkündigungsrecht. Ich habe gerade gegen Ende der Vertragslaufzeit meine UM Verträge gekündigt,
um bessere Konditionen zu verhandeln. In meinem Wohngebiet wird seit ein paar Wochen VDSL 100 angeboten und ich hatte mir schon konkret andere Anbieter
angeguckt (UM hat mir inzwischen ein gutes Angebot gemacht; das ist aber ein anderes Thema).
Jetzt ist mir aufgefallen, dass man besser nicht selber kündigen sollte, sondern zwecks der Rufnummerportierung den neuen Anbieter kündigen lässt. Einige DSL
Anbieter bieten keine nachträgliche Rufnummerportierung an! Dann kommt man ins schwitzen, wenn man selber gekündigt hat, um seine Festnetznummer(n) zu retten!
Ich hätte also besser ein VDSL Produkt zum Vertragsende mit UM bestellt und die Rufnummerportierung beauftragt. Wenn UM ein gutens Gegenangebot macht, kann
man die Bestellung beim neuen Anbieter innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wie sieht das bei einer Preiserhöhung aus? Da muss man vermutlich auf das Soinderkündigungsrecht hinweisen und doch selber kündigen?
Hat das jemand schon mal gemacht?
Hans
man hat ja im Fall einer Preiserhöhung durch UM ein Sonderkündigungsrecht. Ich habe gerade gegen Ende der Vertragslaufzeit meine UM Verträge gekündigt,
um bessere Konditionen zu verhandeln. In meinem Wohngebiet wird seit ein paar Wochen VDSL 100 angeboten und ich hatte mir schon konkret andere Anbieter
angeguckt (UM hat mir inzwischen ein gutes Angebot gemacht; das ist aber ein anderes Thema).
Jetzt ist mir aufgefallen, dass man besser nicht selber kündigen sollte, sondern zwecks der Rufnummerportierung den neuen Anbieter kündigen lässt. Einige DSL
Anbieter bieten keine nachträgliche Rufnummerportierung an! Dann kommt man ins schwitzen, wenn man selber gekündigt hat, um seine Festnetznummer(n) zu retten!
Ich hätte also besser ein VDSL Produkt zum Vertragsende mit UM bestellt und die Rufnummerportierung beauftragt. Wenn UM ein gutens Gegenangebot macht, kann
man die Bestellung beim neuen Anbieter innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wie sieht das bei einer Preiserhöhung aus? Da muss man vermutlich auf das Soinderkündigungsrecht hinweisen und doch selber kündigen?
Hat das jemand schon mal gemacht?
Hans