Die Wahrheit ist ans Licht getreten!
UNITYMEDIA VERHINDERT AKTIV UND UNERLAUBT SKY HD!!!!!
Sky will die eigenen Frequenzen auf QAM256 moduliert haben, um alle Sender draufzupacken. UM TUT DIES NICHT, WILL HORRENDE EXTRAKOSTEN IN RECHNUNG STELLEN oder Sky dazu zwingen, die eigenen Kanäle für UM-Pay-TV abzustellen.
Sky bezahlt wie bei KabelBW und KDG genug Einspeiseentgelte, UM will aber nicht modulieren. Bei ARD und ZDF hat UM dies getan, wieso nicht bei Sky???? Das ist Erpressung und KEINE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE Gleichbehandlung.
Für mich ist UM nun wirklich das letzte, ich verachte jeden, der für diese verbrecherischen Methoden verantwortlich!
... warum diese Euphorie ? Sky hat sich bislang lediglich bei der Bundesnetzagentur beschwert. Eine Entscheidung seitens der Bundesnetzagentur steht noch aus. Wie kannst du da behaupten, dass "endlich die Wahrheit ans Licht gekommen ist" ?
Auch wenn sich der DF-Artikel so liest, geht es nicht um die Änderung der Modulation der bisherigen Sky-Kanäle auf 256QAM. Sky ist lediglich der Ansicht, dass mit den vorhanden und bezahlten Kapazitäten die Zusatzkosten für die Weiterverbreitung der HDTV-Programme abgegolten wären.
Sky bietet, im Gegensatz zu ARD und ZDF, bislang keinem Kabelnetzbetreiber spezielle Kabelmultiplexe an, die auf 256QAM modulierten Kanäle weiterverbreitet werden können.
Bei Kabel BW werden die Sky Kanäle bereits in 256QAM moduliert. Eingespeist werden aber weiterhin die gleichen Multiplexe, wie sie von Sky via Sat verbreitet.
Die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ist nicht überraschend, denn das reiht sich in die bisherigen Aktionen seitens Sky ein die da wäre:
- Sky strengt ein Schiedsgerichtverfahren gegen Unitymedia an, weil Sky die zwischen Premiere und Unitymedia abgeschlossenen Verträge anders interpretiert als Premiere
- Winter hat vor eiigen Wochen gesagt, dass ein Problem die "besondere Konkurrenzsituation" darstelle (arenaSAT)
- Sky zickt immer mehr 'rum, wenn es um Freischaltungen von Sky-Abos auf UM02-Karten geht.
Das was Sky macht ist nichts anderes als Erpressung. Die Arroganz, den Sky auf anderen Märkten zeigt, wird auf den deutschen Markt portiert. Siehe z.B. in Großbritannien BSkyB vs. Virgin Media. BSkyB hat für die Verbreitung des Angebotes im Kabel neue Forderungen gestellt, die Virgin Media nicht bereit war zu zahlen. Daraufhin flogen die BSkyB-Programme aus den Kabelnetzen von Virgin Media.
Letztendlich haben sich beide Parteien dann doch geeinigt.
Bei dem ganzen Theater fiel es der britischen Regulierungsbehörde OFCOM aber auf, dass es nicht unbdingt von Vorteil ist, dass BSkyB bei Sportrechten ein Monopol innehat. Die britische Regulierungsbehörde spielte mit dem Gedanken, dass BSkyB bei "massentauglichen" Sportrechten Dritten Zugang zu diesen Inhalten gewähren muß und das zu regulierten Entgelte.
Aufgrund der Beschwerde wird sich die Bundesnetzagentur mit dem Thema intensiv befassen und natürlich auch andere Plattformbetreiber anhören.
Premiere hatte schonmal versucht, eine Zugangsregulierung zu erreichen. Siehe Regulierungsverfügung :
[...]Die Premiere AG unterbreitet mit Blick auf den Gesetzesentwurf zu § 42 Abs. 4 S. 3 TKG-neu einen konkreten Tenorierungsvorschlag. Sie weist darauf hin, dass die Gefahr bestehe, dass sie von den vertikal integrierten Betroffenen aus dem Markt verdrängt werde, indem letztere sie
nicht weiter bzw. jedenfalls nicht zu akzeptablen Konditionen in ihre Netze einspeisten. Die im Konsultationsentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht geeignet, das natürliche Monopol der Betroffenen wirksam einzudämmen. Insbesondere in den Fällen der vertikalen Integration sei eine Konkretisierung und Skizzierung möglicher Handhabungen von Verhaltensauflagen auch angemessen und geeignet, weil der Eintritt von Diskriminierungen gegenüber Wettbewerbern auf nachgelagerten Märkten sehr wahrscheinlich und die Konkretisierung ein milderes Mittel als eine allgemeine Zugangsverpflichtung nach § 21 TKG sei. Mit der Digitalisierung verfolgten die Infrastrukturbetreiber das Ziel, vertikal integrierte Vermarktungsmodelle unter ihrer Kontrolle im Markt durchzusetzen und somit sich weitestgehend vom Transportmodell zu lösen. Die Vermarktung eigener oder fremder Inhalte solle ausschließlich über den Infrastrukturbetreiber an den Endkunden erfolgen. Das von Premiere verfolgte Transportmodell könne nur erhalten bleiben, wenn die Betroffenen zu einer Gleichbehandlung interner und externer Nachfragen verpflichtet würden. Gleiches gelte für die Behandlung externer Nachfrager untereinander. Insbesondere dürfe es nicht zu einer Bevorzugung der großen Inhalteanbieter kommen.
[...]
Die Bundesnetzagentur sah seinerzeit keine Veranlassung diese Forderung zu erfüllen:
[...]
Keine Vorgaben zur Gleichbehandlung und/oder zur Einspeisung
Entgegen Forderungen namentlich der Premiere AG ist es vorliegend nicht angezeigt, detaillierte Vorgaben zur Gleichbehandlung analog § 19 TKG und/oder zur Einspeisung analog § 21 TKG zu treffen.
[...]
Diese Beschwerde dürfte die Einspeisung der Sky-HDTV-Programme weiter hinauszögern. Bis die Bundesnetzagentur zu einem Ergebnis kommt, wird es noch Monate dauern. Zuerst werden andere Plattformbetreiber und Programmveranstalter angehört.
Auch die Telekom wird mit Sicherheit zu Wort kommen. Die Telekom würde gerne wieder das Sky Angebot den T-Entertainkunden anbieten. Sky verweigert das aber. Da stellt sich die Frage, warum Sky bei dem einen Anbieter die Weiterverbreitung der Angebote verweigert und bei dem anderen Anbieter die Weiterverbreitung erzwingen will. Dabei kann es auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass T-Home Entertain durchaus eine Alternative zu Kabel sein kann. Da Sky der Telekom die Weiterverbreitung der Sky-Inhalte verweigert, schliesst Sky hier einen Wettbewerb der Verbreitungswege aus.
Auch muß berücksichitgt werden, dass Unitymedia ein regionaler Anbieter ist, der in den letzten Jahren an Marktmacht verloren hat. Sky ist dagegen ein bundesweiter Pay-TV-Anbieter der über eine ordentliche Marktmacht verfügt.
Ob das mit der Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wirklich das bringt, was Sky erwartet bleibt abzuwarten. Aber es könnte auch durchaus passieren, dass der Schuß nach hinten los geht.
Naja, spätestens übermorgen werden wird genaueres wissen
