Dann dürfte für dich von der selbstgeposteten Seite der GEZ folgendes interessant sein...
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html <-- Quelle meiner u.a. Quotes
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
3. Rundfunkgeräte im Privathaushalt
Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?
Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit
1. Januar 2012 299 Euro (bis 31. Dezember 2011 291 Euro).
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
7. Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden außerhalb des elterlichen Haushalts (z. B. am Ausbildungsort, Hochschulort, Internat) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Januar 2012 299 Euro, bis 31. Dezember 2011 291 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nun kannst du selbst ermessen ob die GEZ von dir gezahlt werden muss oder ob du hier zu unrecht herangezogen wirst.
Allerdings gilt auch zu bedenken, das ja ab dem 31.12.2012 die klassische GEZ-Gebühr ad acta gelegt wird. Also genau die o.a. Berechnungsmodalität.
Sie wird ab dem 01.01.2013 durch den "Rundfunkbeitrag" ersetzt, welcher nun den "Haushalt" komplett anders darstellt.
Siehe hierzu http://www.rundfunkbeitrag.de/service/haeufige-fragen.shtml#buerger-was-aendert-sich-fuer-familien
Es dürfte nun also wichtig für euch sein, der GEZ die konkrete Wohnsituation darzulegen.
Greetz