@TheSi
leider ist eine Kündigung durch die Hausverwaltung erstmal nur das, was Unitymedia erfährt. Was dann passiert, weiß man nicht. DVB-T? Sat-Anlage? Neuer Betreiber? Im ersten Fall wäre nämlich eine weitere Versorgung mit Internet und Telefon durch UM möglich. Im zweiten Fall vielleicht, nur im dritten geht es nicht.
Woher soll also UM erfahren, dass NC nun der Kabelnetzbetreiber ist? Und es gibt nicht mal einen klar kommunizierten Umschalttermin.... die Mieter sollten zu allererst von NC benachrichtigt werden. Ich stelle mir nämlich vor, dass ich in einer solchen Situation, in der die Kundin war, eben NICHT zu NC gewechselt wäre, weil ich deren Kommunikation mit ihren neuen Kunden auch teilweise dafür verantwortlich machen würde, plötzlich ohne Internet dazustehen. Eigentlich ja ein schlechter Start in einem Haus voller potenzieller Neukunden.
Und die Hausverwaltung hat auch nicht genau gewusst, wann der Umschalttermin ist.
Ich finde, da sind alle drei beteiligten Unternehmen in der Pflicht, nicht nur UM.
Leider denken viele Vermieter auch nicht daran, dass es eben nicht nur das analoge Kabelfernsehen ist, was da über die Leitung kommt.