- (Leih) Router von UM defekt,wer ist für Austausch zuständig? Beitrag #1
ernstdo
Wie im Titel schon beschrieben würde es mich interessieren wer für den Austausch bzw. die Reparatur des „für eine einmalige Gebühr für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Routers“ zuständig ist. UM oder der Hersteller?
Hintergrund:
Bei einem Bekannten wurde am 26.03.2012 installiert und Ihm der mitbestellte D- Link Router überlassen.
Router eingerichtet, funktionierte bis zum Wochenende, dann tot und nicht mehr zum Leben zu erwecken.
Der Bekannte hat in der Annahme das UM für die Reparatur oder den Austausch zuständig ist am 02.04.2012 die Hotline kontaktiert und wurde beim ersten Anruf direkt an D- Link verwiesen da UM nichts mit dem Austausch bzw. einer Reparatur zu tun hätte.
Ist das normal so?
Habe dazu in den UM AGB und den FAQ nichts gefunden aber ich denke doch das wenn einem ein Gerät für die Vertragslaufzeit kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird dann der direkte Vertragspartner, also UM, für Austausch oder Reparatur zuständig ist.
Erst als der Bekannte beim zweiten Kontakt mit der Hotline erwähnte das er ja noch in der Zeit des Widerrufsrecht wäre und wenn UM sich weiter quer stellt er ggf. den kompletten Vertrag widerrufen würde hat man ihm dann weitergeholfen, aber mit der Aussage das es eine Ausnahme wäre ......
Edit:
Bitte jetzt keine Diskussion führen warum jemand den von UM kostenpflichtig zur Verfügung gestellten Router mitbestellt und sich nicht selbst ein Gerät kauft. Das bleibt jedem selbst überlassen ...
Hintergrund:
Bei einem Bekannten wurde am 26.03.2012 installiert und Ihm der mitbestellte D- Link Router überlassen.
Router eingerichtet, funktionierte bis zum Wochenende, dann tot und nicht mehr zum Leben zu erwecken.
Der Bekannte hat in der Annahme das UM für die Reparatur oder den Austausch zuständig ist am 02.04.2012 die Hotline kontaktiert und wurde beim ersten Anruf direkt an D- Link verwiesen da UM nichts mit dem Austausch bzw. einer Reparatur zu tun hätte.
Ist das normal so?
Habe dazu in den UM AGB und den FAQ nichts gefunden aber ich denke doch das wenn einem ein Gerät für die Vertragslaufzeit kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird dann der direkte Vertragspartner, also UM, für Austausch oder Reparatur zuständig ist.
Erst als der Bekannte beim zweiten Kontakt mit der Hotline erwähnte das er ja noch in der Zeit des Widerrufsrecht wäre und wenn UM sich weiter quer stellt er ggf. den kompletten Vertrag widerrufen würde hat man ihm dann weitergeholfen, aber mit der Aussage das es eine Ausnahme wäre ......
Edit:
Bitte jetzt keine Diskussion führen warum jemand den von UM kostenpflichtig zur Verfügung gestellten Router mitbestellt und sich nicht selbst ein Gerät kauft. Das bleibt jedem selbst überlassen ...