... man kann zu jeder Zeit außerordentlich kündigen, nur ob diese außerordentliche Kündigung akzeptiert wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Gem. AGB sichert Unitymedia eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt zu. Wenn der Internetzugang weniger als 87,6 Stunden im Jahr gestört ist, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das Unitymedia das so durchziehen würde, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Wenn Störungen auftauchen, dann muß das natürlich Unitymedia auch mitgeteilt werden. Wenn Unitymedia einen Techniker schicken möchte, dann sollte man dem auch zustimmen. Sollte das Problem nicht zu beheben sein, dann bleibt nur noch die außerordentliche Kündigung des Vertrags, was unter den genannten Umständen überhaupt kein Problem darstellen dürfte.
Wer allerdings gleich beim ersten Telefonat
hoch geht wie ein HB-Männchen, den Gesprächspartner beschimpft und beleidigt und gleich mit Anwalt, Verbraucherschutz, Presse etc. droht, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm der Gesprächspartner keine Kooperationsbereitschaft signalisiert. ...