Unitymedia Verplombung

Diskutiere Verplombung im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, für den kommenden montag hat sich ein Unity-Mitarbeiter (ich hoffe es ist einer ;-) ) angemeldet, der meinen zum 1.1.07 gekündigten...
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  • Verplombung Beitrag #1

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Hallo,

für den kommenden montag hat sich ein Unity-Mitarbeiter (ich hoffe es ist einer ;-) ) angemeldet, der meinen zum 1.1.07 gekündigten Kabelanschluß stilllegen möchte.

Problem dabei: ich wohne in einem 3 Parteien-Haus, bei dem eine Miterin noch Kabel nutzt, 2 (u.a. ich) auf Sat umgestiegen sind. In der Garage ist ein Verstärker, von dem 2 Kabel abgehen, der Mensch der vorgestern bei mir war, kann hier wohl nicht sperren.

Ich möchte jedoch nicht, dass ein mir Fremder meine Wohnung betritt. Ich habe da schon schlechte Erfahrungen gemacht.

Muss ich diesen Menschen überhaupt in meine Wohnung lassen? Das Kabel innerhalb des Hauses gehört meines Wissens ja noch dem Hauseigentümer und nicht Unity.

Falls ich den Herren reinlassen muss, auf welche Grundlage bezieht sich dieses Verlangen, dass ich den Menschen in meine Wohnung alssen muss, also wo ist dieses Recht geregelt?

Hoffe mir kann jmd weiter helfen.

Viele Grüße

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  • Verplombung Beitrag #2
Da solltest du mal einen fähigen Rechtsanwalt fragen. Die Forenteilnehmer sind bisher bei solchen Diskussionen zu keinem vernünftigen Ergebnis gekommen.
 
  • Verplombung Beitrag #3
In den AGB (für Hessen)

steht u. a.:

4.2 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht nach vorheriger Absprache
den Zugang zu diesen, insbesondere zu Prüf-, Installations- und Wartungszwecken.[...]

Wenn es um das Verplomben der Dose geht, darf der Unitymedia-Mitarbeiter also in die Wohnung, egal ob Du selbst Kunde bist oder der Mitarbeiter im Auftrag des Vermieters handelt. Du musst ja auch einen Installateur oder Elektriker in die Wohnung lassen, auch im Auftrag des Vermieters, wenn etwas nachgesehen/repariert werden muss.

Etwas anderes wäre ein "Kontrollbesuch", ob Du nicht vielleicht doch den gekündigten Kabelanschluss heimlich nutzt. Den müsstest Du wohl nicht hereinlassen, vgl. GEZ-Kontrolleur.
 
  • Verplombung Beitrag #4
warum so kompliziert? ;)

4.8 Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperre des
Kabelanschlusses durch den Kabelnetzbetreiber zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem
Kabelnetzbetreiber einen Termin zur Vornahme der Sperre vereinbaren und Zugang zum Grundstück/Objekt
bzw. zu seiner Wohnung gestatten.
Für den Fall, dass der Kunde einen vereinbarten und nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagten
Termin schuldhaft nicht einhält, kann der Kabelnetzbetreiber eine Anfahrtspauschale in Höhe von
38,– € verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass überhaupt keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
 
  • Verplombung Beitrag #5
Hi,

vielen Dank schon einmal. Hat jemand von Euch ZUFÄLLIG noch die AGB die bis eisnchließlich 31.12.2006 (ish NRW) gültig waren? - Bzw. ob es den 4.8 dort auch schon gab?

Ich werde den Termin also jeweils immer min. 24 Stunden vorher verschieben. ;-)

Wobei mein Termin ja an einem Montag liegt und 24 Stunden ja nicht ein Tag ist, somit wohl die Bedingungen von Wochenende etc. nicht gültig sind? - Irgendetwas stand doch da mal im BGB (lange lange her ;-)) ). Wobei es ja auch kein problemdarstellt den Termin am Freitag vorher zu canceln.

Wobei sich aber hier noch die Farge stellt, wo ich den Termin eigentlich canceln muss? Bei dem Mitarbeiter von dem ich weder NAme, Anschrift noch sonst etwas kenne? Oder bei Unity per Mail? Oder Unity per Einschreiben?

Vielen Dank trotzdem schon einmal

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  • Verplombung Beitrag #6
Warum legst Du Wert auf einen so aufwendigen Kleinkrieg?
 
  • Verplombung Beitrag #7
Weil ich niemad in meine Wohnung lassen möchte.

Nach einer Heizungsreperatur war 2 Wochen später plötzlich über das Wochenende meine Wohnung leer. Gebranntes Kind scheut das Feuer.

guest
 
  • Verplombung Beitrag #8
Warum legst Du Wert auf einen so aufwendigen Kleinkrieg?
Weil er weiter Kabel gucken will, nur nicht weiter bezahlen will (schließlich macht der Bekannte das genau so). :zwinker: :D .
 
  • Verplombung Beitrag #9
Weil ich niemad in meine Wohnung lassen möchte.

Nach einer Heizungsreperatur war 2 Wochen später plötzlich über das Wochenende meine Wohnung leer. Gebranntes Kind scheut das Feuer.

guest



:hirnbump: :hirnbump: :hirnbump:
 
  • Verplombung Beitrag #11
Ich habe seit Dez. 2006 eine Sat-Anlage. - Somit bin ich nicht auf den Anschluss angewiesen. Und wenn die Unity-Media in der Garage den Anschluß lahm legen würde, wäre es perfekt und niemand hätte Probleme.

Also -> Aus ja -> aber nicht in meiner Wohnung.

Zur Erklärung: früher kein Digitalanschluss sondern ausschließlich Analog, also auch kein "echter" Vorteil, wenn ich Kabel nutzen würde.

Zurück noch einmal zur Frage:

hat noch jemand die AGB, die bis 12/2006 für ish NRW gültig waren?

guest
 
  • Verplombung Beitrag #12
Unangenehme (in diesem Fall sehr unangenehme) Erfahrungen hin oder her - wenn Du den Termin immer wieder verschiebst, erfüllst Du Punkt 4.8 der AGB nicht ("Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperre des Kabelanschlusses durch den Kabelnetzbetreiber zu ermöglichen. [...]"). Einen Techniker in die Wohnung zu lassen ist auf jeden Fall zumutbar. Du wirst letztlich nicht drum herum kommen. Nach einigen solcher wiederholter Terminverschiebungen wird Unitymedia davon ausgehen, dass Du den Kabelanschluss weiter nutzt und Dir möglicherweise den Anschluss wieder in Rechnung stellen.

Geht denn zu der einen Wohnung, die den Kabelanschluss nutzt, ein individuelles Kabel? Dann kann man das tatsächlich durch Abklemmen in der Garage regeln.
 
  • Verplombung Beitrag #13
Was ist denn wenn die Wohnung brennt? Lässt du die Feuerwehr dann auch nicht rein?

Oder bei einem Wasserschaden? Darf der Klempner dann draussen stehen bleiben?

Was passiert bei einem Umzug? Sollen die Möbelpacker die Möbel rausbeamen?
 
  • Verplombung Beitrag #14
Was ist denn wenn die Wohnung brennt? Lässt du die Feuerwehr dann auch nicht rein?
Oder bei einem Wasserschaden? Darf der Klempner dann draussen stehen bleiben?
Was passiert bei einem Umzug? Sollen die Möbelpacker die Möbel rausbeamen?



:brüll: :brüll: :brüll: :brüll: :brüll:

Zu geil... :super: Einige haben hier halt diverse Zwangsstörungen
 
  • Verplombung Beitrag #15
  • Verplombung Beitrag #16
Was ist denn wenn die Wohnung brennt? Lässt du die Feuerwehr dann auch nicht rein?
Oder bei einem Wasserschaden? Darf der Klempner dann draussen stehen bleiben?
Was passiert bei einem Umzug? Sollen die Möbelpacker die Möbel rausbeamen?



:brüll: :brüll: :brüll: :brüll: :brüll:

Zu geil... :super: Einige haben hier halt diverse Zwangsstörungen

Na weiss man was er so in der Tiefkühltruhe lagert?
 
  • Verplombung Beitrag #17
Was ist denn wenn die Wohnung brennt? Lässt du die Feuerwehr dann auch nicht rein?

Oder bei einem Wasserschaden? Darf der Klempner dann draussen stehen bleiben?

Was passiert bei einem Umzug? Sollen die Möbelpacker die Möbel rausbeamen?

Zum ersten: danach wird wohl nicht mehr viel zum klauen da sein?

Wasserschaden: hatte ich noch nicht (ebenso wie das Feuer) - und deswegen kA wie ich dann reagieren würde,

wieso Umzug? Ich wohne mittlerweile 16 Jahre in dieser Wohnung und habe nicht vor umzuziehen.

Aber es ist "toll", wenn man im Forum eine Frage stellt, dass man am Anfang sogar noch vernünftige Antworten bekommt, dann aber die Leute wohl aufwachen die nen Clown gefrüchstückt haben und anstatt einer sachlichen Antwort zu geben nur Ihren Beitragszähler erhöhen wollen. Sry - auf so Beiträge kann ich verzichten.

Deswegen auch noch einmal die Bitte: hat jemand die AGB von ish (NRW) die bis zum 31.12.2006 gültig waren.

Um aber noch die Farge von d3000fan zu beantworten: in der Garage ist der verstärker und da gehen 2 Kabel ab. Ich wohne in einem 3 Familienhasu wobei hier eine Mietpartei noch Kabel-TV nutzt. Zitat des "Abklemmers" war: Ich kann ja nun nicht sagen welches Kabel für Sie ist und welches für die Frau "3. Mietpartei". Wobei wohl mal in grauer Vorzeit die Vormieter des anderen SAT-Nutzers Kabel TV hatten.

Grüße

guest
 
  • Verplombung Beitrag #18
Ich werde den Termin also jeweils immer min. 24 Stunden vorher verschieben. ;-)
Punkt 5.9 der AGB:
5.9 Kann nach Vertragsbeendigung keine rechtzeitige Sperre des Kabelanschlusses aufgrund
Verschuldens des Kunden vorgenommen werden, hat der Kabelnetzbetreiber für die tatsächliche
Nutzung des Kabelanschlusses auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus Anspruch auf
eine dem vertraglich geschuldeten Entgelt entsprechende Zahlung. Alternativ kann der Kabelnetzbetreiber
für diese Nutzung die Zahlung eines Pauschalbetrags gemäß der Preisliste verlangen, wobei es dem
Kunden unbenommen bleibt, tatsächlich niedrigere oder überhaupt keine erhöhten Aufwendungen des
Kabelnetzbetreibers nachzuweisen.
 
  • Verplombung Beitrag #20
Um aber noch die Farge von d3000fan zu beantworten: in der Garage ist der verstärker und da gehen 2 Kabel ab. Ich wohne in einem 3 Familienhasu wobei hier eine Mietpartei noch Kabel-TV nutzt. Zitat des "Abklemmers" war: Ich kann ja nun nicht sagen welches Kabel für Sie ist und welches für die Frau "3. Mietpartei".
Naja, man könnte ja mit der Nachbarin kommunizieren, ein Kabel rausziehen und schauen, ob sie noch TV hat. Wenn nicht, muss das andere abgeklemmt werden....ein bisschen guter Wille und die Sache ist erledigt. Es sei denn, Dir geht´s um´s Prinzip.......oder was auch immer.
 
  • Verplombung Beitrag #21
Naja, man könnte ja mit der Nachbarin kommunizieren, ein Kabel rausziehen und schauen, ob sie noch TV hat. Wenn nicht, muss das andere abgeklemmt werden....ein bisschen guter Wille und die Sache ist erledigt. Es sei denn, Dir geht´s um´s Prinzip.......oder was auch immer.

Ja - Problem dabei ist wirklich 3 Parteien aber nur 2 Kabel. Es geht mir nicht ums "nicht abklemmen" - das ist unsinnig da ich seit 1 3/4 eine Schüssel nutze. Also ist mir der Anschluss insoweit schnurz. Meinetwegen sollen / können die "überall" abklemmen - solange es nicht in meinen 4 Wänden ist.

Der Punkt 5.9 der AGB ist richtig, setzt jedoch die NUTZUNG voraus. da Unity nicht der eigentümer meiner Schüssel ist, nutze ich Unity 7 Kabel nicht -> somiz Null Euro. Wobei ich zugeben muss, dass die Alternative der ewigen Verschiebung des Termins keine akzeptable Lösung des Problems ist - eher eine "Kurzschluß-Äußerung".

Grüße

guest
 
  • Verplombung Beitrag #22
Warum setzen die AGBs eine Nutzung voraus?
Es geht darum das du es weiterhin nutzen KÖNNTEST .. wir bezahlen ja auch GEZ weil wir ARD und co empfangen könnten - wirklich gucken tuen wir es auch nicht :winken:
 
  • Verplombung Beitrag #23
AGB:

5.9 Kann nach Vertragsbeendigung keine rechtzeitige Sperre des Kabelanschlusses aufgrund
Verschuldens des Kunden vorgenommen werden, hat der Kabelnetzbetreiber für die tatsächliche
Nutzung des Kabelanschlusses
auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus Anspruch auf
eine dem vertraglich geschuldeten Entgelt entsprechende Zahlung. Alternativ kann der Kabelnetzbetreiber
für diese Nutzung die Zahlung eines Pauschalbetrags gemäß der Preisliste verlangen, wobei es dem
Kunden unbenommen bleibt, tatsächlich niedrigere oder überhaupt keine erhöhten Aufwendungen des
Kabelnetzbetreibers nachzuweisen.

Keine Nutzung (weil Schüssel) kein Entgelt.

GEZ und Unity sind nun 2 völlig unterschiedliche Sachen. Ich zahle auch Steuern obwohl ichs nicht will (genauso wie GEZ) - weil durch Gesetz verpflichtet.

Unity hat nun mal (noch) nicht die Möglichkeit die Ansprüche aufgrund eines gesetzes, sondern nur aufgrund eines Vertrages (ehemaligen Vertrages) darzustellen.

Grüße

guest
 
  • Verplombung Beitrag #24
Naja, man könnte ja mit der Nachbarin kommunizieren, ein Kabel rausziehen und schauen, ob sie noch TV hat. Wenn nicht, muss das andere abgeklemmt werden...
Das kann funktionieren, muss aber nicht. Wenn die Wohnung von "guest" und diejenige, wo Kabel noch genutzt wird, an derselben Strippe hängen, ist es mit abklemmen nicht getan.

Wenn dies der Fall ist, kommst Du (guest) nicht darum herum, den Techniker in die Wohnung zu lassen.
 
  • Verplombung Beitrag #25
...

Wenn dies der Fall ist, kommst Du (guest) nicht darum herum, den Techniker in die Wohnung zu lassen.

Fürchte ich so langsam auch. ;-) Oder ich überrede die Nachbarin auch sich eine schüssel anzuschaffen und dann können die in der Garage alles abklemmen. :)

Danke trotzdem allen

Wenn trotdezm noch jemand Zugriff auf die alten AGB hat ... bitte posten. Die aktuellen sidn für mcih eindeutig nicht gültig (sondern ausschließlich die bis 12/06 geltenden, da zum 31.12. Vertrag ja gekündigt wurde (Sonderkündigungsrecht wegen AGB-Änderung)).

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