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Unitymedia Wiedervergabe von Rufnummern nach Umzug

Diskutiere Wiedervergabe von Rufnummern nach Umzug im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo zusammen, weiß jemand, ob es bestimmte Fristen gibt, nach denen Unitymedia nicht mehr genutzte Telefonnummern neu vergibt, z. B. nach einem...
  • Wiedervergabe von Rufnummern nach Umzug Beitrag #1
Mr.Moto

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46244 Bottrop-Kirchhellen
Hallo zusammen,

weiß jemand, ob es bestimmte Fristen gibt, nach denen Unitymedia nicht mehr genutzte Telefonnummern neu vergibt, z. B. nach einem Umzug?
Gibt es da ggf. gesetzliche Vorgaben oder Vorgaben der Bundesnetzagentur?

Ich persönlich habe nach einem Umzug die Erfahrung gemacht, dass mich eine ganze Zeit lang nach Einzug diverse Leute unter meiner neuen Nummer angerufen hatten und offenbar den vorherigen Rufnummerninhaber sprechen wollten.
Und nachdem ich nun nochmals umgezogen bin, habe ich festgestellt, dass meine bisherige Nummer nach knapp 4 Monaten schon wieder vergeben ist.
Ich hätte eigentlich erwartet, dass es eine Art "Sperrfrist" gibt, die mind. in etwa 6 Monate dauert...
Hat da jemand Infos zu?
Die Suche hat mir leider nicht geholfen...

Gruß
Moto
 
  • Wiedervergabe von Rufnummern nach Umzug Beitrag #2
Kenne es nur von früher aus dem Mobilfunknetz das dort die Rufnummern mind. ein halbes Jahr nicht wieder neu vergeben wurden.
Gelesen habe ich es auch mal das es zumind. bei der Telekom auch so war.
Wie es andere Anbieter handhaben weiß ich nicht aber ich denke da kann Dir bestimmt die BNetzA weiterhelfen ...
 
  • Wiedervergabe von Rufnummern nach Umzug Beitrag #3
Danke für die schnelle Rückmeldung!

Ich habe auch mal eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt - und sogar erstaunlich schnell eine Antwort bekommen, die da lautet:

"Wird eine portierte Rufnummer bei Kündigung des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz ohne weitere Portierung frei, muss sie an den ursprünglichen Anbieter ("originären Zuteilungsnehmer") zurückgegeben werden. Die Rückgabe soll bei Ortsnetzrufnummern erst drei Monate nach dem Wirksamwerden der Kündigung erfolgen, damit dem bisherigen Anbieter innerhalb dieser Frist eine Wiederzuteilung an den bisherigen Kunden möglich ist.

Darüber hinaus sind Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und seinen Verordnungen nicht verpflichtet, bei der Zuteilung von Teilnehmerrufnummern nach Rückgabe dieser Rufnummern Sperrfristen einzuhalten."
 
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