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Diskutiere Kabel zu Sat im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo Forum! Ich habe folgendes Problem: Vor ca. einem 1/2 Jahr habe ich Digital TV bei UM bestellt (2 Jahres-Vertrag für Kabelfernsehen). Nun...
  • Kabel zu Sat Beitrag #1

kabelhans

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Hallo Forum!

Ich habe folgendes Problem:
Vor ca. einem 1/2 Jahr habe ich Digital TV bei UM bestellt (2 Jahres-Vertrag für Kabelfernsehen). Nun ziehe ich um und
habe eine Wohnung, in der nur Sat Anschluss vorhanden ist. Jetzt bin ich natürlich grundsätzlich in den A*****
gekniffen, da ich ja den 2Jahres-Vertrag erfüllen -bezahlen- muss.

Kennt jemand das Problem und hat eine Lösung gefunden? Kann man z.B. den Vertrag weiterverkaufen oder, oder ,oder?
Ich nehme an, ich habe Pech gehabt, aber wer weiß...


Vielen Dank für Eure konstruktiven Antworten im Voraus.

Kabelhans
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #2
Unter Vorbehalt: Wenn in der neuen Whg. Kabel-TV techn. möglich ist, sprich Übergabepunkt ist im Keller vorhanden, dann läuft der Vertrag weiter.
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #3
Unter Vorbehalt: Wenn in der neuen Whg. Kabel-TV techn. möglich ist, sprich Übergabepunkt ist im Keller vorhanden, dann läuft der Vertrag weiter.

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich weiß nicht ob ein Übergabepunkt da ist. Aber ich denke nicht, dass der neue Vermieter sich darauf einlässt, das System zu ändern.
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #4
Dann hast du nicht die A...karte. Also Vertrag kündigen, weil in der neuen Wohnung keine Genehmigung vom Vermieter. :D
Vielleicht postet hier noch ein Hotliner und kann das bestätigen.
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #5
Dann hast du nicht die A...karte. Also Vertrag kündigen, weil in der neuen Wohnung keine Genehmigung vom Vermieter. :D
Vielleicht postet hier noch ein Hotliner und kann das bestätigen.

Hört sich ja nett an. Aber sagt UM dann nicht "ist Dein Problem", musst Dir ja keine Wohnung mit Sat suchen...?
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #6
Nö. So viel weiss ich, hat ja kein Hoheitsrecht über das Haus. UM endet am Übergabepunkt, und wenn der Vermieter neue Wohnungszuleitung widerspricht, dann Pustekuchen. :zwinker:

Edit: Bei Umzug aktiver UM-Internet Kunde, keine Genehmigung für neue Wohgzultg., dann wird der Auftrag auch storniert. :smile:
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #7
Hört sich interessant an. Können das weitere Forumsmitglieder bestätigen. Z.B. aus eigener Erfahrung?

Vielen Dank schon mal an Visitor!!
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #8
Das dürfte kein Problem darstellen... einfach ein Kündigungsschreiben (mit Erklärung) abschicken mit Bestätigung der Ummeldung deiner Person (Vertrag muss natürlich auch auf dich laufen) usw.
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #9
Ist doch ganz einfach, wenn UM keine Leistung erbringt (warum auch immer) kein Geld und kein Vertrag ;)
UM kann und darf niemanden zwingen, nur Wohnungen mit Kabelanschluss zu Mieten!

Kannst ja UM sagen, das wenn sie dir Kabel legen gehts weiter ansonsten....

LG Eddy
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #10
Du hast ganz klar ein Sonderkündigungsrecht, da UM die vertragliche zugesicherte Leistung in deiner Wohnung nicht erbringen kann, sollte dort kein Kabelanschluss vorhanden sein. Selbiges würde auch gelten, wenn du z.B. nach Hamburg zögest, wo es kein UM gibt, dann kommst auch aus dem Vertrag.
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #11
Es liegt nur an Dir das nachzuweisen .. durch eine ummeldebescheinigung ....
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #12
Du hast ganz klar ein Sonderkündigungsrecht, da UM die vertragliche zugesicherte Leistung in deiner Wohnung nicht erbringen kann, sollte dort kein Kabelanschluss vorhanden sein. Selbiges würde auch gelten, wenn du z.B. nach Hamburg zögest, wo es kein UM gibt, dann kommst auch aus dem Vertrag.

Nicht ganz richtig. Für die Dose in der Wohnung ist UM nicht zuständig, am Ubergabepunkt erfüllt UM ihren Versorgungsvertrag.

Kabelhans kannst mir ruhig glauben, ich habe dir doch schon geantwortet, wie du da rauskommst. :smile:
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #13
Habe Ende März eine neue Wohnung ohne Kabelanschluss bezogen. Ist auch für die Gegend nicht verfügbar. Mit diesem Wissen habe ich im Februar von meinem Sonderkündigungsrecht per Fax und per Einschreiben Gebrauch gemacht. Doppelt hält ja bekanntlich besser. In beiden Schreiben habe ich UM die Einzugsermächtigung entzogen. Aber Pustekuchen. UM hat fleißig weiter die Gebühren von meinem Konto abgebucht und ist bis zum heutigen Tage meiner Bitte um eine schriftliche Annahme bzw. Bestätigung der Kündigung nicht nachgekommen. Natürlich habe ich mir die Gebühren von Mai und April zurückgeholt. Am 09.07.08 flatterte mir die "Erste Mahnung" mit Datum vom 03.07.08 ins Haus (meine neue Anschrift ist denen schon bekannt!). Haben die den Brief zu Fuß gebracht? Ich bin aufgefordert worden, bis zu 18.07.08 die geforderten ausstehenden Gebühren (? - Ich habe doch gekündigt!) nebst Kosten für Rücklastschriften zu begleichen. Wenn nicht hat man mir mit einem Inkassounternehmen gedroht! Was ist denn das für eine Gangart? Gibt es jemanden, der solche Erfahrungen mit UM auch schon gemacht hat? Bin für Tipps dankbar.

Gruß edgarp
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #14
Du hast gekündigt .. schön und gut ... aber ich vermute mal, das Du UM nur Deine neue Adresse mitgeteilt hast, aber ohne
Ummeldebescheinigung ... daher wurde Dein Vertrag zum ende der MVLZ gekündigt .... Von daher .. Ummeldebescheinigung
nachreichen und gut ist
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #15
Du hast gekündigt .. schön und gut ... aber ich vermute mal, das Du UM nur Deine neue Adresse mitgeteilt hast, aber ohne
Ummeldebescheinigung ... daher wurde Dein Vertrag zum ende der MVLZ gekündigt .... Von daher .. Ummeldebescheinigung
nachreichen und gut ist

Ich habe die Kündigung mit der alten Anschrift verschickt, da ich zum Zeitpunkt der Kündigung da noch gewohnt habe. Meine neue Anschrift habe ich UM nicht mitgeteilt. Und bei uns gibt es keine Ummeldebescheinigungen mehr. Es reicht bei uns aus, wenn man der Gemeinde mitteilt, dass man umgezogen ist. Der Wohnort ist der gleiche geblieben, nur die Straße hat sich geändert.

edgarp
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #16
Wenn man eine Ummeldebescheinigung benötigt (z.B. wie in diesem Fall oder für die Steuererklärung), so wird einem diese auch ausgestellt.
Im Übrigen muss sich JEDER, der in Deutschland umzieht in der neuen Gemeinde ANMELDEN. Eine Kopie dieser Meldebestätigung an UM senden und gut ist.
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #17
Manchmal muss man doch schmunzeln... :smile:

Man erhält aber von der Gemeinde z. B. eine Anmeldebescheinigung (wenn´s gerade keine Ummeldebescheinigung ist). Da man diese für etliche Sachen braucht.

Es ist doch normal, dass ein Vertragspartner eine Bescheinigung haben möchte, dass man verzogen ist. Sonst könnte ja jeder kommen, der seinen Vertrag nicht mehr haben möchte und sagen, er sei umgezogen. Dafür benötigt man halt eine Ummelde- oder Anmeldebescheinigung. Auch ein Mietvertrag ist nicht wirklich dafür geeignet, da man ja auch z. B. eine zweite Wohnung mieten kann.
 
  • Kabel zu Sat Beitrag #18
Manchmal muss man doch schmunzeln... :smile:

Man erhält aber von der Gemeinde z. B. eine Anmeldebescheinigung (wenn´s gerade keine Ummeldebescheinigung ist). Da man diese für etliche Sachen braucht.

Es ist doch normal, dass ein Vertragspartner eine Bescheinigung haben möchte, dass man verzogen ist. Sonst könnte ja jeder kommen, der seinen Vertrag nicht mehr haben möchte und sagen, er sei umgezogen. Dafür benötigt man halt eine Ummelde- oder Anmeldebescheinigung. Auch ein Mietvertrag ist nicht wirklich dafür geeignet, da man ja auch z. B. eine zweite Wohnung mieten kann.


Wenn die unbedingt eine Ummeldebescheinigung haben wollen, so können sie diese auch bekommen. Da hätte ich dann kein Problem mit. Mich ärgert es nur, dass UM gar keine Reaktion auf die Kündigungsschreiben gezeigt hat.

Mietvertrag würde sowieso nicht funktionieren, da ich mit mir selber keinen Mietvertrag abschließe.
Danke für die bisherigen Tipps bzw. Info's.

Gruß edgarp
 
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