Unitymedia Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ?

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  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #1

TomHao

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Hallo,

besteht eigentlich bei UM die Möglichkeit, dass man eine außerordentliche Kündigung einreichen kann, wenn man ins Ausland zieht und folglich die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann?

Danke und Gruß,
TomHao
 
  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #2
Re: Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland

<t>Ja, das ist möglich.</t>
 
  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #3
Re: Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland

<r>Rein rechtlich aber keinen Anspruch darauf, sondern das ist reine Kulanz von UM.<br/>
<br/>
<E>:winken:</E></r>
 
  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #4
Re: Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland

<r><QUOTE author="D-Link"><s>
</s>Rein rechtlich aber keinen Anspruch darauf, sondern das ist reine Kulanz von UM.<br/>
<E>:winken:</E><e>
</e></QUOTE>

Das ist keine reine Kulanz, siehe § 626 BGB! Ein Umzug ins Ausland ist dafür ein Paradebeispiel.</r>
 
  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #5
Re: Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland

<r><QUOTE author="mege"><s>
</s><QUOTE author="D-Link"><s>
</s>Rein rechtlich aber keinen Anspruch darauf, sondern das ist reine Kulanz von UM.<br/>
<E>:winken:</E><e>
</e></QUOTE>

Das ist keine reine Kulanz, siehe § 626 BGB! Ein Umzug ins Ausland ist dafür ein Paradebeispiel.<e>
</e></QUOTE>

Hast du dir auch (2) durchgelesen? Ich bezweifel das ein Umzug ins Ausland die 2 Wochen Frist zum eigentlichen Umzug noch erfüllt.</r>
 
  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #6
Re: Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland

<r><QUOTE author="mege"><s>
</s><QUOTE author="D-Link"><s>
</s>Rein rechtlich aber keinen Anspruch darauf, sondern das ist reine Kulanz von UM.<br/>
<E>:winken:</E><e>
</e></QUOTE>

Das ist keine reine Kulanz, siehe § 626 BGB! Ein Umzug ins Ausland ist dafür ein Paradebeispiel.<e>
</e></QUOTE>
letzten Endes fällt der Umzug aber in das Risiko des Umziehenden. Wenn man also einen Laufzeitvertrag abschließt, muss man auch bereit sein, die Laufzeit zu erfüllen. das wurde höchstrichterlich entschieden. Nichtsdestotrotz wird UM den TE wohl aus dem Vertrag lassen, bei Erbringung eines Nachweises, aber dann auch mit einer Frist (ich glaube 1 Monat zum Monatsende).</r>
 
  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #7
Re: Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland

<r><QUOTE author="gordon"><s>
</s>
letzten Endes fällt der Umzug aber in das Risiko des Umziehenden.
<e>
</e></QUOTE>

Die Rechtsprechung zeigt, dass bei Umzug ins Ausland § 626 BGB greift.<br/>
<br/>
Zudem gibt es ja mittlerweile die TKG-Novelle in Kraft getreten, so dass sogar bei Umzug im Inland ein Sonderkündigungsrecht besteht.<br/>
<br/>
<URL url="http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/dsl-fakten/neues-gesetz-sonderkuendigung-bei-dsl-umzug-12052502.html"><LINK_TEXT text="http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/d ... 52502.html">http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/dsl-fakten/neues-gesetz-sonderkuendigung-bei-dsl-umzug-12052502.html</LINK_TEXT></URL><br/>
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"Ab sofort läuft der Vertrag aber nur dann weiter, wenn am neuen Wohnort ein Internetzugang geschaltet werden kann. Ist dies nicht der Fall, haben Verbraucher nun mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ein Recht auf eine Sonderkündigung."</r>
 
  • Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland ? Beitrag #8
Re: Außerordentliche Kündigung möglich bei Umzug ins Ausland

<r><QUOTE author="TomHao"><s>
</s>Hallo,<br/>
<br/>
besteht eigentlich bei UM die Möglichkeit, dass man eine außerordentliche Kündigung einreichen kann, wenn man ins Ausland zieht und folglich die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann?<br/>
<br/>
Danke und Gruß,<br/>
TomHao<e>
</e></QUOTE>

Rufe Unity an und lasse dich beraten,<br/>
so was ich hier gelesen habe, brauchst Du <br/>
eine Ab- bzw. Um-Meldebescheinigung.</r>
 
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