Unitymedia Kundigungsrecht

Diskutiere Kundigungsrecht im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo ! Bin seit kurzem umgezogen. Hatte vorher das Paket 3play von UM. In der neuen Wohnung gibt es zwar einen Kabelanschluss, jedoch gibt es...
  • Kundigungsrecht Beitrag #1

Poldy1705

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Hallo !

Bin seit kurzem umgezogen. Hatte vorher das Paket 3play von UM. In der neuen Wohnung gibt es zwar einen Kabelanschluss, jedoch gibt es aufgrund der Inhouseverkabelung Probleme hinsichtlich Internet und Telefonie (Rückkanal).
Man hat mir seitens UM (Subunternehmer EINKABEL) zu einer Verlegung eines neuen Kabels bis zum Verstärker im Keller geraten (3. Stock). Ich bin Mieter einer Wohnung im 3. Stock. Die Eigentümergemeinschaft stellt sich jedoch quer bei der Bezahlung der Verlegung des neuen Kabels und gewährt auch keine Selbstverlegung, da alle nur Kabel zum Fernsehen nutzen, Internet und Telefonie jedoch über andere Anbieter wie Telekom oder 1&1 beziehen.
Besteht hier meinerseits ein Sonderkündigungsrecht ?
 
  • Kundigungsrecht Beitrag #2
Hallo Poldy 1705,
hast Du UM mitgeteilt, das die Eigentümer das mit dem neuen Kabel verboten haben !, ich denke das Du kündigen kannst, da Du ja momentan nichts bis auf TV nutzen kannst.
Informiere UM darüber das du zahlst aber keine Leitung in anspruch nehmen kannst, weil die Eigentümer auch in Zukunft diese Umbaumasnahmen nicht dulden.
 
  • Kundigungsrecht Beitrag #3
gewährt auch keine Selbstverlegung, da alle nur Kabel zum Fernsehen nutzen, Internet und Telefonie jedoch über andere Anbieter wie Telekom oder 1&1 beziehen.
ich frage mich, ob die das einfach so verbieten können (wenn es nicht zu irgendwelchen Beinträchtigungen am Gebäude etc.) kommt?
Die Argumentation ist ja zumindest völlig daneben.
 
  • Kundigungsrecht Beitrag #4
gewährt auch keine Selbstverlegung, da alle nur Kabel zum Fernsehen nutzen, Internet und Telefonie jedoch über andere Anbieter wie Telekom oder 1&1 beziehen.
ich frage mich, ob die das einfach so verbieten können (wenn es nicht zu irgendwelchen Beinträchtigungen am Gebäude etc.) kommt?
Die Argumentation ist ja zumindest völlig daneben.

Ich denke, dass die Eigentümergemeinschaft dies kann. Mit der Verlegung des Kabels vom 3. Stock in den Keller wird Gemeinschaftseigentum tangiert und dazu braucht es folglich auch die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.
 
  • Kundigungsrecht Beitrag #5
Vielleicht kannst Du ja die Eigentümergemeinschaft auch überzeugen, komplett zu Unitymedia zu wechseln mit Internet und Telefon. :)
 
  • Kundigungsrecht Beitrag #6
ich frage mich, ob die das einfach so verbieten können (wenn es nicht zu irgendwelchen Beinträchtigungen am Gebäude etc.) kommt?
Natürlich können die das.
 
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