- Kündigung bei Unitymedia Beitrag #1
antiunitymedia
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Guten Tag,
ich bin derzeit noch Kunde, Telefon&Internet, bei UM.
Aufgrund meines Umzuges (zum 01.01.11) hatte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Darauf hin erhielt ich die Kündigungsbestätigung zum 05/11 (da mein Vertrag erst dann endet), aber nicht vom Sonderkündigungsrecht, da ich nachweisen sollte, dass ich in ein Wohngebiet ziehe, in dem UM nicht aktiv sei, gibt es diese Reglung?
Dann hatte ich mit denen telefoniert und denen gesagt, dass ich in deren aktiven Wohngebiet umziehen werde, und ich somit Kunde bleibe, (ich bekäme auch statt dem 6000 den 16000 zum gleichen Preis). Dann bat ich den Hr. am Telefon die Einrichtung des Neuanschlusses rechtzeitig mit mir in der 52Kw. zu erledigen, so dass ich zum 01.01.11 meinen Anschluss in der neuen Whg. bekommen könnte. So waren wir dann im Nov, verblieben.
So siehts jetzt aus:
Ich habe bis Dato noch keinen Anschluss. Keinen Hinweis wann es soweit sein wird, allerdings hat man mir eine Telefonnr. einer Firma aus Köln mitgeben die ich doch (selbst) anrufen solle und mit denen einen Termin ausmachen sollte. Als ich dort anrief (27.12.) war laut AB die Firma in Ferien bis 02.01.). Also wenn man solche Infos bekommt und man selbst nicht weiß wie die Partnerfirmen arbeiten, dann ist das für mich ein absolutes No-Go und würde am liebsten alles stilllegen bei denen.
Frage: Kann ich in irgendeiner Form von meiner Kündigung sofort gebrauch machen? Ich werde den Abbuchungsauftrag stoppen für Januar, da ich gehört habe, dass bei Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungen gemäß BGB sofort den Vertrag kündigen darf.
Würdet ihr mir das auch raten?
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir hierauf eine Lösung, Antwort geben könntet.
Es grüßt ein aboslut enttäuschter UM-Kunde :-(((
antiunitymedia
ich bin derzeit noch Kunde, Telefon&Internet, bei UM.
Aufgrund meines Umzuges (zum 01.01.11) hatte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Darauf hin erhielt ich die Kündigungsbestätigung zum 05/11 (da mein Vertrag erst dann endet), aber nicht vom Sonderkündigungsrecht, da ich nachweisen sollte, dass ich in ein Wohngebiet ziehe, in dem UM nicht aktiv sei, gibt es diese Reglung?
Dann hatte ich mit denen telefoniert und denen gesagt, dass ich in deren aktiven Wohngebiet umziehen werde, und ich somit Kunde bleibe, (ich bekäme auch statt dem 6000 den 16000 zum gleichen Preis). Dann bat ich den Hr. am Telefon die Einrichtung des Neuanschlusses rechtzeitig mit mir in der 52Kw. zu erledigen, so dass ich zum 01.01.11 meinen Anschluss in der neuen Whg. bekommen könnte. So waren wir dann im Nov, verblieben.
So siehts jetzt aus:
Ich habe bis Dato noch keinen Anschluss. Keinen Hinweis wann es soweit sein wird, allerdings hat man mir eine Telefonnr. einer Firma aus Köln mitgeben die ich doch (selbst) anrufen solle und mit denen einen Termin ausmachen sollte. Als ich dort anrief (27.12.) war laut AB die Firma in Ferien bis 02.01.). Also wenn man solche Infos bekommt und man selbst nicht weiß wie die Partnerfirmen arbeiten, dann ist das für mich ein absolutes No-Go und würde am liebsten alles stilllegen bei denen.
Frage: Kann ich in irgendeiner Form von meiner Kündigung sofort gebrauch machen? Ich werde den Abbuchungsauftrag stoppen für Januar, da ich gehört habe, dass bei Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungen gemäß BGB sofort den Vertrag kündigen darf.
Würdet ihr mir das auch raten?
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir hierauf eine Lösung, Antwort geben könntet.
Es grüßt ein aboslut enttäuschter UM-Kunde :-(((
antiunitymedia