mischibo hat eigentlich shon die Situation schön dargelegt.
Etwas freier gesprochen:
Kraft deiner Kündigung hast du die Bereitschaft erklärt, auf die Nutzung zu verzichten.
Wenn du die Sicherstellung dieses Verzichts verweigerst,kann man das als Widerrruf deiner Kündigung werten.
Wenn du die Nichtnutzung immer und immer wieder verweigerst, stimmst du sogar ganz streng genommen dem Entstehen eines neuen Vertrags zu den aktuellen Konditionen zu, ganz ohne Unterschrift und Zustimmung. (Bedingung hierfür: UM hat dir die Konditionen kenntlich gemacht ).
Die Hobbyjuristen unter uns kennen sicherlich den Ausdruck "konkludentes Handeln".
Man muss an deiner Situation 2 Sachen von einander getrennt betrachten.
1. Alle deine Menschenrechte bleiben unberührt. UM kann dich nicht zwingen, Sie in deine Wohnung zu lassen oder gar gewaltsam eindringen. Die Unberührbarkeit deiner Wohnung gemäß Grundgesetz bleibt gewährt.
2. Wie bei allen Verpflichtungen, die man im Alltagsleben so hat, muss man mit den Konsequenzen leben, die das Bestehen auf die Menschenrechte nach sich ziehen.
Beispiel:
Niemand kann dich zwingen, deine Arbeit zu machen. Es ist dein gutes Recht, dich anderweitig frei zu entfalten. Es ist dennoch empfehlenswert, trotzdem zur Arbeit zu gehen.
Also würde ich dir empfehlen:
Entweder suchst du gute Gründe dafür, wie/weshalb eine Nichtnutzung ohne unzumutbare Komplikationen für UM auch anderweitig zu gewährleisten ist, oder du setzt dich mit denen konstruktiv auseinander.